Hallo!
Ich hab im August 2002 eine Bestellung bei einem Türverkäufer aufgegeben für einen Staubsauger, der im August 2003 geliefert werden sollte. Habe dann fristgerecht diese Bestellung widerrufen,
da ich von meinem derzeitigen AG gekündigt wurde. Nun wollten die mir im August 03 diesen Staubsauger doch ausliefern, woraufhin ich die Anahme verweigerte. Zudem Zeitpunkt bin ich auch umgezogen. Nun verfolgen mich seit Monaten diverse Briefe, ich sollte ein Datum innerhalb der nächsten 3 Monate zur Auslieferung nennen, bzw. einen Anteil bezahlen, weil der Vertrag nicht zustande kam. Ich hab zuerst nicht darauf reagiert aber der
letzte klang derat drohend, das ich ein Schreiben zurückgesandt und darauf hingewiesen habe, das ich doch fristgerecht wiederrufen habe.
Nun kommt heute die Antwort, sie hätten recheriert und ich wäre in der Beweispflicht, das dieser Widerruf bei Ihnen eingegangen wäre!
Ich hab von dem ganzen Vorgang nur noch das Widerrufsschreiben auf meiner Festplatte und frage mich nun, ob das eigentlich von denen rechtens ist? Wielange muß man Einschreibeformulare aufheben und bin ich überhaupt verpflichtet, diesen Anteil zu zahlen, obwohl doch die Ware nie von mir angenommen wurde?
Ich danke jetzt schon für Auskunft!!!
Bestellung und Widerruf
10. April 2004
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Frage vom 10. April 2004 | 21:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestellung und Widerruf
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#1
Antwort vom 10. April 2004 | 22:42
Von
Status: Lehrling (1706 Beiträge, 154x hilfreich)
Der Staubsauger wird doch von einem Händler an Sie verkauft.
Demnach steht Ihnen ein 14 tägiges Rückgaberecht ab Erhalt der Ware
zu.
Verweisen Sie den VK mal auf den § 355 BGB
Gruss
MichiM
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sehe ich noch lange nicht aus "
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