Benennung Vertragspartner bei Immobilien, Übertragung Bauwerk auf Pachtgrund (Besitz vs Eigentum)

26. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 15x hilfreich)
Benennung Vertragspartner bei Immobilien, Übertragung Bauwerk auf Pachtgrund (Besitz vs Eigentum)

Hallo,
eine Datsche auf städtischen Pachtgrundstück soll veräußert werden.

Ein "Kaufvertrag" mit "Verkäufer" und "Käufer" würde eine Eigentumsübertragung suggerieren, was ja nicht mehr so einfach möglich ist (Schuldrechtanpassungsgesetz). Anmerkung, der städtische Verpächter macht keinen dreiseitigen Vertrag mehr.

Wie können Vertrag und Vertragspartner sonst genannt werden?
- Ablösevertrag, Veräußerungsvertrag, Besitzübertragungsvertrag ...
- Altbesitzer, Neubesitzer, Veräußerer, Erwerber, Ablöser ...

Gibt es hier gesetzliche Vorgaben, wenn statt Eigentum der Besitz übertragen werden soll?

Mit freundlichen Grüßen
M.Kremer

-- Editiert von User am 26. Februar 2023 20:17




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von Mark72):
Wie können Vertrag und Vertragspartner sonst genannt werden?

Als Benennung des Vertrages könnte man "Hüpfelmüpfel" wählen, da die Benennung / Überschrift recht egal ist.
Und bei den Vertragspartnern nimmt man einfach deren Namen.



Zitat (von Mark72):
eine Datsche auf städtischen Pachtgrundstück soll veräußert werden.

Dann wäre zu prüfen, ob man diese überhaupt verkaufen kann / ein Besitzwechsel möglich ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mark72
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

ich habe telefonisch widersprüchliche Auskünfte erhalten.

Stimmt das wirklich, dass die Verwendung der Wörter "Kaufvertrag, Verkäufer und Käufer" in einem Vertrag eine Eigentumsübertragung suggerieren? Selbst wenn im Text auf das Pachtverhältnis verwiesen wird?

Mit freundlichen Grüßen
M.Kremer

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Zitat (von Mark72):
Stimmt das wirklich, dass die Verwendung der Wörter "Kaufvertrag, Verkäufer und Käufer" in einem Vertrag eine Eigentumsübertragung suggerieren?

Da Worte sind die typischerweise für eine Eigentumsübertragung stehen, noch dazu wenn sie zusammen in einem entsprechenden Schriftstück genannt werden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39118 Beiträge, 6435x hilfreich)

Viele Datschen in D stehen auf gepachtetem Grund. Nur die Datschen/das Bauwerk sind Eigentum.

Man kann dann nur die Datsche verkaufen/kaufen. Evtl. verkauft A auch noch 10 Bäumchen und 3 Sträucher an B.
Verkäufer A verkauft 1 Stück Datsche+xy zum Kaufpreis x€ an Käufer B.
Nur das Eigentum an Datsche+xy geht auf den Käufer B über.

Das Grundstück gehört noch immer der Stadt/Verpächter. Der Käufer könnte es evtl. pachten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.212 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.122 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.