Moin,
am 31. August 2019 wurde ich von einer Privatperson in einer Tram der BVG für Sachbeschädigung angezeigt. Die BVG hat keine Anzeige erstattet.
Die Anzeige der Privatperson wurde fallen gelassen, jedoch habe ich eine Mahnung für eine Zahlung an die BVG bekommen.
Da die Videoaufnahmen der BVG nur ca. 1-2 Tage gespeichert werden haben ist die Beweislage ja nicht so prall, es sei denn Sie ziehen die Privatperson als Augenzeugen heran...
Nun ist meine Frage: Kann ich diese Kosten umgehen? Muss die BVG erst Anzeige erstatten? Wie sollte ich auf die 1. Mahnung reagieren?
Vielen Dank & LG,
Moin
BVG Sachbeschädigung 1. Mahnung
9. März 2020
Thema abonnieren
Frage vom 9. März 2020 | 17:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
BVG Sachbeschädigung 1. Mahnung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. März 2020 | 21:45
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Zitatjedoch habe ich eine Mahnung für eine Zahlung an die BVG bekommen. :
Und was genau ist die Begründung für die Forderung?
ZitatMuss die BVG erst Anzeige erstatten? :
Nein
ZitatWie sollte ich auf die 1. Mahnung reagieren? :
Je nachdem, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht: Zahlen oder widersprechen
Und jetzt?
Schon
268.236
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten