Hallo,
ich habe bei Bank A eine Baufinanzierung laufen. Bank A gibt den Bereich Baufinanzierung ab und zwar an eine Tochtergesellschaft (Bank B). Bank A will nun von mir die Unterschrift, dass meine Daten an Bank B weitergegeben werden können, Änderungen im Darlehensvertrag soll es nicht geben. Kann Bank B später Änderungen im Darlehensvertrag machen, die zu meinen Lasten gehen können? Z.B. Zinsänderung o.ä.? Oder ist die Bank B, wie angekündigt wird, an den geschlossenen Vertrag gebunden und kann auch z.B. in 10 Jahren nichts ändern?
Kann ich mich schützen in dem ich die Unterschrift z.B.nur unter Vorbehalt abgebe?
Hat Jemand ähnliche Erfahrung gemacht?
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"MfG briwie"
Bank tritt Immobiliendarlehen ab, was tun?
10. Juni 2008
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Frage vom 10. Juni 2008 | 18:59
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 20x hilfreich)
Bank tritt Immobiliendarlehen ab, was tun?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 11. Juni 2008 | 11:37
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Ein Vertrag bindet beide Seiten. Sprich wenn was geändert werden soll, müssen Gläubiger und Schuldner hierüber einen Änderungsvertrag schließen. Einseitige Änderungen sind nur möglich, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Forderung abgetreten wird. Der neue Gläubiger ist ebenso an den Vertrag gebunden.
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