Hallo,haben ein Haus modenisiert und die Heizungsanlage ausgetauscht.Vorher wurde die gesamte Heizung per Nachtstrom betrieben was sage und schreibe zueinem Verbrauch von 52.000 Kwh fuehrte!!!Diese ging schon Anfang des Jahres kaputt welches zu einem mehrmonatigem Nullverbrauch fuehrte.Der Zaehler wurde durch ein staedtischen Subunternehmer demontiert --einen Beleg gab es nicht!!!Wir haben uns den Zaehlerstand notiert.Jetzt kam die Abrechnung :----es wurden knapp 15.000kwh gespart --Zaehlerstand differiert trotzdem um 10.000kwh ---gegen unsere Notizen!!Und nun soll dank einer Preiserhoehung(von der wir wirklich nicht informiert wurden) auch noch nachbezahlen!!!!!!
-----------------
""
Betrug durch Energieversorger!
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

und wo ist das Problem?
Jedenfalls ein kapitaler Fehler den Zähler ohne Quittung mit Stand abbauen zu lassen, wie es eigentlich üblich ist. Foto des Zählerstandes und Zeuge hätte auch geholfen.
-----------------
" Gruss aus Offenbach"
Foto haben wir keines---aber wir waren zu dritt!Und wir haben uns den zaehlerstand notiert!
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf der Abrechnung müssen ja 4 Zählerstände angegeben sein.
Alter Zähler - Anfangs- und Endbestand
Neuer Zähler Anfangs- und Endbestand
Welche der 4 Zahlen stimmt bei euch nicht ?
Gruß
Mic
-----------------
""
Der Endbestand des alten Zaehlers----einen neue gibt es nicht,da er zu einer veralteten Nachtstromanlage gehoert hatte!--Wie sind auf Gasbrennwerttechnik umgestiegen
-----------------
""
Wohl gemerkt,wir differieren um knapp 2000 Euro!
-----------------
""
das ist eine Hausnummer
Bei einem Zählerwechsel wird der Zählerstand automatisch gemeldet - da gibt´s keinen Beleg.
Ist die Differenz genau 10.000 ? Dann schnell drn Übertragungsfehler melden.
Preiserhöhung micht mitgeteilt - fängt der Energieversorger mit e an ?
Gruß
Mic
-----------------
""
?
-----------------
""
Schriftlich Einspruch gegen die Rechnung einlegen - mit Zeugen selbst abgelesenen Endstand des Zählers mitteilen und um Korrektur der Rechnung bitten.
Gruß
Mic
-----------------
""
Haben wir schon getan---der Energieversorger meint ein Uebertragungsfehler sei unmoeglich--drei Zeugen haetten sich geirrt!!!!Die Preiserhoehung sei uns schriftlich zugegangen---wissen wir nix von!!----somit kargen wir in der Beweispfflicht,das es nicht zugegangen waere!!!!!
-----------------
""
Ok-der Energieversorger raeumt den falschen Zaehlerstand ein und korrigiert heute schriftlich die Rechnung!Statt 400 Nachzahlung gibt es nun eine Erstattung von 1200 Euro----zwar bin ich jetzt beruhigter--dennoch war es fuer mich ein Skandal.Auf den Widerspruch bei der Preiserhoehung wird nicht eingegangen--Was tun??Hat man da eigentlich eine Chance????
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten