Bei handyanbieter gegen AGB verstoßen, was passiert dann?

18. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
amenius
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Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)
Bei handyanbieter gegen AGB verstoßen, was passiert dann?

Hallo,
sagen wir mal A will in Zukunft regelmässig bei einer Festnetznummer in Alaska anrufen.
Aus diversen Gründen könnte man die Anrufe dort als gewerblichen hintergrund ansehen,
Aber dies sei eine Grauzone die ohne Richterspruch nicht entschieden werden kann.

Jedenfalls holt sich A, um regelmässig und ausschließlich diese eine Nummer in Alaska anzurufen,
bei Handyanbieter H einen prepaidvertrag in dem eine Flat zu Festnetznummern in Alaska beinhaltet.
In den bedingungen des Handyanbieters sind aber gewerbliche Nutzung eindeutig untersagt.

Nun erhält A also seine Sim Karte geschickt und versucht bei jener Nummer in Alaska anzurufen.

Nummer sei nicht vergeben, heißt es.
A versucht es in den Folgetagen wieder, ohne jeglichen Erfolg.

Die Hotline des handyanbieters kann nciht weiterhelfen, man habe keine Ahnung. Vielleicht mahce auch A was falsch. Man wisse es nicht.

Über 20 Ecken hört A aber Gerüchte dass jene Nummer bekannt sei bei H dafür von jedem für gewerbliche Zwecke genutzt zu werden.

Darum habe, so die Gerüchte, der Anbieter jene Nummer zusammen mit anderen auf einer iinternen Blacklist gespeichert und sperren lassen.
Darum gingen auch Anrufe nicht durch, obwohl allgemein die Nummern einwandfrei sind. Nur erlaube der Anbieter shclicht keine Anrufe dorthin.

Nun sitze also A da, habe sowohl eine Einmalgebühr zu Vertragsbeginn bezahlt, sowie natürlich auch eine monatliche Gebühr für diese Flat. Und kann diese nicht wirklich nutzen. Natürlich könnte A andere Nummern in Alaska anrufen, aber A wollte und brauchte es ja nur für diese spezielle Nummer.

Was passiere nun mit A und seinem Vertrag?

Denn eienrseits sieht ja der Anbieter dass A bei der gewerblichen Nummer angerufen hat (bzw. es versucht hat) und denkt sich seinen Teil. Kann H gegen A etwas praktisches oder Juristisches unternehmen wegen Verstoß egegen den AGb Teil mit der nicht-gewerblichen Nutzung?

Und wie sieht es finanziell aus, A hat ja nun shcon Geld für den "Anschluss" sowie für den 1. moant bezahlt?
Kann er das zurückerhalten (man nehme an, er habe es sosnt gar nicht genutzt)?
Oder ist das Geld weg da eben A sich ja auch nicht an die AGB gehalten habe?

Oder kann es passieren dass der Anbieter A "bannt" und er sein geld zurück erstattet bekommt?

oder was würde da praktisch sowie juristisch passieren?

Wie gesagt, sit es fraglich ob Anrufe auf die Nummer nun als gewerblicher Kontext zu sehen seien oder nicht. Man könnte aber durchaus dafür argumentieren.

Wie sit hier so die Rechtslage, was wäre die praktische Konsequenz und was könnte A da dann machen um wenigstens sein geld wiederzubekommen?

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von amenius):
der Anbieter jene Nummer zusammen mit anderen auf einer iinternen Blacklist gespeichert und sperren lassen.

Ja, das machen die durchaus.


Als erstes müsste man mal beweisen, das die Ursache der Nichterreichbarkeit bei seinem Anbieter liegt.
Dann schauen was die Ursache ist und ob diese Ursache rechtskonform ist. Wenn der Anbieter die Nummer sperrt um Missbrauch / Betrug zu verhindern, dürfte das durchaus rechtens sein.

Wäre die Ursache rechtswidrig, hat man das nächste Problem: wenn man Betrug begehen / gegen gültige vertragliche Vereinbarungen verstoßen will, wäre das geltend machen von Ansprüchen aus dem Nichterfolg durchaus rechtsmissbräuchlich / nicht durchsetzbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Es gibt zahllose Gründe für Sperren - das geht bei speziellen Gassen los bis hin zu einzelnen Providern, mit denen man keinen Vertrag habe. Es wird schwer sein Vorsatz bzw. eine Vertragsverletzung nachzuweisen. Dazu gibt es zu viele mögliche Ausreden. Kritisch ist es besonders bei Mobilfunk. Hast Du die Nummer schon mit anderen Providern getestet? Klappen normale Nummern in der Region? Wie klappt es bei Festnetz?

