BVG Sachbeschädigung 1. Mahnung

9. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
MoinHelpMeOut
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
BVG Sachbeschädigung 1. Mahnung

Moin,

am 31. August 2019 wurde ich von einer Privatperson in einer Tram der BVG für Sachbeschädigung angezeigt. Die BVG hat keine Anzeige erstattet.

Die Anzeige der Privatperson wurde fallen gelassen, jedoch habe ich eine Mahnung für eine Zahlung an die BVG bekommen.

Da die Videoaufnahmen der BVG nur ca. 1-2 Tage gespeichert werden haben ist die Beweislage ja nicht so prall, es sei denn Sie ziehen die Privatperson als Augenzeugen heran...

Nun ist meine Frage: Kann ich diese Kosten umgehen? Muss die BVG erst Anzeige erstatten? Wie sollte ich auf die 1. Mahnung reagieren?

Vielen Dank & LG,

Moin

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von MoinHelpMeOut):
jedoch habe ich eine Mahnung für eine Zahlung an die BVG bekommen.


Und was genau ist die Begründung für die Forderung?

Zitat (von MoinHelpMeOut):
Muss die BVG erst Anzeige erstatten?


Nein

Zitat (von MoinHelpMeOut):
Wie sollte ich auf die 1. Mahnung reagieren?


Je nachdem, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht: Zahlen oder widersprechen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.236 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen