Guten Tag,
am 10.10.2019 nach einem Beratungsgespräch bei der Firma ********* in ****** habe ich einen Coaching-Vertrag abgeschlossen. Das Beratungsgespräch lief online (Internet(. Es ging um einen Coaching bei der Partnersuche. Ich muss sagen, ich wurde unter Druck gesetzt und gedrängelt, den Vortrag zu unterschreiben. Sie haben mich viel versprochen. Für 6 Monate Coaching kostetete der Coaching 3500 €.
Ich habe bis zum 22.10.2019 die Leistungen ausprobiert. Sie haben mich auf eine Platform mit Videos freigeschaltet, haben ein stündiges Beratungsgespräch durschgeführt und mich auf
eine Whatsapp-Gruppe freigeschaltet. Am 14.10.2019 wurden 1500 € von meinem Konto abgebucht. Es wurde vereinbart, dass der Betrag von 3500 € auf Raten gezahlt wird: 1500 € im Oktober 2019, 1500 € im November 2019, 500 € im Dezember 2019 und 500 € im Januar 2019. Leider musste ich festellen, dass die Leistungen nicht meinen Erwartungen entsprachen. Ich habe mich entschieden, den Coaching nicht weiterzumachen. Daher habe ich das 14 Tage Widerrufsrecht am 21.10.2019 in Anspruch genommen. Am 22.10.2019 wurden die 1500 € auf mein Konto wieder überwiesen. Gestern habe ich eine Email von xxxxx erhalten. Sie verlangen Schadenersatz und wollen, dass ich sofort 500 € zahle. Ich finde diesen Betrag nicht angemessen für die Leistungen. Sie haben geschrieben, dass wie weitere Schritte einleiten werden, wenn ich nicht sofort zahle.
Was soll ich tun? Muss ich den Betrag von 500 € zahlen?
-- Editiert von Moderator am 30.10.2019 22:59
-- Editiert von Moderator topic am 23. August 2022 12:28
Coaching Widerrufsrecht und Schadenersatz
30. Oktober 2019
Thema abonnieren
Frage vom 30. Oktober 2019 | 11:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 30. Oktober 2019 | 23:22
Von
Status: Unbeschreiblich (120173 Beiträge, 39841x hilfreich)
ZitatGestern habe ich eine Email von xxxxx erhalten. Sie verlangen Schadenersatz :
Hat man das gesetzliche Widerrufsrecht in Anspruch genommen oder war das eines vom Dienstleister?
#2
Antwort vom 30. Oktober 2019 | 23:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe das gesetzliche Widerrufsrecht in Anspruch genommen. Aber die Dienstleistungen haben innerhalb des Widerrufsrechts (14 Tage) angefangen. 500 € für 12 Tage scheinen mir viel. Das ganze Packet (6 Monate) kostete 3500 €.
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#3
Antwort vom 31. Oktober 2019 | 00:30
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3092x hilfreich)
Sie hatten Zugang zu den "Lernmaterialien", also den Videos, Sie bekamen ein
und Zugang zur Whatsappgruppe. Sie sind der Meinung dafür sind 500 € zu viel...Zitatstündiges Beratungsgespräch :
Also können Sie nur versuchen den Anbieter herunterzuhandeln oder den für Sie angemessenen Teil zahlen und riskieren, daß der Rest eingeklagt wird und Sie verlieren.
Was Sie tun können, steht oben. Ob ein Gericht in letzter Instanz die 500 € für angemessen hält oder nicht, wird nur ein Hellseher wissen können. Dessen "Coaching" hat dann bestimmt 5000 Ocken gekostetZitatWas soll ich tun? Muss ich den Betrag von 500 € zahlen? :
#4
Antwort vom 31. Oktober 2019 | 00:34
Von
Status: Unbeschreiblich (120173 Beiträge, 39841x hilfreich)
Zitat500 € für 12 Tage scheinen mir viel. :
Man könnte es ignorieren und abwarten.
Man könnte aber auch dem Anbieter unter Fristsetzung nach Datum mitteilen, das er doch bitte detailliert belegen möge, wie sich der Schadenersatz zusammensetzt.
#5
Antwort vom 31. Oktober 2019 | 09:34
Von
Status: Schlichter (7228 Beiträge, 1520x hilfreich)
Ich finde Harrys Vorschlag zielführend. Erstmal den, der eine Forderung hat, um Aufstellung bitten.....
Sehr dubios, der Laden... xxxxx
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