Hi, die Zeitarbeitsfirma wo ich zuletzt gearbeitet hatte hat sich wegen Zahlungsunfähigkeit aufgelöst, hat mir aber keine Kündigung oder etwas vergleichbares ausgestellt. Ich habe nur ein Schreiben der Firma das sie schließt und eine Urkunde das die Firma aufgelöst wurde …. kann ich das ersatzweise an stelle eines Kündigungsschreibens beim Arbeitsamt vorzeigen?
Betriebsauflösung = Kündigung?
6. Juli 2019
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Frage vom 6. Juli 2019 | 22:24
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebsauflösung = Kündigung?
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#1
Antwort vom 6. Juli 2019 | 22:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
Zitatkann ich das ersatzweise an stelle eines Kündigungsschreibens beim Arbeitsamt vorzeigen? :
Klar.
Zitatund eine Urkunde das die Firma aufgelöst wurde :
Was für eine Urkunde ist das denn und wer halt die ausgestelltß
#2
Antwort vom 6. Juli 2019 | 23:13
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Vom Amtsgericht Abteilung Handelsregister. Das sind nur drei Zeilen das die Gesellschaft aufgelöst, der Geschäftsbetrieb eingestellt und die Firma gelöscht ist.
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#3
Antwort vom 7. Juli 2019 | 15:22
Von
Status: Praktikant (970 Beiträge, 296x hilfreich)
Sollte funktionieren. Wenn das Handelsregister die Firma gelöscht hat, kann sie keinen Geschäftsbetrieb weiterführen. Das wird auch das Arbeitsamt verstehen.
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