Club-Mitgliedschaft

24. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
t0mmy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Club-Mitgliedschaft

Hallo zusammen,

vor einiger Zeit wurde mir betrunken in einer Diskothek ein ****-Vertrag schmackhaft gemacht. Zu diesem Zeitpunkt war ich minderjährig, 16 oder 17. Vor Ort habe ich etwa 3 oder 4 mal gefragt, ob dieser sich kostenpflichtig verlängern wird, wenn ich nichts tue. Mir wurde dies jedes mal klar verneint.

Nun bin ich 18 geworden und es kam ein Brief, dass ich 2 Wochen Zeit habe, den Vertrag zu kündigen, falls er sich nicht kostenpflichtig verlängern soll. Durch Urlaub und sonstigen Stress ging dies leider unter. Nun kam die Zahlungsaufforderung bis zum 01.09.

Ist dies rechtens? Muss ich nun in den sauren Apfel beißen, da ich die Kündigungsmöglichkeit verpasst habe? Ich wurde klar angelogen, kann dies jedoch nicht bezeugen.

Vielen Dank für jeden Rat,
t0mmy

-- Editiert von Moderator am 24.07.2016 19:35

-- Thema wurde verschoben am 24.07.2016 19:35

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Nun bin ich 18 geworden und es kam ein Brief, dass ich 2 Wochen Zeit habe, den Vertrag zu kündigen, falls er sich nicht kostenpflichtig verlängern soll.



Grundlage ist wohl § 1822 Ziffer 5 BGB

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
t0mmy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
§ 1822 Ziffer 5 BGB


Ich bin sehr schlecht in juristischem deutsch. Könnten Sie mir diesen Paragraphen erklären?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Der bedeutet, das dem Minderjährigen sofort nach Eintritt der Volljährigkeit die Möglichkeit eingeräumt werden muss, die Mitgliedschaft mit dem Verein kündigen zu können.

Zusammen gefasst: Man hätte den Vertrag kündigen können. Hat es aber verbummelt, also Pech gehabt



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
t0mmy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, danke für die Antwort. Dann werde ich wohl ein Jahr bezahlen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Okay, danke für die Antwort. Dann werde ich wohl ein Jahr bezahlen müssen.


Nein, sie können dem Anbieter schreiben, dass sie die Genehmigung für den Vertragsschluss nicht erteilen. Damit existiert kein Vertrag mehr. Es muss nichts bezahlt oder gekündigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Nein, sie können dem Anbieter schreiben, dass sie die Genehmigung für den Vertragsschluss nicht erteilen. Damit existiert kein Vertrag mehr. Es muss nichts bezahlt oder gekündigt werden.

Kühne These. Gibt es dafür auch eine Rechtsgrundlage?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
t0mmy
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

@Moderator, ich merke Firmennahmen sind nicht erlaubt, sorry. Hab das verplant.

Falls es jemanden interessiert: Habe freundlich geschrieben, wie es war und was ich hier geschildert habe und gebeten, den Vertrag zum "normalen" Ende zu beenden, auch wenn ich die Frist verpasst habe - und siehe da: Freundlichkeit bringt weiter, sie haben sich verständlich gezeigt und ich muss nun nichts zahlen.

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