Aufgrund der bekannten Urteile wurde eine Bearbeitungsgebühr einer KFZ-Finanzierung zurückgefordert.
Daraufhin kommt ein Brief der Bank mit folgendem Inhalt:
"Bei der in unseren Darlehensverträgen als Preishauotabrede vereinbarten Bearbeitungsgebühren handelt es sich nicht um eine Allgemeine Geschäftsbedingung, die einer rechtlichen Kontrolle unterliegt. Die vereinbarte Bearbeitungsgebühr ist eine je Darlegensvertrag individuell und daher auch mit jedem Darlehensnehmer in unterschiedlicher Höhe vereinbarte Preishauotabrede, die im Rahmen der Vertragserklärung akzeptiert wurde."
Kommt die Bank so einfach da wieder raus?
Achso im Vertrag wird die Bearbeitungsgebühr als "sonstige Kosten i. Zusammenhang mit dem Kreditvertrag: Bearbeitungsgebühr" ausgewiesen
-- Editiert Bidi am 16.02.2012 08:11
Bearbeitungsgebühr Kredit
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
quote:
von Bidi am 16.02.2012 08:08
Kommt die Bank so einfach da wieder raus?
Die geben doch nicht kampflos auf. Hast du das echt gedacht?
Bearbeitungsgebühren verlangen die Banken für die Überprüfung IHRER Sicherheiten nicht für deine...
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
Natürlich auf keinen Fall kampflos. Bleibt hier dann wohl nur der Gang zum Anwalt, richtig?
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Eine individuelle Vertragsabrede liegt aber nur dann vor, wenn diese vom Verwender ernsthaft zur Disposition gestellt worden ist. Kennzeichen dafür ist z.B. dass bei Entgegenkommen in einer Sache, die Vertragspartei an anderer Stelle nachgibt. Wurde z.B. erörtert, ob es bei höherer Bearbeitungsgebühr einen niedrigeren Zinssatz gibt, oder aber ob der Zinssatz steigt, wenn der Kreditgeber auf die Bearbeitungsgebühr verzichtet?
Die Einlassung des Kreditgebers („Die vereinbarte Bearbeitungsgebühr ist eine je Darlegensvertrag individuell und daher auch mit jedem Darlehensnehmer in unterschiedlicher Höhe vereinbarte Preishauotabrede") hört sich so an, als MÜSSE JEDER Kreditnehmer eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, die lediglich in der Höhe „verhandelt" wird. „Verhandelt" habe ich in Anführungszeichen gesetzt, weil ich mal vermute, dass der Kreditgeber Ihnen vorgeschrieben hat, wie hoch die Bearbeitungsgebühr ist. Die hängt vermutlich von der Höhe des Kredits ab. In der Regel wird da nämlich überhaupt nicht verhandelt sondern gesagt, die Bearbeitungsgebühr beträgt X Prozent und basta. Dass bei unterschiedlichem Kreditvolumen dann unterschiedlich hohe Bearbeitungsgebühren anfallen, wenn man das in absoluten Beträgen betrachtet, macht daraus aber keine Individualabrede.
Ein Kreditinstitut wird aber bei einem quengelnden Kunden kaum klein bei geben so dass Sie eventuell mal mit einem Anwalt reden sollten, der den Sachverhalt sicherlich auch besser erfassen kann, als wir hier im Forum.
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Das leuchtet mir ein und erklärt es für mich verständlich. Danke.
Dann werde ich da gleich nächste Wcohe einen anwalt einschalten. Der Betrag, der dort ausgewiesen ist, ist nicht eben niedrig und da in dem speziellen Fall der Vertrag vorzeitig abgelöst werden soll, soll die Bearbeitungsgebühr auch noch zusätzlich oben auf die Ablösesumme aufgeschlagen werden.
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