Liebe Forenmitglieder, ich wohne in der Schweiz und habe bei einem deutschen Internetshop ein Gerät bestellt, dieses ausgeführt, die schweizer MwSt. bezahlt und die Zolldokumente eingeschickt.
Im Vorfeld hatte ich ausdrücklich gefragt, ob die deutsche Mehrwertsteuer zurückerstattet wird.
Die Antwort des Shops:"Wenn wir von Ihnen nachträglich die Ausfuhrdokumente eingereicht bekommen, erhalten Sie von uns die bezahlte MwSt. (16%) zurück."
Nach EInreichung der Unterlagen wurde nicht wir angekündigt, die 16% MwSt. zurückerstattet, sondern eine
Bearbeitungsgebühr von 30€ abgezogen.
Der Händler hat auf diese Gebühr nicht im Vorfeld hingewiesen, und in seinen AGB steht nichts
über diese Gebühren. Die schriftliche Aussage wurde somit eindeutig nicht eingehalten, denn ich habe ja die
nicht die16% wiederbekommen, sondern einen reduzierten Betrag.
Ich fühle mich arglistig getäuscht und der Händler verweigert die volle Rückzahlung .Nach einer negativen
Shopbewertung , in der ich geschrieben hatte, dass der Geschäftsführer sich weigert seine im Vorfeld gemachten Zusagen einzuhalten, kündigt er sogar anwaltliche Schritte gegen mich an.
Darf ein Händler Bearbeitungsgebühren erheben, wenn er nicht darauf im Vorfeld hinweist und sogar schriftlich
eine Zusage gemacht hat, die jetzt nicht mehr der Wahrheit entspricht?
Der Betrag ist im Grund lächerlich, aber wenn der Händler mit jedem Kuinden so verfährt, macht er mit täuschenden Zusagen zusätzliches Geld.
Darf ich davon ausgehen, dass der Händler sich auch strafbar gemacht hat?
Was kann man gegen deart unseriöse Zeitgenossen unternehmen?
Bearbeitungsgebühr ohne Ankündigung und AGB Hinweis bei Steuerrückerstattung
15.12.2020
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Frage vom 15.12.2020 | 21:43
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Bearbeitungsgebühr ohne Ankündigung und AGB Hinweis bei Steuerrückerstattung
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#1
Antwort vom 15.12.2020 | 23:34
Von
Status: Unbeschreiblich (100176 Beiträge, 37039x hilfreich)
ZitatDarf ein Händler Bearbeitungsgebühren erheben, wenn er nicht darauf im Vorfeld hinweist :
§ 612 BGB - Vergütung
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
Wenn etwas in Gesetzen steht, muss man in der Regel nicht extra darauf hinweisen.
Jetzt gibt es 2 Fragen zu klären:
1. ob die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist und wenn ja, dann
2. ob die 30 EUR die übliche Vergütung darstellen
Zitatund sogar schriftlich eine Zusage gemacht hat, die jetzt nicht mehr der Wahrheit entspricht? :
Wieso, er hat doch die 16% erstattet? Nur ausgezahlt wurde in der Gesamtabrechnung weniger.
Wie war denn der Wortlaut der Zusage?
#2
Antwort vom 16.12.2020 | 14:29
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWieso, er hat doch die 16% erstattet? Nur ausgezahlt wurde in der Gesamtabrechnung weniger. :
Wie war denn der Wortlaut der Zusage?
Der Wortlaut war: :"Wenn wir von Ihnen nachträglich die Ausfuhrdokumente eingereicht bekommen, erhalten Sie von uns die bezahlte MwSt. (16%) zurück."
16% ist mathematisch eindeutig. Wenn ich als Beispiel 100 Euro zahle und man sagt, bei Einreichung der Belege,
bekomme ich 16% zurück, ist das gleiche wie wenn ich gesagt bekäme ich bekäme 16Euro zurück.
