Berater für Vertragsverhandlung mitnehmen

5. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
rita14
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Berater für Vertragsverhandlung mitnehmen

Hallo zusammen,
ich habe demnächst einen Termin bei einen Anwalt und Notar wo es um die Verhandlung eines Kaufvertrags für ein Teilgrundstück geht. Da es noch offene Punkte zwischen den Parteien zu klären gibt, soll das an diesem Termin gemacht werden. Es ist aber noch kein Termin zur Unterschrift des Vertrages. Die andere Partei besteht aus 2 Personen, ich alleine. Kann ich zu dem Termin einen Berater (kein Anwalt) hinzuziehen oder kann die Gegenpartei diesen ablehnen? Der Anwalt/Notar hat nicht dagegen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von rita14):
Die andere Partei besteht aus 2 Personen, ich alleine. Kann ich zu dem Termin einen Berater (kein Anwalt) hinzuziehen oder kann die Gegenpartei diesen ablehnen? Der Anwalt/Notar hat nicht dagegen.


Klar kannst du wen mitnehmen..... Man sollte dies der anderen Partei natürlich fairerweise mitteilen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von rita14):
Kann ich zu dem Termin einen Berater (kein Anwalt) hinzuziehen

Ja.
Zitat:
oder kann die Gegenpartei diesen ablehnen?

Ja.
Die andere Partei muss ja überhaupt nicht mit Ihnen verhandeln.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
rita14
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Ja.
Die andere Partei muss ja überhaupt nicht mit Ihnen verhandeln.


Der Vorschlag zur Verhandlung kommt ja von der Gegenpartei. Ich bin zusammen mit zwei anderen Parteien
in Bruchteilsgemeinschaft Besitzer des Grundstücks. Von diesem Grundstück möchte nun eine Partei einen Teil erwerben und ihrem Grundstück, welches daran grenzt, angliedern. Diese Partei ist aber auch Miteigentümerin
des Gemeinschaftsgrundstücks. Von mir aus ist eigentlich alles klar was die Verkaufsbedingung betrifft. Ich weiß aber aus der Erfahrung heraus das sich die Gegenpartei nicht immer an diese Abmachungen hält bzw. gerne nachverhandelt und sich mit der dritten Partei immer einig ist. Ich möchte eben nicht mit den beiden alleine verhandeln.

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#4
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 170x hilfreich)

Dann nehmen Sie jemanden mit. Teilen Sie dies allen Beteiligten vorab mit. Wenn die Gegenseite das ablehnt (warum auch immer) würde ich gar nicht erst hingehen und verhandeln. Vielleicht ist die Gegenseit dann beim nöchsten Termin kompromissbereiter. Zudem könnte man überlegen, dass die Gegenseite kurz ihre Punkte vorab schriftlich mitteilt. Grund: dann können Sie sich besser vorbereiten und werden nicht so überfahren.

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#5
 Von 
kalle28
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok, ich werde dann der Gegenseite mitteilen eine Berater mitzunehmen und mal die Reaktion abwarten. Was währe denn wenn jetzt die Gegenseite ohne meine Kenntnis mit einem Anwalt auftauchen würde. Kann ich den dann auch ablehnen?

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von rita14):
Zitat (von eh1960):
Ja.
Die andere Partei muss ja überhaupt nicht mit Ihnen verhandeln.


Der Vorschlag zur Verhandlung kommt ja von der Gegenpartei. Ich bin zusammen mit zwei anderen Parteien
in Bruchteilsgemeinschaft Besitzer des Grundstücks. Von diesem Grundstück möchte nun eine Partei einen Teil erwerben und ihrem Grundstück, welches daran grenzt, angliedern. Diese Partei ist aber auch Miteigentümerin
des Gemeinschaftsgrundstücks. Von mir aus ist eigentlich alles klar was die Verkaufsbedingung betrifft. Ich weiß aber aus der Erfahrung heraus das sich die Gegenpartei nicht immer an diese Abmachungen hält bzw. gerne nachverhandelt und sich mit der dritten Partei immer einig ist. Ich möchte eben nicht mit den beiden alleine verhandeln.

Das heißt aber alles nicht, daß die andere Partei mit Ihnen verhandeln muß und es heißt auch nicht, daß sie einen Begleiter bei den Verhandlungen akzeptieren muß.

Die Frage, was jemand aufgrund einer besseren oder schlechteren "taktischen Position" durchsetzen kann, ist keine rechtliche Frage.

Zitat:
Wenn die Gegenseite das ablehnt (warum auch immer) würde ich gar nicht erst hingehen und verhandeln.

Kann man so sehen, aber es kann durchaus gute Gründe für eine Ablehnung geben. Die könnten z.B. in der Person des Begleiters liegen, in der Befürchtung, daß eine vereinbarte Verschwiegenheit nicht gewahrt wird, oder was auch immer.

Da es sich um ein Grundstücksgeschäft handelt, muss die Sache eh von einem Notar beglaubigt werden, und wenn man befürchtet, betrogen oder auch nur benachteiligt ("über den Tisch gezogen") zu werden, dann muss man einen Anwalt mitnehmen, ein Laie bringt dann herzlich wenig.

Oder aber man nimmt den Vertragsentwurf, nachdem er ausgehandelt wurde, mit und lässt ihn durch einen Anwalt prüfen. Einfach mal so ein Teilgrundstück kaufen geht ja sowieso nicht, da ist immer ein Notar nötig.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von kalle28):
Ok, ich werde dann der Gegenseite mitteilen eine Berater mitzunehmen und mal die Reaktion abwarten. Was währe denn wenn jetzt die Gegenseite ohne meine Kenntnis mit einem Anwalt auftauchen würde. Kann ich den dann auch ablehnen?

Klar können Sie sich dann weigern, zu verhandeln.
Dann wird die andere Partei die Verhandlungen nicht weiterführen.
Und ein bißchen schräg wäre es schon, selber einen Berater für sich zu verlangen, den aber der anderen Seite zu verweigern...

Aber da sich niemand auf irgendwas einlassen muss, das ihm nicht behagt, regelt sich das letztlich alles von allein.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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