Hallo,
wir haben im Frühjahr 2020 eine Eigentumswohnung vom Bauträger erworben, die momentan gebaut wird. Der Vertrag enthält eine Preisanpassungsklausel m. folgendem Wortlaut:
Bei einer Erhöhung oder Ermäßigung der gesetzlichen Mehrwertsteuer verändern sich alle Kaufpreisraten, die später als einen Monat nach Inkrafttreten der Steueränderung fällig werden, entsprechend der Steuererhöhung bzw. -ermäßigung; dies gilt nicht für die erste Kaufpreisrate sowie für alle übrigen Kaufpreisraten, die innerhalb von vier Monaten ab heute fällig werden.
Sind die betroffenen Raten, die bis einschließlich 31.12. fällig werden nun entsprechend zu reduzieren oder nicht? Ein Bauträgervertrag fällt ja eigentlich nicht unter die MwSt.
Unser Bauträger hat uns just diese Woche zwei Raten in Rechnung gestellt, natürlich ohne Reduzierung. Dass die Raten "zufällig" prompt am 4.1.21 fällig werden und nicht mehr im alten Jahr, ist wohl kein Zufall. Der Betrieb auf der Baustelle widerrum ruht seit Mitte Dezember.
Danke für die Hilfe!