Guten Tag,ich habe ein Frage und hoffe,dass ihr mir diese vielleicht beantworten könnt.Im letzen Jahr November habe ich einen Fitnessvertrag über 6 Monate
abgeschlossen,habe diesen auch weiterlaufen lassen.Im März jedoch musste ich am Knie operiert werden wobei eine Knorpelschädigung 4 ° festgestellt wurde,freie
Gelenkteilchen mussten entfernt werden. Als der Arzt mir dann sagte, dass ich meine Lieblingssportarten nicht mehr ausführen dürfte, wurde mir ganz anders.
Ich habe dann auch eine außerordentliche Kündigung an mein Fitnesscenter mit Attest vom Arzt geschickt (Diagnose und der Satz dass von sportlicher Aktivität in einem Fitnesscenter bis auf weiteres abgeraten wird.
Das Attest wurde vom Fitnesscenter nicht anerkannt, da wohl die Angabe: " bis auf weiteres" keine Zeitangabe sei und die Kündigung somit unwirksam.
Seit Meiner OP befinde ich mit in Physiotherapeutischer Behandlung, eine Genesung wird es bei diesem Knorpelschaden nicht geben bzw. Besserung und Sportwiederaufnahme ist nicht absehbar.
Inwiefern ist meine eingereichte Kündigung plus Attest gültig.
Das Fitnesscenter äußert sich weiterhin damit, dass für eine außerordentliche Kündigung eine generelle Sportunfähigkeit attestiert werden muss.
Stimmt das? Und wenn ja, kann ein nachgereichtes weiteres Attest mit eben diesen Angaben rückwirkend anerkannt werden?
Das Studio droht mit Inkasso, da ich ab Mai 2007 die Zahlungen bzw. dem Studio die Abbuchungsgenehmigung entzogen habe?
Was soll ich tun?
Bitte um schnellstmögliche Rückantwort,
Vielen Dank im vorraus
Außerordentliche Kündigung - Inwiefern ist meine eingereichte Kündigung plus Attest gültig?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Hm,
wenn Du im Recht bist, kann Dir nichts passieren. Es kommt im Endeffekt darauf an, ob vor einem Gericht bei einem evtl. Verfahren (wenn das Studio einen MB beantragt hat und du diesem widersprichst), Dein Attest für ausreichend betrachtet wird.
Wenn ich aber nachfolgendes sehe, denke ich, daß Dein Studio wohl nicht Recht hat.
Urteil vom 14.01.2005
Vorinstanz: Amtsgericht Gelnhausen, Az.: 53 C 1244/03
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Leitsatz:
Ein Mitgliedsvertrag kann aufgrund eines ärztlichen Attestes nur dann gekündigt werden, wenn aus diesem hervorgeht, seit wann die Beschwerden bestehen und ob dauerhaft (= BIS AUF WEITERES ???) belastende Sportarten zu unterbleiben haben.
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In dem Rechtsstreit hat die 2. Zivilkammer des Landgerichts Hanau auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 14. Januar 2005 für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 27.08.2004 verkündete Urteil des Amtgerichts Gelnhausen unter Abweisung der Berufung im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.327,57 EUR nebst 8,62 % Zinsen seit dem 01.10.2001 sowie weitere 15,00 EUR zu zahlen.
Im Übrigen wird die weitergehende Klage abgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
-- Editiert von michael32 am 22.06.2007 15:13:15
Hallo,ersteinmal vielen Dank für die rasche Antwort.
Meine erste Frage ist,was ist ein MB?
Und die Zeitangabe "bis wauf weiteres" bringt mich immernoch ins Grübeln.Ich werde mir wohl nochmal ein Attest schreiben lassen.Nun ist da noch die Frage,ob dieses dann rückwirkend anerkannt wird und ob ich trotzdem um das Inkassoverfahren herum komme!????
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MB= Mahnbescheid
"bis auf weiteres" würde für mich bedeuten, daß es noch nicht absehbar ist, wann die Verletzung abgeklungen ist, sonst könnte der Arzt ja 2 oder 4 Wochen schreiben.
Gruß
Michael
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