Berufsschule sagt Ausbildung kurzfristig ab

22. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Jana1976
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsschule sagt Ausbildung kurzfristig ab

Hallo,

ich habe an einer medizinischen Fachhochschule eine Ausbildung zum Masseur absolviert. Aufbauend wollte ich jetzt den Physiotherapeuten machen. Die Ausbildung wäre im März gestartet. Da ich im Schuljahr zuvor schon auf der Schule war, war mit mir und weiteren Schülern alles schon mit der Schule geklärt. Vor wenigen Wochen dann haben wir für die erweiterte Ausbildung die Schulverträge unterschrieben, vor einer Woche kam die offizielle Einladung zum ersten Schultag schriftl. Beginn wäre der 1.3. gewesen. Heute dann der plötzliche Anruf der Schule, die Ausbildung ist abgesagt. Nur eine Woche vor Beginn. Ein paar Schüler haben hier in der Stadt schon eine Wohnung gesucht, weil der tägliche Fahrtweg 1 Stunde wäre. Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass die Ausbildung eine rein schulische gewesen wäre und es keinen Ausbildungsbetrieb gebt, das medizinisch. Ist es rechtens, dass eine schulische Ausbildung so knapp vor Beginn abgesagt wird. Und was ist mit den Schülern, die jetzt eine Wohnung angemietet haben, die nun nicht mehr über Bafög finanziert würde? Gibt es da im Zweifel eine Möglichkeit vom Mietvertrag zurück zu treten oder die Schule auf Entschädigung zu verklagen?

Danke

-- Editiert von Moderator topic am 22.02.2022 02:23

-- Thema wurde verschoben am 22.02.2022 02:23

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

Und, gibt es auch arbeitsrechtliche Fragen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Jana1976
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Gehört das nicht ins Arbeitsrecht, es geht ja um eine Ausbildung.

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Was sind denn die Kündigungsgründe und was regelt der Schulvertrag dazu?

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#5
 Von 
Jana1976
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir waren nach dem Anruf in der Schule und haben mit der Direktorin gesprochen, diese hat sich nicht umstimmen lassen. Ein Schriftstück ging uns mittlerweile zu. Begründung war, es würde mindestens ein Schüler fehlen in der Klasse. Es hätte zu wenig Bewerbungen gegeben, das war der Schule aber schon länger bekannt. Das kann also unmöglich der wahre Grund für die plötzliche Entscheidung sein.

Das steht im Vertrag:
Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform, außerordentliche Kündigungen müssen begründet
werden.
Der Schulvertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Schuljahresende
(31.08.) oder zum Schulhalbjahr (28./29.02.) gekündigt werden, erstmals zum 31.08.2022.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Zur außerordentlichen Kündigung
ist die Schule insbesondere berechtigt, wenn trotz entsprechender Aufforderung die
notwendige Mitwirkung der Auszubildenden nach $5 dieses Vertrages verweigert wird.
§7
Rücktritt
Innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss dieses Schulvertrages besteht ein Rücktrittsrecht. Nach
Verstreichen dieser Frist behält sich die Schule vor eine Stornogebühr in Höhe von maximal
330,00 Euro zu erheben. Für Vertragsverhältnisse, die weniger als 14 Tage vor
Ausbildungsbeginn geschlossen werden, gilt das Rücktrittsrecht längstens bis einen Tag vor
Ausbildungsbeginn. Danach kann der Vertrag gem. $ 6 gekündigt werden

-- Editiert von Jana1976 am 22.02.2022 11:35

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#6
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von Jana1976):
Es hätte zu wenig Bewerbungen gegeben

Und was sagt der abgeschlossene Vertrag für diesen Fall?
Zitat (von Jana1976):
Das kann also unmöglich der wahre Grund für die plötzliche Entscheidung sein.

Beweise das Gegenteil...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ist eine bestimmte Teilnehmerzahl Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages im Vertrag genannt?

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#8
 Von 
Jana1976
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, im Vertrag steh nichts davon drin. Auf der Webseite der Schulen (das ist eine Art Kette) passt man wohl immer wieder die AGB an, und dort heißt es, man würde sich das Recht rausnehmen, trotzdem kurzfristig abzusagen, wenn es nicht genug Bewerber gibt. Einen medizinischen Beruf in Deutschland zu ergreifen ist ohnehin nicht einfach, weil es keine Ausbildungsvergütung gibt, aber dafür, dass man ja angeblich Systemrelevant ist, wird es einem noch zusätzlich schwer gemacht, indem auf diese Art der Boden unter den Füßen weggerissen wird.

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wenn ich das so richtig lese, darf die Schule erstmals nur zum 31.08.2022 kündigen.

Zitat:
Ein Schriftstück ging uns mittlerweile zu.


Und was steht da genau drin?

Zitat:
Und was ist mit den Schülern, die jetzt eine Wohnung angemietet haben, die nun nicht mehr über Bafög finanziert würde?


Bei Vertragsbruch muss das die Schule zahlen.

Zitat:
Gibt es da im Zweifel eine Möglichkeit vom Mietvertrag zurück zu treten


Nein!

Zitat:
oder die Schule auf Entschädigung zu verklagen?


evt. Ja;

Versteckte Klauseln in einer AGB müssen nicht immer wirksam sein, insb. wenn im Vertrag von ganz anderen Kündigungsfristen gesprochen wird. Die AGB dürfen Diese dann nicht einfach aufheben.


-- Editiert von vundaal76 am 22.02.2022 15:02

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Jana1976):
dass man ja angeblich Systemrelevant ist,
Dass Physiotherapeuten systemrelevant wären, ist mir neu. Aber das mag sich kürzlich geändert haben.
Zitat (von Jana1976):
und dort heißt es, man würde sich das Recht rausnehmen, trotzdem kurzfristig abzusagen, wenn es nicht genug Bewerber gibt.
Und auf diese AGB hat die Direktorin nicht verwiesen? Hast du dazu den AGB-Wortlaut?
Zitat (von Jana1976):
Ein paar Schüler haben hier in der Stadt schon eine Wohnung gesucht, weil der tägliche Fahrtweg 1 Stunde wäre.
Das wäre für viele Großstädte keine besonders lange Fahrtzeit.
Haben sie auch schon gemietet/Mietverträge unterschrieben?

Was meint WIR ? Wie viele betrifft es denn?
Was soll durch *verklagen* erreicht werden? Und wann meint ihr, könntet ihr dann mit der Ausbildung beginnen?

Ganz seltene Idee... jetzt 1 Bewerber finden, der PT werden will... der dann nach § 7 von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120177 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Jana1976):
Das kann also unmöglich der wahre Grund für die plötzliche Entscheidung sein.

Und wieso nicht?
So was ist doch geradezu der klassische Fall ...



Zitat (von Jana1976):
Auf der Webseite der Schulen (das ist eine Art Kette) passt man wohl immer wieder die AGB an

Und welche Version galt als man den Vertrag abgeschlossen hat?



Zitat (von Jana1976):
und dort heißt es, man würde sich das Recht rausnehmen, trotzdem kurzfristig abzusagen, wenn es nicht genug Bewerber gibt.

Da müsste man mal den Wortlaut prüfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

.doppelt

-- Editiert von HeHe am 23.02.2022 09:29

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