Betriebsauflösung = Kündigung?

6. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Pokerface01
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsauflösung = Kündigung?

Hi, die Zeitarbeitsfirma wo ich zuletzt gearbeitet hatte hat sich wegen Zahlungsunfähigkeit aufgelöst, hat mir aber keine Kündigung oder etwas vergleichbares ausgestellt. Ich habe nur ein Schreiben der Firma das sie schließt und eine Urkunde das die Firma aufgelöst wurde …. kann ich das ersatzweise an stelle eines Kündigungsschreibens beim Arbeitsamt vorzeigen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Pokerface01):
kann ich das ersatzweise an stelle eines Kündigungsschreibens beim Arbeitsamt vorzeigen?

Klar.



Zitat (von Pokerface01):
und eine Urkunde das die Firma aufgelöst wurde

Was für eine Urkunde ist das denn und wer halt die ausgestelltß


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pokerface01
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Vom Amtsgericht Abteilung Handelsregister. Das sind nur drei Zeilen das die Gesellschaft aufgelöst, der Geschäftsbetrieb eingestellt und die Firma gelöscht ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Sollte funktionieren. Wenn das Handelsregister die Firma gelöscht hat, kann sie keinen Geschäftsbetrieb weiterführen. Das wird auch das Arbeitsamt verstehen.

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