Besuchsrecht Termin Anwalt im Urlaub & jetzt?!

11. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Teufelsblut
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuchsrecht Termin Anwalt im Urlaub & jetzt?!

Hallo,
ich habe ein Problem.
Mir wurde vor Gericht ein Besuchsrecht zugesprochen.
Es handelt darum, dass ich einen Hund unter Tierschutzvertrag verkauft habe.
Den Hund habe ich seit Abgabe nicht mehr gesehen.
In diesem Vertrag steht drin, dass ich mich von der Artgerechten Haltung des Hundes überzeugen darf.
Vor Gericht wurde mir das Recht zugesprochen und die Beklagte musste mir 3 Termine zur Besichtigung mitteilen. Im Urteil steht:
"Zur Haltung eines Hundes gehören jedenfalls das Lebensumfeldes des Hundes dies umfasst die Art und Weise des Zusammenlebens mit dem Hund, das Haus oder die Wohnung, die Fütterung, die Ausstattung des Hundes, der Kontakt zu den Bezugspersonen und Artgenossen .... "
soo..
Gestern kam der Brief mit den besagten 3 Terminen an.
im Brief steht:
"Nach Rücksprache mit meiner Mandantin werden alternativ folgende Termine zwecks Besichtigung des Lebensumfelds von *Hund* vorgeschlagen:
- Mittwoch, 08.08.2018
- Mittwoch 15.08.2018
- Donnerstag, 16.08.2018

Nun mein Problem;;
Der 08.08. war schon rum, als der Brief überhaupt bei mir ankam. Bei dem ersten Termin hatte ich schonmal überhaupt keine Chance, den Termin wahrzunehmen. Der Brief kam schließlich erst am 10.08. bei mir an.
Die anderen Beiden Termine nächste Woche sind meineseits leider auch nicht Möglich, da ich in dieser Woche in einer weiter entfernten Stadt bin zwecks Wohnungsbesichtigungstermine, ein Umzug steht bald an.
Mein Anwalt ist leider genau jetzt im Urlaub.
Was mache ich denn jetzt?!
Die Beklagte wird mir auf gar keinen Fall freiwillig neue Termine zuschicken.
Soll ich selbst eine E-Mail schreiben in der ich erkläre, dass es mir nicht Möglich ist, einen dieser Termine wahr zu nehmen?
Wie Schreibe ich das am Besten, ohne dass ich nachher was falsch mache?
Ich finde es echt auf gut deutsch sche*sse, dass die Termine so schlecht gesetzt wurden... Einer ist schon längst rum und die anderen Beiden direkt hintereinander in einer Woche... da hätte man die auch verteilt auf 3 Wochen setzen können, dann wäre es mir auch Möglich, die Termine wahr zu nehmen... die Beklagte versucht mich zu veräppeln und mit allen Mitteln diesen Besuch zu verhindern...
Zudem steht in Ihrem Brief, dass ich das Lebensumfeld des Hundes sehen darf. Hört sich für mich so an, als ob ich mir den Hund nicht anschauen darf. Im Urteil widerrum steht, dass auch die Art und Weise des Zusammenlebens mit dem Hund und der Kontakt zu den Bezugspersonen dazuzählt. Ich kann ja nicht beurteilen, wie es dem Hund geht und wie das Zusammenleben ist, wenn er nichtmal da ist... ich kriege so langsam das Gefühl, dass die Beklagte den Hund schon längst weiter verkauft hat und Ihn selbst garnicht mehr besitzt...

-- Editiert von Teufelsblut am 11.08.2018 15:44

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Hast du den Postumschlag noch? Wann ist der Brief abgestempelt?

Zitat:
ich kriege so langsam das Gefühl, dass die Beklagte den Hund schon längst weiter verkauft hat und Ihn selbst garnicht mehr besitzt...

Wenn der Hund nicht da ist, stellt sich sowieso auch mal die Frage, wo er ist. Also rein praktisch gesehen. Ich würde die Besichtigung abwarten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Teufelsblut
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Hast du den Postumschlag noch? Wann ist der Brief abgestempelt?

Muss mal suchen, ob ich den Umschlag noch habe.
Der Brief von der Anwältin wurde am 03.08. geschrieben,
am 06.08. ist Er bei meinem Anwalt angekommen und am 10.08. dann bei mir.

Zitat:
ich kriege so langsam das Gefühl, dass die Beklagte den Hund schon längst weiter verkauft hat und Ihn selbst garnicht mehr besitzt...

Wenn der Hund nicht da ist, stellt sich sowieso auch mal die Frage, wo er ist. Also rein praktisch gesehen. Ich würde die Besichtigung abwarten.


Das ist eine gute Frage.
Ich weiß nur nicht, was ich jetzt tun soll da ich am 5. und 16.08. nicht kann und die mir keinen neuen Termin zusenden wird und quasi sagen wird, dass ich selbst Schuld bin und Sie ja 3 Termine geschickt haben...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Teufelsblut):
und quasi sagen wird, dass ich selbst Schuld bin und Sie ja 3 Termine geschickt haben...


Wieso quasi, Du hast Anspruch lt Urteil auf drei Termine. Dieser Anspruch ist erfüllt.

Was kann der Beklagte dafür, wenn die Klage nicht präzise genug formuliert war.

Wenn Du von den dir angebotenen Terminen keinen Gebrauch machst, ist das allein Deine Sache.

Erwartets Du tatsächlih von einem Käufer, dass er sich nach Dir richtet?

Zitat (von Teufelsblut):
Der 08.08. war schon rum, als der Brief überhaupt bei mir ankam.
Unwichtig, der Zugang am 6.8 zählt.

Zitat (von Teufelsblut):
Wie Schreibe ich das am Besten, ohne dass ich nachher was falsch mache?


"Vielen Dank, aber ich bin an den angebotenen Terminen verhindert" reicht für eine Absage aus.

Zitat (von Teufelsblut):
ich kriege so langsam das Gefühl, dass die Beklagte den Hund schon längst weiter verkauft hat und Ihn selbst garnicht mehr besitzt...
Und was wäre daran auszusetzen? Ist doch sein Eigentum, welches ihn sicher nicht zum Besitz verpflichtet.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119606 Beiträge, 39748x hilfreich)

Zitat (von Teufelsblut):
Bei dem ersten Termin hatte ich schonmal überhaupt keine Chance, den Termin wahrzunehmen.

Doch, nur hats Dein Anwalt versemmelt.



Zitat (von Teufelsblut):
und die Beklagte musste mir 3 Termine zur Besichtigung mitteilen.

Ich habe Zweifel, das das tatsächlich so im Urteil steht. Falls doch, wäre das Pech. Dann wäre das Urteil unter Umständen schon erfüllt.

Man könnte jetzt noch darüber diskutieren, ob die Termine innerhalb einer angemessen Frist ware, also der erste Termin 14 Tage nach dem absenden des Schreibens hätte liegen müssen.

Ob das erfolgreich wäre, kommt darauf an, was genau im Urteil steht.
Das sollte einem der Anwalt beantworten können.


Zitat (von Teufelsblut):
Wie Schreibe ich das am Besten, ohne dass ich nachher was falsch mache?

Gar nicht, dass sollte der Anwalt machen.




-- Editiert von Harry van Sell am 12.08.2018 00:14

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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