Butterfahrt! Ganz miese Tour!

10. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
ebay-girl
Status:
Schüler
(477 Beiträge, 145x hilfreich)
Butterfahrt! Ganz miese Tour!

Hallo,
folgende Situation:
1. Gewinnbenachrichtigung erhalten.
2. Gewinn wird nur in Verbindung mit einer Verkaufsshow mit "Einkaufsmöglichkeit" und in bar ausgezahlt.
Kurzum: Butterfahrt - neueste Variante!
3. "Gewinner" wird neugierig und meldet sich verbindlich für die Show an (mit Unterschrift........)
-die Fahrt soll kostenlos sein
-der "Gewinner" und mitgebrachte Gäste (die der "Gewinner" auch noch angemeldet hat...) zahlen als Ehrengäste keinen Cent (Zitat Benachrichtigung)
4. Nunmehr verspürt der Gewinner aber gar keine Lust mehr auf diese VIP-Show und der Anbieter reagiert sehr unwirsch
-für nutzlos und verbindlich reservierte Plätze sollen dem "Gewinner" die Planungskosten in Rechnung gestellt werden
5. Der "Gewinner" macht sich Sorgen - Zurecht? Hat das Unternehmen irgendwelche Ansprüche? Oder kann der "Gewinner" im Gegenzug sein Gewinn in Höhe von ca. 3.000,00 euro einfordern, auch wenn dieser nur in bar ausgezahlt werden sollte?
Vielen Dank!

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Durch die Nichtteilnahme an der Fahrt sind dem Veranstalter keine zusätzlichen Kosten entstanden. Im Gegenteil: Er hat evtl. weitere Kosten gespart. Die Planungskosten sind bereits in der Vergangenheit enstanden, egal ob jemand mitfährt oder nicht. Also kann er von einem Gast, der nicht mitfährt auch keinen Kostenersatz fordern, da auch keine Kosten mehr entstanden sind.
Im Gegenzug wird der "Gewinner" keinen Gewinnanspruch haben, da dieser wohl nur bei Teilnahme ausgelobt war.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1716x hilfreich)

verspürt der Gewinner aber gar keine Lust mehr auf diese VIP-Show

Und auf die 3000 EUR auch nicht? Ich würde mit einer Begleitperson fahren, diese als "meinen Anwalt" vorstellen und einfach bei der Verkaufsveranstaltung nichts kaufen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.276 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.374 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen