Berechtigte Kündigung beim Kabel-Versorger?

16. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
BitEater2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechtigte Kündigung beim Kabel-Versorger?

Hallo zusammen,

ich mache mir gerade für folgende Situation Gedanken:

Der Mieter einer Wohnung in einem durch einen regionalen Kabelanbieter (inkl. Internet und Telefon) versorgten Mehrparteienhaus baut innerhalb des Versorgungsgebietes des Anbieters ein eigenes Haus um selbst dort einzuziehen.

In den AGB des Anbieters steht:

quote:
Bei einem Umzug des Kunden in ein von XXX versorgtes und modernisiertes Gebiet setzt sich das Vertragsverhältnis über sämtliche Leistungen am Umzugsort fort. ... Ist das Gebäude am Umzugsort nicht an das Breitbandnetz der XXX angeschlossen, kann die Fortsetzung des Vertrages jedoch davon abhängig gemacht werden, dass eine schriftliche Einverständniserklärung des dinglich Berechtigten für das vom Anschluss und Betrieb des Breitbandnetzes erforderliche Grundstück und/oder Gebäude vorliegt. Sollte eine solche nicht erteilt werden, ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.


Wenn nun der (Noch-)Mieter am neuen Wohnort - also dann im eigenen Haus auf dem eigenen Grundstück - dem Kabelanbieter keine Einverständniserklärung erteilt, berechtigt ihn das gleichzeitig zur außerordentlichen Kündigung? Oder kann er auf Grund des Vertrags quasi zu diesem Einverständnis verpflichtet werden?

Ich freue mich auf und bedanke mich für Eure Meinungen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Wenn nun der (Noch-)Mieter am neuen Wohnort - also dann im eigenen Haus auf dem eigenen Grundstück - dem Kabelanbieter keine Einverständniserklärung erteilt, berechtigt ihn das gleichzeitig zur außerordentlichen Kündigung?


Ich würde denken, eine solche Auslegung wäre wider Treu und Glauben.
Die Klausel soll ja den Kunden davor schützen, daß er die Leistung weiter bezahlen muß, obwohl der Anbieter sie mangels Erlaubnis des Eigentümers nicht mehr erbringen kann.
Sie soll nicht dem Kunden, der in sein eigenes Haus umzieht, einen unplanmäßigen Ausstieg aus dem Vertrag ermöglichen.

quote:
Oder kann er auf Grund des Vertrags quasi zu diesem Einverständnis verpflichtet werden?


Man könnte sogar noch eher denken, daß das Einverständnis hier fingiert werden könnte.
Ansonsten aber: ja.


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