Hallo!
Ich habe mit einem IT-Dienstleister am 30.08.19 a) eine Rahmenvereinbarung für die Wartung sowie b) einen Dienste-Vertrag für spezielle Dienste unterschrieben und beauftragt.
Als "Auftragsbeginn" wurde in der Rahmenvereinbarung der 01.08.19 vermerkt, in dem Dienste-Vertrag der 01.09.19.
Für beide Verträge steht in den AGB: "kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt werden."
Frage ist jetzt: gilt als Beginn des Vertragsjahres das Datum der Unterschrift (30.08.19) oder das jeweilige, unter "Auftragsbeginn" eingetragene Datum?
Brauche hier eine Info, weil ich eigentlich am liebsten noch heute rechtswirksam kündigen möchte.
Danke!
-- Editiert von jesuschristus2000 am 25.05.2020 11:44
Beginn Vertragslaufzeit - welche Kündigungsfrist gilt?
25. Mai 2020
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Frage vom 25. Mai 2020 | 11:25
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Beginn Vertragslaufzeit - welche Kündigungsfrist gilt?
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