Bei einer solchen Aussage darf ich also auch 16€ erwarten.
Wenn eine Bearbeitungsgebühr abgezogen wird, stimmt logischer Weise die getätigte Zusage nicht mehr.
So könnte z.B. jeder Gauner eine Mehrwertsteuerrückerstattung bei Beträgen bis 180€ anbieten,
und dann dem Kunden bei Vorlage der Belege 30€ als Gebühr berechnen. Der Kunde müsste dann sogar noch etwas bezahlen und der Gauner macht Gewinn, da er nicht auf Bearbeitungsgebühr hinweisen muss.
Ich kaufe nicht zum ersten Mal in Deutschland ein. Wenn ein Shop Bearbeitungsgebühren verlangt, wurde bislang jedes Mal auf die Gebühren hingewiesen. Die meisten Shops nehmen überhaupt keine Gebühren.
Wie schon geschrieben, habe ich keine 16% erhalten, obwohl 16 % zugesagt wurden.
Denn es hiess nicht 16% minus 30€.
Rechnerisch ist die Zusage somit eindeutig falsch
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#3
Antwort vom 16.12.2020 | 17:14
Von
Status: Richter (8990 Beiträge, 4837x hilfreich)
Mitnichten. Bei einem Bruttobetrag von 100€ ist die USt nicht 16€ sondern 13,79€. Der Bruttobetrag sind nämlich 116% (Nettobetrag 100% zzgl. 16 % USt) und nicht 100%. (Die Berechnungsgrundlag ein Deutschland unterscheidet sich nicht von derer in der Schweiz)Zitat16% ist mathematisch eindeutig. Wenn ich als Beispiel 100 Euro zahle und man sagt, bei Einreichung der Belege, :
bekomme ich 16% zurück, ist das gleiche wie wenn ich gesagt bekäme ich bekäme 16Euro zurück.
Bei einer solchen Aussage darf ich also auch 16€ erwarten.
Zitatkündigt er sogar anwaltliche Schritte gegen mich an. :
Ich wäre ganz vorsichtig mit solchen Aussagen und hoffe, dass die Bewertung sachlich richtig und mit dem notwendigen Bokabular verfasst wurde. "Gauner" gehört hier definitiv nicht dazu..ZitatGauner :
Zitatsondern eine :
Bearbeitungsgebühr von 30€ abgezogen.
Der Händler hat auf diese Gebühr nicht im Vorfeld hingewiesen, und in seinen AGB steht nichts
über diese Gebühren
So wie sich das hier darstellt bin ich geneigt dir zuzustimmen
Keine Ahnung was du andauernd mit eindem "rechnerisch" hast.....ZitatRechnerisch ist die Zusage somit eindeutig falsch :
-- Editiert von radfahrer999 am 16.12.2020 17:14
#4
Antwort vom 22.12.2020 | 13:08
Von
Status: Lehrling (1899 Beiträge, 270x hilfreich)
Und das wurde dann auch irgendwie dokumentiert? Steht das auf der entsprechenden Gutschrift?ZitatNach EInreichung der Unterlagen wurde nicht wir angekündigt, die 16% MwSt. zurückerstattet, sondern eine :
Bearbeitungsgebühr von 30€ abgezogen.
#5
Antwort vom 22.12.2020 | 14:06
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUnd das wurde dann auch irgendwie dokumentiert? Steht das auf der entsprechenden Gutschrift? :
Ich hatte meine IBAN Nr. Für die Rücküberweisung mitgteilt.
Auf meinem Kontoauszug stand dann im Verwendungszweck: "Rueckuberweisung der MwSt abzgl. Bea
rbeitungsgebuehr"
Ich habe auch keine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr erhalten.
Wäre interessant zu wissen, wie diese Gebühren von dem Unternehmen verrechnet werden
und ob es Mehrwertsteuer für die Dienstleistung zahlt, oder ob das Geld nicht über die Bücher läuft.
Aber das ist eine anderes Thema.
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