B2B Online Bestellung storniert. Schadensersatz möglich?

10. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Scaryman
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 8x hilfreich)
B2B Online Bestellung storniert. Schadensersatz möglich?

Hallo,

ich habe am 05.11 4 x Arbeitsspeicher über meine Firma bei Amazon gekauft. Der Arbeitsspeicher war mit 21€ extrem günstig und bei zwei Händlern verfügbar. Ich habe dann bei dem deutschen Händler bestellt, der anderer war aus Italien. Der Kaufbetrag wurde auch sofort abgebucht und eine Rechnung wurde in meinem Amazon-Account hinterlegt. Am 16.11 schrieb mir der Verkäufer, dass er nicht liefern kann, weil es sich um einen Fehler handelte. Ich habe ihm eine Frist gesetzt, auf Lieferung oder Schadensersatz. Diese Frist ist nun verstrichen.

Den Arbeitsspeicher muss ich nun bei einem anderen Händler kaufen und ich hätte gerne die Preisdifferenz + evtl. Rechts kosten als Schadensersatz von dem Händler erstattet.

Nun zu meiner Frage. Wie sehen hier die Chancen auf Erfolg aus? Der Schaden beläuft sich auf ca. 600€ + Rechtskosten. Leider habe ich die Rechnung nicht mehr, diese verschwindet aus dem Amazon-Account wenn die Bestellung storniert wurde.

Mit der Frage suche ich auch einen Juristen der meinen Fall vertreten könnte.

Vielen Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Scaryman):
Wie sehen hier die Chancen auf Erfolg aus?
0 %. Bei einer Preisdifferenz von 600 Euro und einem angegebenen Kaufpreis von 21 Euro ist ein Irrtum des Verkäufers wohl mehr als ersichtlich.
=> BGB § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Scaryman):
Mit der Frage suche ich auch einen Juristen der meinen Fall vertreten könnte.

Dann ist es Suboptimal in einem Meinungsforum in dem Laien antworten zu fragen.

Aber gleich nebenan gibt es Anwälte: https://www.frag-einen-anwalt.de/


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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