Hallo,
folgende Situation:
1. Gewinnbenachrichtigung erhalten.
2. Gewinn wird nur in Verbindung mit einer Verkaufsshow mit "Einkaufsmöglichkeit" und in bar ausgezahlt.
Kurzum: Butterfahrt - neueste Variante!
3. "Gewinner" wird neugierig und meldet sich verbindlich für die Show an (mit Unterschrift........)
-die Fahrt soll kostenlos sein
-der "Gewinner" und mitgebrachte Gäste (die der "Gewinner" auch noch angemeldet hat...) zahlen als Ehrengäste keinen Cent (Zitat Benachrichtigung)
4. Nunmehr verspürt der Gewinner aber gar keine Lust mehr auf diese VIP-Show und der Anbieter reagiert sehr unwirsch
-für nutzlos und verbindlich reservierte Plätze sollen dem "Gewinner" die Planungskosten in Rechnung
gestellt werden
5. Der "Gewinner" macht sich Sorgen - Zurecht? Hat das Unternehmen irgendwelche Ansprüche? Oder kann der "Gewinner" im Gegenzug sein Gewinn in Höhe von ca. 3.000,00 euro einfordern, auch wenn dieser nur in bar ausgezahlt werden sollte?
Vielen Dank!
Butterfahrt! Ganz miese Tour!
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



Durch die Nichtteilnahme an der Fahrt sind dem Veranstalter keine zusätzlichen Kosten entstanden. Im Gegenteil: Er hat evtl. weitere Kosten gespart. Die Planungskosten sind bereits in der Vergangenheit enstanden, egal ob jemand mitfährt oder nicht. Also kann er von einem Gast, der nicht mitfährt auch keinen Kostenersatz fordern, da auch keine Kosten mehr entstanden sind.
Im Gegenzug wird der "Gewinner" keinen Gewinnanspruch haben, da dieser wohl nur bei Teilnahme ausgelobt war.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
verspürt der Gewinner aber gar keine Lust mehr auf diese VIP-Show
Und auf die 3000 EUR auch nicht? Ich würde mit einer Begleitperson fahren, diese als "meinen Anwalt" vorstellen und einfach bei der Verkaufsveranstaltung nichts kaufen.
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