Corona - Fitnessstudio - Rücklastschriftgebühr

27. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
skyliner905
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona - Fitnessstudio - Rücklastschriftgebühr

Hallo zusammen,

mein Fitnessstudio hat trotz der Schließungen Anfang April meinen Beitrag per Lastschrift eingezogen.
Als paar Wochen später bekannt wurde, dass auch Anfang Mai nicht geöffnet wird, habe ich mein Fitnessstudio angeschrieben und um Aussetzung der Beiträge und Rückerstattung des Beitrages für April gebeten.

Als Antwort erhielt ich die Aussage, dass Beiträge derzeit nicht erstattet werden können und es dafür nach der Krise "adäquate Erstattungen" geben wird. Außerdem, dass ab Mai eine Ruhezeit mit anschließender Vertragsverlängerung eingetragen wird.

Ich habe daraufhin der Ruhezeit mit Vertragsverlängerung widersprochen und um Aussetzung der Beiträge gebeten, da ich keine Verlängerung des Vertrages möchte. Außerdem habe ich erneut um die Rückerstattung des April Beitrages mit Fristsetzung gebeten.

Mir wurde daraufhin die Aussetzung der Beiträge bestätigt, jedoch wurde mir wieder mitgeteilt, dass ich den April Beitrag nicht zurückerhalte.

Ich habe dann die Lastschrift zurück geholt, hierfür möchte das Fitnessstudio nun eine Rücklastschriftgebühr haben. Ist dies berechtigt?


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von skyliner905):
Ist dies berechtigt?

Nö, der Kunde hat ja mehrmals mitgeteilt, das das Gels überwiesen werden soll. Wenn die das nicht wollen, müssen sie halt mit konsequenzen rechnen und die Kosten selber tragen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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