Bahncard-Verlängerung: Kündigungsanspruch wenn Bahncard nicht zugestellt wurde?

16. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lokrer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bahncard-Verlängerung: Kündigungsanspruch wenn Bahncard nicht zugestellt wurde?

Hallo liebes Forum,

A hat im Dezember die Probebahncard per App gekauft und sofort für eine Fahrt genutzt. Diese vorläufige Bahncard verliert nach 6 Wochen ihre Gültigkeit. Es wird angekündigt, dass man die ordentliche Bahncard per Post in den nächsten Tagen erhalten wird. Diese Bahncard wurde daraufhin aber an die falsche Adresse geschickt und kam so nie bei A an. (Sie ging anscheinend aber auch nicht zurück an die Bahn.) A hat dann nicht fristgerecht gekündigt. Nun erhielt er per E-Mail die Rechnung für die automatische Verlängerung der Bahncard. Die Bahn bestätigt, dass ihnen die aktuelle Adresse zum Zeitpunkt des Versands vorlag. Dennoch ging sie an die vorherige Adresse. Meine Frage ist, ob A aus der von der Bahn verschuldeten Fehlzustellung der Bahncard einen Kündigungsanspruch geltend machen könnte, obwohl die Frist verstrichen ist. Wie ist die Rechtslage?

Beste Grüße und vielen Dank



-- Editiert von Lokrer am 16.02.2019 10:06

-- Editiert von Lokrer am 16.02.2019 10:10

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ich kenne die Bedingungen der Bahncard nicht.

Aber wenn dort nichts abweichendes dazu geregelt ist gilt allgemeines Vertragsrecht.

D.h. Anspruch auf Nachbesserung, ggf. Schadenersatz und erst bei Verweigerung das Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Und immer daran denken, dass man auch nebenvertragliche Mitwirkungspflichten hat, hier wäre die zeitnahe Reklamation angesagt gewesen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage ist, ob A aus der von der Bahn verschuldeten Fehlzustellung der Bahncard einen Kündigungsanspruch geltend machen könnte, obwohl die Frist verstrichen ist. Wie ist die Rechtslage?

Nein. Man "nur" Anspruch auf Lieferung an die richtige Adresse.

Vermutliche Quelle des Problems: Die DB führt - warum auch immer - zwei getrennte Adressdatenbanken. Eine für die Fahrkartenkäufe und eine für die Bahncards. Die Seite "bahn.de" und die App, wo man online seine persönlichen Daten ändern kann, sind mit der ersten Datenbank verknüpft. Wenn man eine Bahncard hat, umzieht, und die Adresse auf "bahn.de" oder in der App ändert, dann wird die neue Adresse nur für die Fahrkartenkäufe verwendet, nicht aber für den Versand der Bahncard. Die geht weiterhin an die alte Adresse, die man beim Kauf der Bahncard angegeben hat - auch wenn der Kauf schon länger her ist. Will man die Adresse für den Bahncard-Versand auch ändern, muss man das auf einer separaten Unterseite tun ("Bahncard-Service") oder per klassischer Briefpost an den Bahncard-Service.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.018 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen