Ich habe seit 5 Jahren eine Bahncard 50. Jedes Jahr bekomme ich eine neue. Diesmal ist kein Foto mehr auf der Bahncard.
Im Jahr 2012 (also letztes Jahr) hat die Bahn in den Beförderungsbedingungen einfach den Passus eingeführt, dass man einen Ausweis vorzeigen muss zum Bahnticket mit einer Bahncard.
Früher gab es den Passus aber nicht und ich habe kein Brief-Schreiben erhalten, in der ich über die Änderungen informiert wurde und um Zustimmung gebeten wurde.
Kann die Bahn jetzt verlangen, dass ich immer meinen Ausweis nehen der Bahncard mit tragen muss?
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Bahncard ohne Foto - Ausweispflicht
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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Den Ausweis sollte man sowieso immer mit bei sich führen. Wenn ein Polizist auf die Idee kommt, den zu kontrollieren und man hat ihn nicht dabei....
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Ich würde mich über sachliche Antworten auf die Frage freuen. Danke!
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Was daran war denn unsachlich? Bei der Änderung der Geschäftsbedingungen erwächst ggf. ein Sonderkündigungsrecht, wenn diese zum Nachteil des Verbrauchers
geändert werden.
Da man sich stets ausweisen können sollte, kann diese Änderung der AGB in meinen Augen irgendwie kein Nachteil sein. Vielleicht ist sie aufgrund von Kostensenkungen bei der Bahn indirekt sogar ein Vorteil.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Ja, kann sie.
Du dürftest ein Sonderkündigungsrecht haben wegen der Veränderung der Bedingungen.
Die Bahn ist aber weder verpflichtet dir eine Bahncard mit Foto auszustellen noch dich ohne Ausweis fahren zu lassen -> Vertragsfreiheit
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@mepeisen:
Es gibt keine gesetzliche Pflicht immer einen Personalausweis bei sich zu tragen!
... Es gibt nur die Pflicht einen zu besitzen. Man sollte schon wissen, was man schreibt!
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quote:
Da de Bahn nicht ganz blöd ist, wurde die AGB Änderung sicher mitgeteilt, auch wenn der Kunde jetzt nichts mehr davon wissen will. Und die Frist zur Wahrnehmung eines Sonderkündigungsrechts ist sicher abgelaufen, der Kunde hat seine neue BahnCard ja erst jetzt bekommen, die AGB haben sich aber schon 2012 geändert.
Ich habe doch in der Einleitung geschrieben, dass ich kein Brief erhalten habe. -.-
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Dann hast du weiterhin ein Sonderkündigungsrecht.
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-- Editiert hiphappy am 19.07.2013 20:36
Ändert aber leider nichts daran, das die Beweislast das die AGB-Änderung gültig ist, bei der Bahn liegt.
quote:
Ich habe doch in der Einleitung geschrieben, dass ich kein Brief erhalten habe
Juristisch würde es ausreichen wenn eine Mitteilung in den Machtbereich des Empfängers gelangt wäre. Der erhalt eines Briefes ist hier keine Voraussetzung.
quote:
Kann die Bahn jetzt verlangen, dass ich immer meinen Ausweis nehen der Bahncard mit tragen muss?
Nein, das ist freiwillig, dient nur der Erleichterung der Abwicklung bei Fahrkartenkontrollen.
Man muss weder Bahn Card noch Ausweis mitführen, da man innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrkartenkontrolle die entsprechenden Fahrkarten und eine zum Kontrollzeitpunkt gültige BahnCard nachreichen kann, der nachgezahlte Betrag wird dann gegen ein Bearbeitungsentgelt von 7 € erstattet.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
-- Editiert Harry van Sell am 20.07.2013 02:18
@Harry danke für die super Antwort. So kannte ich das von 123recht.net
Das hier Sachen unterstellt werden, von anderen Usern ist echt heftig.
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