Bearbeitungsgebühr wegen Geldbuße mit Mietwagen im Ausland

21. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Otto90
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Bearbeitungsgebühr wegen Geldbuße mit Mietwagen im Ausland

Hallo,

ich war im Zeitraum vom 20.06.2018 bis 29.06.2018 mit einem Mietwagen von "OK Rent a Car" auf Mallorca unterwegs.
Am 20.03.2019 erhielt ich eine Email vom genannten Anbieter mit einer Rechnung über 50€ für die Weiterleitung meiner Daten an die "Behörden in Verkehrsangelegenheiten" bezüglich eines angeblichen "Verkehrsverstoßes".
Von dem genannten Verstoß habe ich bisher keinerlei Kenntnis.
Allerdings wurde meine Kreditkarte bereits mit 50€ belastet.

Im Vertrag stand dazu folgendes:
"In Ihrem Mietpreis nicht enthalten:
Bearbeitungsgebühr von ca. EUR 40 durch den Vermieter vor Ort bei Verstoß gegen die örtliche Straßenverkehrsordnung zusätzlich zum möglichen Bußgeld/Ordnungswidrigkeit."

Ist die Abbuchung "im Voraus" berechtigt? Wie sollte ich hier vorgehen?

Besten Dank für alle Antworten

-- Editiert von Moderator am 21.03.2019 17:33

-- Thema wurde verschoben am 21.03.2019 17:33

-- Editiert von Moderator am 22.03.2019 14:47

-- Thema wurde verschoben am 22.03.2019 14:47

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Da käme es darauf an, was genau diesbezüglich vertraglich vereinbart wäre und ob das dann mit dem Spanischen Recht vereinbar wäre.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von Otto90):
Ist die Abbuchung "im Voraus" berechtigt?
Wieso im Vorraus? Die Daten wurden bereits weitergeleitet. Das hat nichts mit dem eigentlichen Bußgeld zu tun, das kann später noch direkt von der Behörde kommen.
Wenn das also so vertraglich vereinbart war, und deinen Angaben nach war es das ja, dann sehe ich das hier als völlig gerechtfertigt an, wenn dies im Einklang zu den spanischen Gesetzen steht. Das kann ich aber nicht beurteilen. Das hier ist ein Forum zu deutschem Verkehrsrecht. Abgesehen davon sehe ich das nicht als eine Angelegenheit des Verkehrsrechts, sondern des Vertragsrechts. Denn der Vertrag zwischen dir und der Vermieterfirma hat rein gar nichts mit Verkehrsrecht zu tun.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#3
 Von 
Otto90
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Wieso im Vorraus? Die Daten wurden bereits weitergeleitet. Das hat nichts mit dem eigentlichen Bußgeld zu tun, das kann später noch direkt von der Behörde kommen.


Ich hatte bisher im Internet nur von Fällen gelesen, bei denen die Beschuldigten bereits wussten, was sie verbrochen hatten. Ich möchte nicht das Risiko eingehen im Voraus zu zahlen und dann nie einen Bußgeldbescheid zu bekommen. Falls dieser kommt, wäre die Pauschale natürlich i.O.. Nach meiner Recherche ist der genannte Anbieter nicht zu 100% seriös, wenn es um bestimmte "Zusatzkosten" geht, die im Nachhinein abgerechnet werden. Deshalb die Frage, ob ich den Betrag besser erst einmal bei meiner Bank beanstanden sollte.

Meine Überlegung ist also, erst den "Beweis" des Verstoßes zu fordern und ggf. erst im Anschluss die Zahlung zu leisten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von Otto90):
Ich möchte nicht das Risiko eingehen im Voraus zu zahlen und dann nie einen Bußgeldbescheid zu bekommen.

Echt? Ich würde mich freuen nicht auch noch das Bußgeld zahlen zu müssen ...



Zitat (von Otto90):
Meine Überlegung ist also

Die wird keinen intersseieren - machen kann man es aber.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Otto90):
Meine Überlegung ist also, erst den "Beweis" des Verstoßes zu fordern und ggf. erst im Anschluss die Zahlung zu leisten.


Zahlung wurde doch schon geleistet?

Aus EP
Zitat (von Otto90):
Allerdings wurde meine Kreditkarte bereits mit 50€ belastet.


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Rueckbuchung der EUR 50 bei der kartenausgebenden Bank veranlassen - Grund: nicht autorisierte Abbuchung

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb511810-1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
mir ist genau das gleiche passiert. Mietwagen von ok Rent a car auf Mallorca vom 20.6.-27.06.18. Per Post am 21.3.19 eine Rechnung von ok Rent a car über 50€ Bearbeitungsgebühr erhalten für einen angeblichen Verkehrsdelikt. Keine Info um was für einen Verkehsdelikt es sich handelt, wann und wo. Habe heute bei MasterCard die Rückbuchung beantragt, da meine Kreditkarte schon mit 50€ belastet wurde. Bußgeldbescheid hab ich (noch) nicht erhalten.

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#8
 Von 
Otto90
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
mir ist genau das gleiche passiert.

Ich dachte mir schon, dass das bei diesem Vermieter kein Einzelfall ist.
Ich habe den Betrag auch versucht zu beanstanden. Meine Bank kann nichts tun... Begründung:
"Mit Ihrer Unterschrift auf dem Mietvertrag haben Sie zugestimmt, dass alle Gebühren und Kosten zu Ihrem Mietwagen über Ihre VISA Card abgerechnet werden."
Eine Email an OK Rent a Car blieb natürlich ohne Antwort.
Werde wohl die komplette Karte sperren lassen, nicht dass denen noch mehr einfällt. Das ist wohl das einzige was man dagegen tun kann. Nach jedem Urlaub eine neue Kreditkarte beantragen... :party:

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#9
 Von 
fb511810-1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin mal gespannt ob das Geld zurückgebucht werden kann. Und ob noch ein Bußgeldbescheid kommt. Geärgert hab ich mich vorerst genug.

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