Um auf die Titelfrage zu kommen "Bei handyanbieter gegen AGB verstoßen, was passiert dann?" - solange keine Strafklausel vorhanden ist ala 1,99€/Minute passiert nichts weiter.


-- Editiert von Mr.Cool am 18.07.2020 20:46

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#3
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Etwas in dem Sinne illegales oder Betrug läge hier gewiss nicht vor, nur sagen wir mal wird der Anrufer im prinzip dafür bezahlt für jede Minute die er die Nummer anruft. ob dies nun offiziell als gewerblich einzustufen ist wenn er dort anruft und sich "Geld dazu verdient", vermag A nicht einbzuschätzen. Sichelrich grenzwertig, wenn man so möchte.

Und vermutlich gefällt dem Mobilfunkanbieter nicht dass seine angebotene Privatkundenflat für solch gewerbliche Sachen genutzt wird.

Schließlich schreibe er ja nicht umsonst "Keine gewerbliche nutzung" in die Bedingungen der AGB bzw der Flatrate-Konditionen.


Wie könnte A denn beweisen dass die ursache an seinem Anbieter liegt?

"Es gibt zahllose Gründe für Sperren - das geht bei speziellen Gassen los bis hin zu einzelnen Providern, mit denen man keinen Vertrag habe. Es wird schwer sein Vorsatz bzw. eine Vertragsverletzung nachzuweisen. Dazu gibt es zu viele mögliche Ausreden. Kritisch ist es besonders bei Mobilfunk. Hast Du die Nummer schon mit anderen Providern getestet? Klappen normale Nummern in der Region? Wie klappt es bei Festnetz?"

Nunja, die Angerufene Nummer ist ja eine normale Festnetznummer, so wie wenn man eine normale deutsche Festnetznummer einer Firma anruft. nur halt sitzen die in Alaska.

Am Handy des Anrufers selbst kann es nicht liegen, das kann ja mit einer anderen Simkarte problemlos überall anrufen. Also kaputt ist da ncihts.

Jetzt generell Anrufe bei der Nummer, von einer anderen Simkarte/Handy aus zu testen, wäre shcwierig.
Da müsste sich A ja wo anders käuflich erst eine Flatrate nach Alaska zulegen , nur um beim ersten Anbieter dessen Nicht-funktionalität zu beweisen. (und wer sagt dass die nicht auch insgeheim die Blacklist Sahce haben, die offiziell nicht genannt wird und von der Low Level Mitarbeiter im Support erst gar nciht wissen?)

Gleichermassen ist aber auch zu sagen dass der Inhaber der angerufenen Nummer die Anrufbarkeit bestätigt und diverse Leute mit vershciedenen handies, Simkarten und Anbietern dort anrufen können.


Es ist daher naheliegend dass es entweder am Anbieter und/oder an der konkret erhaltenen Simkarte liegt.

Das verwendete Netz wäre das der Telekom, welches auch diverse andere Leute in dieser Welt problemlos nutzen.
Was halt über die Ländergrenzen hinweg technisch los ist, lässt sich schwerlich sagen.
Wie sich Funkmasten untereinander verbinden und in welchen netzen in Alaska, kann und muss A üblicherweise nicht wissen.

Kann also A nichts dagegen machen dass ihm gewissermassen versprochene Leistungen nicht zugänglich sind?
(Wobei man halt entgegen halten kann, A habe ja auch AGB widrig versucht eine gewerbliche Nummer anzurufen)

jetzt mal ungeachtet davon ob es an einer internen Bölacklist liegt oder "einfahc nur so" bei dem Anbieter aufs unerklärlichen gründen Anrufe nahc Alaska nicht gehen?


-- Editiert von amenius am 18.07.2020 21:02

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von amenius):
nur sagen wir mal wird der Anrufer im prinzip dafür bezahlt für jede Minute die er die Nummer anruft.

Mir fällt derzeit kein seriöses / legales Geschäftsmodell ein, das dahinter stehen könnte.



Zitat (von amenius):
Da müsste sich A ja wo anders käuflich erst eine Flatrate nach Alaska zulegen ,

Wieso? Man kann das doch mit dem Handy des Anrufers selbst und mit seiner anderen Simkarte die problemlos überall anrufen kann testen?


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#5
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von amenius):
nur sagen wir mal wird der Anrufer im prinzip dafür bezahlt für jede Minute die er die Nummer anruft.

Mir fällt derzeit kein seriöses / legales Geschäftsmodell ein, das dahinter stehen könnte.



Zitat (von amenius):
Da müsste sich A ja wo anders käuflich erst eine Flatrate nach Alaska zulegen ,

Wieso? Man kann das doch mit dem Handy des Anrufers selbst und mit seiner anderen Simkarte die problemlos überall anrufen kann testen?



Das ksotet A dann ja aber Unmengen an Gebühren pro Minute, wenn er da ohne eine Flatrate oder sowas anruft.


Aber gut, technisch geht es.
Ist nur recht teuer.
locker 1 Euro pro Minute oder so, vermute ich.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von amenius):
Das ksotet A dann ja aber Unmengen an Gebühren pro Minute, wenn er da ohne eine Flatrate oder sowas anruft.

Muss man halt rechen was billiger ist ...


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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von amenius):
Da müsste sich A ja wo anders käuflich erst eine Flatrate nach Alaska zulegen ,

Wieso? Man kann das doch mit dem Handy des Anrufers selbst und mit seiner anderen Simkarte die problemlos überall anrufen kann testen?
Genau, es geht doch primär um einen Test. Den kann man auch mit VoIP oder anderen SIM-Karten mit by-call-Abrechnung durchführen.
Jeder Anruf führt per interconnection-Gebühr quasi zu einer Verrechnungs-Gutschrift beim angerufenen Provider. Diese Gebühren können auch gegenüber anderen Nummern erhöht werden. Bereits diese Gebühren führen bei Nummern in Litauen oder auf den Kanalinseln zu Problemen. Regionen in Kanada und Alaska sind auch aus manchen Flats ausgenommen. Gerade Billiganbieter lassen reihenweise keine Anrufe auf derartige Nummerngassen zu.

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von amenius):
locker 1 Euro pro Minute oder so, vermute ich.
Dann ist das eher eine Sondernr. o.ä. Würde man bei einem 30Sek.-Telefonat auch an der Abrechnung sehen. Normalerweise zahlt man über Festnetz (VOIP) 0,3-1,9ct/Min. bei Anrufen in die USA einschl. Alaska. Nur bei solchen Preisen sind Flats oder Minutenpakete im Mobilfunk möglich.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Dann ist das eher eine Sondernr. o.ä.

Solche Sonder- und Mehrwertrufnummern sind auch meist von den Flats ausgeschlossen. Kann also auch daran liegen.


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#10
 Von 
amenius
Status:
Beginner
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Es handele sich dabei um eine normale Festnetznummer in Alaska.


Was Voip hiermit zu tun hat, weiß ich nciht. Mit Internet hat das nicht wirklich was zu tun.

bspw. Congstar bietet inernationale Flats durchaus an, ist nicht mal so selten.


Den konkreten preis für sowas weiß ich nicht. jedenfalls legt A gewiss keinen Euro und keine 20 Cent oder mehr pro minute für sowas hin!

Hat mit Sonderrufnummer nix zu tun, ist eine normale Festnetznummer in Alaska.


Kann jetzt A was mahcen oder nicht, wenn ihn der Anbieter um die bezahlten leistungen betrügt?

Was im Übrigen mit Nummerngassen gemeint sein soll, weiß A nicht.

A sieht nur dass dort, fett groß und für jeden Depp eindeutig "Alaska" steht bei den inklusdierten Ländern.
Dann erwartet A auch dass er dort anrufen kann.
Und das dann nciht plötzlich doch nicht geht weil der Handyanbieter mit Hinterzimmertricks die nummer gesperrt hat (dies aber weder vor noch nahc Vertragsabschluss angekündigt oder überhaupt zugegeben hat).

Muss sich A das bieten lassen?
Dass er wo nicht anrufen kann wo er extra geld dafür bezahlt hat dass Anrufe nach Alaska gerade mit dabei sind?

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wenn A. keine verbindliche Zusage für DIESE Nr. hat und er keinen Beweis für eine vertragsverletzende Blockade hat - keine Chance! Kulanz ist die einzige Hoffnung.
Mir scheint die Produktauswahl einfach fehlerhaft. Wie wäre es mit so einer Lösung: https://www.freecall.com/rates/freetrial-rates

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von amenius):
jedenfalls legt A gewiss keinen Euro und keine 20 Cent oder mehr pro minute für sowas hin!

