Beratervertrag mit Vollmacht

8. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
FragMark
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)
Beratervertrag mit Vollmacht

hallo...

Hatte mit einem Geschäftspartner eine UG...(andere Geschichte) bei der ich GF bin. ( Der Partner ist ausgeschieden).

Der Partner hatte von mir eine notarielle Vollmacht mich zu vertreten. Die Vollmacht ist von der Beschränkung des $181 BGB befreit.

Nun ist mir heute ein Mahnbescheid ins Haus geflattert. Der Bevollmächtigte hat einen Beratervertrag mit mir als Auftraggeber abgeschlossen.

Laut diesem Vertrag muss ich dem Auftragnehmer ( Urkundenbevollmächtigter) 8.000€ für eine 2 jährige Beratertätigkeit bezahlen.

Unterschrieben hat den Vertrag der Bevollmächtigte als Auftraggeber in Vertretung meiner Person und ebenfalls als Auftragnehmer.

Das stinkt mir arg, ein kurzes Telefonat mit meinem Anwalt zeigt aber, dass der Bevollmächtigte sehr wohl Anrecht auf das Honorar hat, da in der Vollmacht die 181 BGB ausgeschlossen ist und der Bevollmächtige somit mit sich selber Geschäfte abschließen durfte...


Hat hier jemand noch eine Idee oder andere Meinung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Nun, eventuell kann man den "Berater" ja wegen Schadenersatz in Anspruch nehmen?
Abschluss eines "Nutzlosvertrages" oder eventuell wegen Schlechtleistung.
Das würde ich noch prüfen.



Ich hoffe, das alle Vollmachten inzwischen widerrufen wurden?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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