Beitragszahlung Mieterbund - Kündigung

3. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
TajHanson
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Beitragszahlung Mieterbund - Kündigung

Moin Moin,

ich bin heute, da mal wieder der Jahresbeitrag des Mieterbundes fällig war, auf eine Frage gestoßen, die mir weder die Satzung des Mieterbundes noch das Internet wirklich beantworten kann.
Ich bin seit Juni 2019 Mitglied im Mieterbund. Bei Eintritt musste ich eine einmalige Aufnahmegebühr und den Jahresbeitrag zahlen. Kündigen kann man bei laut Satzung nach Ende des zweiten vollen Kalenderjahres.

Die Frage die sich mir hieraus stellt, ist folgende: Ist es rechtens, dass bei Beginn der Mitgliedschaft ein gesamter Jahresbeitrag zu zahlen ist, auch wenn man nur ein halbes Kalenderjahr Mitglied ist?

Für mich würde das nämlich bedeuten, dass man 3 volle Jahre Mitgliedschaft zahlt, auch wenn man nur zweieinhalb Jahre Mitglied ist.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16532 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat:
Ist es rechtens, dass bei Beginn der Mitgliedschaft ein gesamter Jahresbeitrag zu zahlen ist, auch wenn man nur ein halbes Kalenderjahr Mitglied ist?

Wenn die Satzung / beschlossene Beitragsordnung des Vereins das so vorsieht: Ja
Die Vereinsautonomie ist in Deutschland recht ausgeprägt. Vereine dürfen fast alles, so lange sie sich an die eigene Satzung halten bzw. die Beschlüsse (z.B. zur Beitragshöhe) entsprechend der Satzung korrekt zustande kommen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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