Dann hat A halt Pech gehabt.



Zitat (von amenius):
Und das dann nciht plötzlich doch nicht geht weil der Handyanbieter mit Hinterzimmertricks die nummer gesperrt hat

Die Behauptung müsste man beweisen können - kostet aber dummerweise auch Geld - also Ende der Fahnenstange.

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#13
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Wenn A. keine verbindliche Zusage für DIESE Nr. hat und er keinen Beweis für eine vertragsverletzende Blockade hat - keine Chance! Kulanz ist die einzige Hoffnung.
Mir scheint die Produktauswahl einfach fehlerhaft. Wie wäre es mit so einer Lösung: https://www.freecall.com/rates/freetrial-rates


Wieso zur Hölle braucht A vorher eine Genehmigung für DIESE Nummer?

A zajhlt Geld füpr eine FLATRRATGE ins FEsnetz von Alaska, also WARUM ZUR HÖLLE kann A dann DIESE Alaska Fesnetznummer nicht anrufen?

Wieso braucht es da Kulanz? Wo steht drin dass der Anbieter A was *******n kann und auf bezahlte Leistung nach Gutdünken shceißen kann?
In den AGB steht jedenfalls nix von "Die Nummern ..... sind nicht in der Flatrate enthalten und können nicht angerufen werden"! A wurde über so einen Dreck vorher nicht informiert.

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#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von amenius):
WARUM ZUR HÖLLE kann A dann DIESE Alaska Fesnetznummer nicht anrufen?
Genau das muss A zuerst herausfinden. Und dann ist fraglich ob sich der Rechtsweg lohnt.

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#15
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von amenius):
Aus diversen Gründen könnte man die Anrufe dort als gewerblichen hintergrund ansehen,
Aber dies sei eine Grauzone die ohne Richterspruch nicht entschieden werden kann.

Nun sitze also A da, habe sowohl eine Einmalgebühr zu Vertragsbeginn bezahlt, sowie natürlich auch eine monatliche Gebühr für diese Flat. Und kann diese nicht wirklich nutzen. Natürlich könnte A andere Nummern in Alaska anrufen, aber A wollte und brauchte es ja nur für diese spezielle Nummer.


Du wolltest den Anbieter die lange Nase zeigen u. der Anbieter hat den Spies halt rumgedreht... Mal gewinnt man, mal verliert man. Sollte dich das stören, dann kannst du ja gerne den Rechtsweg gehen.

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#16
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat (von amenius):
A sieht nur dass dort, fett groß und für jeden Depp eindeutig "Alaska" steht bei den inklusdierten Ländern.
Es gibt da übrigens noch eine andere Deutung. Alaska ist kein Land! Also hat es in der Länderliste gar nichts zu suchen. Es gibt tatsächlich Anbieter die mit * und ² Fußnoten einfügen wie "ohne Alaska" oder bestimmte Regionen ausklammern. Auch könnte es ein Druckfehler sein oder unklare Darstellung wie "USA, (Alaska ²)" und dann besagte Fußnote. Das würde eher zu einer Erstattung führen. Wie auch immer - A muss den Fehler oder die Vertragsverletzung finden/nachweisen.

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#17
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Viel Text, viel blabla, viele Mutmaßungen.

@TE: Ist die Telefonnummer in Alaska vom deutschen Festnetz oder von einem anderen Mobilfunknetz erreichbar?

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#18
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von amenius):
nur sagen wir mal wird der Anrufer im prinzip dafür bezahlt für jede Minute die er die Nummer anruft.


Was ist das für ein Geschäftsmodell? Wer bezahlt ihn und aus welchem "Topf"? Das würde ja nur funktionieren, wenn der Angerufene durch das Angerufenwerden mehr Geld verdient als er dem Anrufer auszahlt.

D.h. das würde nur dann funktionieren, wenn es sich um eine "Mehrwertnummer" à la "3 EUR/Minute" handelt, von denen der Anbieter einen Anteil bekommt, und hier wird versucht, den Betrag des Anrufers zu deckeln, indem man sich - ggfs. unter Täuschung über die Absichten - eine Flatrate zu selbiger Nummer verschafft. Dann müßte nämlich die lokale Telefongesellschaft (deine) die Differenz übernehmen.
Da wären wir dann schnell beim gewerblichen Betrug...

Zitat (von amenius):
ob dies nun offiziell als gewerblich einzustufen ist wenn er dort anruft und sich "Geld dazu verdient"


Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht - klar wäre das gewerblich.

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