Corona Fitnessstudio

8. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Layla234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Corona Fitnessstudio

Hallo zusammen
Ich habe folgendes Anliegen

Aufgrund des lockdowns in der ersten Jahreshälfte konnte ich mein Fitnessstudio nicht nutzen habe aber weiter gezahlt.
Ich habe daraufhin meinen Mitgliedsbeitrag zurückverlangt.
Man hat mir kein Geld zurück überwiesen mir aber 3 Monate kostenfreies Training ermöglicht (als Kompensation) und gesagt man würde mir die Pausemonate an den Vertrag dranhängen.
Nun habe ich fristgerecht zum Ende des Jahres gekündigt, da ich die damals bei Vertragsabschluss geltenden Leistungen so nicht mehr im Studio erhalte (wegen der Maßnahmen - ja kann das Studio nichts für aber ich ebenso wenig)
Nun verlängert man mir den Vertrag kostenpflichtig um die drei Monate und legt mir die beitragsfreie Zeit als „Pause" aus.
In den AGBs ist die Pause so definiert:

4. Pausen:
Wir gewähren dir auf deinen Antrag beitragsfreie Pausen von der Mitgliedschaft, sofern du nachweist, dass dir eine sportliche Tätigkeit – im Krankheitsfall, im Fall einer Schwangerschaft oder bei beruflich bedingter Abwesenheit – derzeit nicht möglich ist. Eine Pause kann immer nur für volle Mitgliedsmonate gewährt werden. Fitness First gewährt dir keine Pause bei gekündigter Mitgliedschaft. Deine Mitgliedschaft verlängert sich um die Anzahl der Pausenmonate unabhängig davon, wann diese gekündigt wird. Während deiner Pause darfst du unsere Fitnessclubs nicht nutzen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt."

Trifft also nicht auf genannten Fall zu.
Ebenso habe ich doch so dann keinerlei kompensation erhalten, weder in Form von Gutschein noch sonst irgendwie.

Ist das alles rechtens?

-- Editiert von Moderator am 09.11.2020 16:52

-- Thema wurde verschoben am 09.11.2020 16:52

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Layla234):
Ist das alles rechtens?

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Layla234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Frage mich ob die das einfach so durchziehen wollen.
Jemand eine Idee wie ich weiter vorgehen könnte?
Das Studio antwortet mir mittlerweile einfach nicht mehr seit ich mit rechtlichen Schritten gedroht habe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Layla234):
Frage mich ob die das einfach so durchziehen wollen.

Vermutlich ja.



Zitat (von Layla234):
Man hat mir kein Geld zurück überwiesen mir aber 3 Monate kostenfreies Training ermöglicht

Dafür wurden also keine Beiträge abgebucht?



Zitat (von Layla234):
Jemand eine Idee wie ich weiter vorgehen könnte?

Hat man nur gekündigt oder auch die Lastschrift gekündigt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Layla234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau man hat mir in den drei Monaten kein Geld abgebucht (Juni-August) aber sie wollen das Geld quasi jetzt zurück in dem sich meine Laufzeit um 3 Monate verlängert. Vertrag Ende wäre Ende Dezember, jetzt ist es März

Habe auch mehrfach für Ende Dezember , also fristgerecht, gekündigt, bestätigt wurde mir die Kündigung allerdings jedes Mal erst für den termin im März.

Lastschrift ist nicht entzogen, da ja der Vertrag noch bis Dezember läuft.
Trotz erneuter Schließung habe ich das jetzt für den November vorerst nicht gemacht

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120053 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Layla234):
aber sie wollen das Geld quasi jetzt zurück in dem sich meine Laufzeit um 3 Monate verlängert.

Das geht aber nicht ohne Deine Zustimmung.



Zitat (von Layla234):
Vertrag Ende wäre Ende Dezember, jetzt ist es März

Nein, es ist immer noch Ende Dezember.



Zitat (von Layla234):
Habe auch mehrfach für Ende Dezember , also fristgerecht, gekündigt, bestätigt wurde mir die Kündigung allerdings jedes Mal erst für den termin im März.

irrelevant



Ich würde denen jetzt mit Zustellnachweis schreiben
1. das der Betrag für November unverzüglich - spätestens bis zum TT.MM.JJJJ - zu erstatten ist, anderenfalls man ohne weitere Kommunikation eine Rückbuchung veranlassen wird.
2. das die Kündigung zum 31.12.2020 Bestand hat, da für die einseitige Verlängerung keinerlei Rechtsgrundlage existiert
3. das mit diesen Schreiben die Lastschrift zum 31.12.20.20 entzogen ist
4. das mein weitere Diskussionen gerne vor Gericht führt


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Layla234
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Ich denke so werde ich es machen.
Habe nur etwas Angst vor Inkasso o.ä. Wenn ich nun die Einzugsermächtigung entziehe

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Vor was hast du da Angst? Dein Vertrag geht bis 31.12. und du zahlst bis 31.12.
Wenn die danach noch abbuchen wollen, müssen die Angst haben. Und ein Inkasso werden die sicher nicht einschalten!

Wie du ja schon gesagt hast: Die Antworten nicht mehr. (Weil sie genau wissen, dass sie den kürzeren ziehen)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.771 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen