Guten Abend:
Es gibt Stromschulden über 100 Euro.
Der Anbieter hat in den Wochen in seinen Briefen von Vertragskündigung gesprochen.
In der Mahnung von 2.Juli schreibt der Stromanbieter, Zitat: Wenn Sie diesmal die ausstehenden Beträge nicht fristgerecht zahlen, kündigen wir Ihren Stromlieferungsvertrag zum 31. August 2019. Geht die Zahlung bis dahin nicht bei uns ein, werden wir gerichtliche Schritte einleiten. Dadurch kommen wieder zusätzliche Kosten auf Sie zu" Zitat Ende.
In der Mahnung vom 21. August 2019 schreibt der Anbieter:
Zitat: „ Falls Sie den offenen Betrag bis zum 28. August 2019 nicht beglichen haben, behalten wir uns vor, von unserem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen und Ihren Stromvertrag ohne abermalige Ankündigung zu kündigen" Zitat Ende.
(außerordentlichen Kündigungsrecht fettgedruckt geschrieben).
Die Frage an die Experten hier: Geht es hier um die Kündigung des Stromvertrags oder auch um Stromsperre?
Die frage ist in sehr großer Not gestellt.
Vielen Dank.
Außerordentliche Kündigung - Stromsperre
23. August 2019
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Frage vom 23. August 2019 | 22:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Außerordentliche Kündigung - Stromsperre
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#1
Antwort vom 24. August 2019 | 09:34
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 755x hilfreich)
Davon lese ich in den Zitaten nichts.
Eine Sperre ist auch an enge Bedingungen geknüpft (z.B. 4 Wochen Ankündigungsfrist, siehe 19 StromGVV) und kann auch nur durch den Grundversorger erfolgen.
Und jetzt?
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