Hallo zusammen,
mein Fitnessstudio hat trotz der Schließungen Anfang April meinen Beitrag per Lastschrift eingezogen.
Als paar Wochen später bekannt wurde, dass auch Anfang Mai nicht geöffnet wird, habe ich mein Fitnessstudio angeschrieben und um Aussetzung der Beiträge und Rückerstattung des Beitrages für April gebeten.
Als Antwort erhielt ich die Aussage, dass Beiträge derzeit nicht erstattet werden können und es dafür nach der Krise "adäquate Erstattungen" geben wird. Außerdem, dass ab Mai eine Ruhezeit mit anschließender Vertragsverlängerung eingetragen wird.
Ich habe daraufhin der Ruhezeit mit Vertragsverlängerung widersprochen und um Aussetzung der Beiträge gebeten, da ich keine Verlängerung des Vertrages möchte. Außerdem habe ich erneut um die Rückerstattung des April Beitrages mit Fristsetzung gebeten.
Mir wurde daraufhin die Aussetzung der Beiträge bestätigt, jedoch wurde mir wieder mitgeteilt, dass ich den April Beitrag nicht zurückerhalte.
Ich habe dann die Lastschrift zurück geholt, hierfür möchte das Fitnessstudio nun eine Rücklastschriftgebühr haben. Ist dies berechtigt?
Corona - Fitnessstudio - Rücklastschriftgebühr
27. Mai 2020
Thema abonnieren
Frage vom 27. Mai 2020 | 14:17
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona - Fitnessstudio - Rücklastschriftgebühr
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Mai 2020 | 16:05
Von
Status: Unbeschreiblich (119438 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatIst dies berechtigt? :
Nö, der Kunde hat ja mehrmals mitgeteilt, das das Gels überwiesen werden soll. Wenn die das nicht wollen, müssen sie halt mit konsequenzen rechnen und die Kosten selber tragen.
Und jetzt?
Schon
266.640
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten