Hallo,
ich war im Zeitraum vom 20.06.2018 bis 29.06.2018 mit einem Mietwagen von "OK Rent a Car" auf Mallorca unterwegs.
Am 20.03.2019 erhielt ich eine Email vom genannten Anbieter mit einer Rechnung
über 50€ für die Weiterleitung meiner Daten an die "Behörden in Verkehrsangelegenheiten" bezüglich eines angeblichen "Verkehrsverstoßes".
Von dem genannten Verstoß habe ich bisher keinerlei Kenntnis.
Allerdings wurde meine Kreditkarte bereits mit 50€ belastet.
Im Vertrag stand dazu folgendes:
"In Ihrem Mietpreis nicht enthalten:
Bearbeitungsgebühr von ca. EUR 40 durch den Vermieter vor Ort bei Verstoß gegen die örtliche Straßenverkehrsordnung zusätzlich zum möglichen Bußgeld/Ordnungswidrigkeit."
Ist die Abbuchung "im Voraus" berechtigt? Wie sollte ich hier vorgehen?
Besten Dank für alle Antworten
-- Editiert von Moderator am 21.03.2019 17:33
-- Thema wurde verschoben am 21.03.2019 17:33
-- Editiert von Moderator am 22.03.2019 14:47
-- Thema wurde verschoben am 22.03.2019 14:47
Bearbeitungsgebühr wegen Geldbuße mit Mietwagen im Ausland
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Da käme es darauf an, was genau diesbezüglich vertraglich vereinbart wäre und ob das dann mit dem Spanischen Recht vereinbar wäre.
Wieso im Vorraus? Die Daten wurden bereits weitergeleitet. Das hat nichts mit dem eigentlichen Bußgeld zu tun, das kann später noch direkt von der Behörde kommen.ZitatIst die Abbuchung "im Voraus" berechtigt? :
Wenn das also so vertraglich vereinbart war, und deinen Angaben nach war es das ja, dann sehe ich das hier als völlig gerechtfertigt an, wenn dies im Einklang zu den spanischen Gesetzen steht. Das kann ich aber nicht beurteilen. Das hier ist ein Forum zu deutschem Verkehrsrecht. Abgesehen davon sehe ich das nicht als eine Angelegenheit des Verkehrsrechts, sondern des Vertragsrechts. Denn der Vertrag zwischen dir und der Vermieterfirma hat rein gar nichts mit Verkehrsrecht zu tun.
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Zitat:Wieso im Vorraus? Die Daten wurden bereits weitergeleitet. Das hat nichts mit dem eigentlichen Bußgeld zu tun, das kann später noch direkt von der Behörde kommen.
Ich hatte bisher im Internet nur von Fällen gelesen, bei denen die Beschuldigten bereits wussten, was sie verbrochen hatten. Ich möchte nicht das Risiko eingehen im Voraus zu zahlen und dann nie einen Bußgeldbescheid zu bekommen. Falls dieser kommt, wäre die Pauschale natürlich i.O.. Nach meiner Recherche ist der genannte Anbieter nicht zu 100% seriös, wenn es um bestimmte "Zusatzkosten" geht, die im Nachhinein abgerechnet werden. Deshalb die Frage, ob ich den Betrag besser erst einmal bei meiner Bank beanstanden sollte.
Meine Überlegung ist also, erst den "Beweis" des Verstoßes zu fordern und ggf. erst im Anschluss die Zahlung zu leisten.
ZitatIch möchte nicht das Risiko eingehen im Voraus zu zahlen und dann nie einen Bußgeldbescheid zu bekommen. :
Echt? Ich würde mich freuen nicht auch noch das Bußgeld zahlen zu müssen ...
ZitatMeine Überlegung ist also :
Die wird keinen intersseieren - machen kann man es aber.
ZitatMeine Überlegung ist also, erst den "Beweis" des Verstoßes zu fordern und ggf. erst im Anschluss die Zahlung zu leisten. :
Zahlung wurde doch schon geleistet?
Aus EP
ZitatAllerdings wurde meine Kreditkarte bereits mit 50€ belastet. :
Rueckbuchung der EUR 50 bei der kartenausgebenden Bank veranlassen - Grund: nicht autorisierte Abbuchung
Hallo,
mir ist genau das gleiche passiert. Mietwagen von ok Rent a car auf Mallorca vom 20.6.-27.06.18. Per Post am 21.3.19 eine Rechnung von ok Rent a car über 50€ Bearbeitungsgebühr erhalten für einen angeblichen Verkehrsdelikt. Keine Info um was für einen Verkehsdelikt es sich handelt, wann und wo. Habe heute bei MasterCard die Rückbuchung beantragt, da meine Kreditkarte schon mit 50€ belastet wurde. Bußgeldbescheid hab ich (noch) nicht erhalten.
Zitat:mir ist genau das gleiche passiert.
Ich dachte mir schon, dass das bei diesem Vermieter kein Einzelfall ist.
Ich habe den Betrag auch versucht zu beanstanden. Meine Bank kann nichts tun... Begründung:
"Mit Ihrer Unterschrift auf dem Mietvertrag haben Sie zugestimmt, dass alle Gebühren und Kosten zu Ihrem Mietwagen über Ihre VISA Card abgerechnet werden."
Eine Email an OK Rent a Car blieb natürlich ohne Antwort.
Werde wohl die komplette Karte sperren lassen, nicht dass denen noch mehr einfällt. Das ist wohl das einzige was man dagegen tun kann. Nach jedem Urlaub eine neue Kreditkarte beantragen...
Ich bin mal gespannt ob das Geld zurückgebucht werden kann. Und ob noch ein Bußgeldbescheid kommt. Geärgert hab ich mich vorerst genug.
Und jetzt?
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