Außerordentliche Kündigung - Kurs im Fitnessstudio

4. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
newuser111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Außerordentliche Kündigung - Kurs im Fitnessstudio

Hallo zusammen,

ich besuche in einem Fitnessstudio einen Kickbox-Kurs, der 2x die Woche stattfindet. Ich habe einen Jahrervertrag von dem Fitnessstudio, in dem vermerkt ist, dass ich nur das Kickboxen besuche. (Also KEIN Kombivertrag Fitness - Kickboxen)

Nun zum Problem:
Der Trainer hat gekündigt, am 23.01.2014 hat das letzte Training stattgefunden. Einen Nachfolger gibt es bis heute nicht, und wird es auch nicht geben. Der Kurs wurde aufgelöst.
Am 01.02.2014 habe ich somit eine außerordentliche Kündigung abgegeben, und mir von einem Mitarbeiter des Fitnessstudios unterschreiben lassen.

Das Fitnessstudio akzeptiert diese Kündigung nicht, da der Mitarbeiter das Recht nicht hätte die Kündigung zu unterschreiben. (Ich habe im Vorfeld, unter Zeugen gefragt, ob er mir als Angestellter die Kündigung unterschreiben darf - er hat das bejat und "i.A. [im Auftrag]" unterschrieben.)

Den Februar möchte das Fitnessstudio auch noch komplett berechnen, obwohl hier gar kein Kurs stattfindet!

Zwei Fragen die mich quälen:
1: Ist meine Kündigung rechtskräftig?
2: Darf das Fitnessstudio die Gebühren für den Monat Februrar noch komplett erheben?


Danke im Voraus für Eure Bemühungen!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Das Fitnessstudio akzeptiert diese Kündigung nicht, da der Mitarbeiter das Recht nicht hätte die Kündigung zu unterschreiben.


Selten so eine bescheuerte Begründung gelesen.

Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtgeschäft. Grundsätzlich geht es darum, dass du nachweist, dass das Unternehmen die Kündigung erhalten hat. Um nichts anderes geht es. Mit der Unterschrift signalisiert der Mitarbeiter, die Kündigung erhalten zu haben. Wie die das firmenintern regeln, kann dir total egal sein.

Eine Kündigung nicht zu akzeptieren steht dem Fitnessstudio nicht zu, wenn es die einzige Vertragspflicht nicht mehr erfüllen kann.

1) Ja, sie ist rechtskräftig
2) Nein

Falls sie es doch tun, einfach rückbuchen lassen. Auf irgendwelche Briefe würde ich exakt gar nicht reagieren. Sollten sie ein Inkasso einschalten würde ich auch nicht reagieren bzw. nur das obligatorische "Ich untersage der Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien, ich weise die Forderung vollumfänglich zurück."
Sollte es wider Erwarten zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen, einfach widersprechen.

Man kann das auch abkürzen, wenn man dem Studio ankündigt, dass man gerne via Anwalt eine negative Feststellungsklage erhebt, wenn die von ihrem Blödsinn nicht abrücken, dass das aber teuer fürs Studio wird. Aber wenn sie nicht hören wollen, müssen sie fühlen.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 04.02.2014 09:35

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
newuser111
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

super, danke für die aufklärung! :)

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