Hat jemand Erfahrungen, wie es sich hier rechtlich verhält?
Ein Corona-Test wird 72 Stunden vor Abflug durchgeführt, die Praxis verspricht 24 bis maximal 48 Stunden später das Ergebnis; "je nach Auslastungslage der Labore kann ein Ergebnis auch schon nach 5 oder erst 72 Stunden nach Eingang im Labor vorliegen)", so die Website.
Nun schließt die Praxis 48 Stunden nach Test, ein medizinisches Zertifikat für das Zielland kann nicht mehr erstellt werden. Das Ergebnis des Labors liegt auch erst 84 Stunden nach Test online vor.
Der Reiseantritt ist nicht möglich. Der Flug kann nicht storniert oder umgebucht werden laut Airline. Der Reisende bleibt auf den Kosten des Tests und des Fluges sitzen.
Gibt es hier Rechtsgrundlagen irgendeiner Natur? Das Thema ist ja leider sehr neu.
-- Editiert von Moderator topic am 08.02.2022 21:53
-- Thema wurde verschoben am 08.02.2022 21:53
Corona-Test-Ergebnis nicht rechtzeitig, Abflug nicht möglich
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Keine Chance!
Sie kannten die Risiken.
ZitatKeine Chance! :
Sie kannten die Risiken.
So einfach und pauschal kann man das ganze auch nicht beurteilen insbesondere weil essentielle Informationen fehlen.
Hier muss zunächst geklärt werden was wurde mit der Praxis/Labor genau vertraglich vereinbart?
Es gibt ja Labore die ein Testergebnis innerhalb von 24 Stunden garantieren dafür aber eine zusätzliche Gebühr verlangen, wird dies dann nicht eingehalten besteht durchaus eine sehr gute Chance Schadensersatz zu erhalten.
Daher gilt für diesen Fall:
Was sind die genauen vertraglichen Bedingungen im Bezug auf die Dauer bis das Testergebnis mitgeteilt wird?
Sollten wirkllich feste Zeiten garantiert worden sein, dann lohnt sich eine weitere Prüfung durchaus.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Denke auch, dass es hier abhängig vom Vertrag mit dem Labor ist und man wenn dann dort Erfolg hätte. Bei der Airline definitiv nicht.
Fraglich ist auch, ob man der Schadensminderungspflicht nachkam. Einige Flughäfen bieten Schnelltests for dem Abflug an (z.B. für 130 €), so dass man diesen dann hätte machen können/müssen bzw vom Labor nur diesen Betrag zurückverlangen kann.
ZitatDenke auch, dass es hier abhängig vom Vertrag mit dem Labor ist und man wenn dann dort Erfolg hätte. Bei der Airline definitiv nicht. :
Fraglich ist auch, ob man der Schadensminderungspflicht nachkam. Einige Flughäfen bieten Schnelltests for dem Abflug an (z.B. für 130 €) , so dass man diesen dann hätte machen können/müssen bzw vom Labor nur diesen Betrag zurückverlangen kann.
Zitat:"je nach Auslastungslage der Labore kann ein Ergebnis auch schon nach 5 oder erst 72 Stunden nach Eingang im Labor vorliegen)", so die Website.
Die Frage wurde doch hier schon beantwortet.
Genau aus diesem Grund empfehle ich sehr stark, aktuell keine Urlaubsreisen zu buchen.
Wenn das Zielgebiet (Beispiel: Kanaren) einen PCR-Test bei Einreise verlangen, der nicht älter als 72h alt sein darf -> dann ist das reine Geld- und Zeitverschwendung, wenn ein Labor zusagt, dass ein Testergebnis erst nach 72h erstellt werden könnte.
Das ist die klassische Quadratur des Kreises!
-- Editiert von vundaal76 am 13.12.2020 13:40
Zitatdie Praxis verspricht 24 bis maximal 48 Stunden später das Ergebnis; "je nach Auslastungslage der Labore kann ein Ergebnis auch schon nach 5 oder erst 72 Stunden nach Eingang im Labor vorliegen)" :
ZitatNun schließt die Praxis 48 Stunden nach Test, :
Beide Problematiken und die damit verbundenen Risiken waren also schon vor Beauftragung des Tests bekannt.
Insofern sehe ich da keine großen Erfolgschancen.
Zitat:
Beide Problematiken und die damit verbundenen Risiken waren also schon vor Beauftragung des Tests bekannt.
Insofern sehe ich da keine großen Erfolgschancen.
Ziemlich voreilige Darstellung sollte der Vertrag enthalten dass das Ergebnis bis zum Zeitpunkt X zur Verfügung steht dann ist es ziemlich egal ob die Praxis geschlossen hat.
Nochmal ohne die genauen Vertragsvereinbarungen und Bestandteile zu kennen ist eine Aussage dazu unmöglich.
ZitatZiemlich voreilige Darstellung :
Zitat:Ein Test wird 72 Stunden vor Abflug durchgeführt.
Zitat:Ein Ergebnis kann auch erst 72 Stunden nach Eingang im Labor vorliegen.
Da passt es doch schon nicht vom Zeitablauf her - einfach mal nachrechnen ...
Zitat:ZitatZiemlich voreilige Darstellung :
Zitat:Ein Test wird 72 Stunden vor Abflug durchgeführt.
Zitat:Ein Ergebnis kann auch erst 72 Stunden nach Eingang im Labor vorliegen.
Da passt es doch schon nicht vom Zeitablauf her - einfach mal nachrechnen ...
Das ist doch völlig irrelevant wenn man einen Vertrag in der Hand hat der zB sagt das Testergebnis liegt innerhalb von zB 36 Stunden vor.
Nur dass der Vertragspatner hinterher Vertragsdetails plötzlich ignoriert ist ja nun nicht neu, daher gilt immer noch:
Was wurde bezüglich Zeitspanne bis zum Testergebnis vertraglich vereinbart?
Erst wenn das geklärt ist kann man den Sachverhalt prüfen.
ZitatDas ist doch völlig irrelevant wenn man einen Vertrag in der Hand hat der zB sagt das Testergebnis liegt innerhalb von zB 36 Stunden vor. :
Nur dass der Vertragspatner hinterher Vertragsdetails plötzlich ignoriert ist ja nun nicht neu, daher gilt immer noch:
Was wurde bezüglich Zeitspanne bis zum Testergebnis vertraglich vereinbart?
Zitatdie Praxis verspricht 24 bis maximal 48 Stunden später das Ergebnis; "je nach Auslastungslage der Labore kann ein Ergebnis auch schon nach 5 oder erst 72 Stunden nach Eingang im Labor vorliegen)", so die Website :
Allgemeines Lebensrisiko.
Dafür, alle Unterlagen und Nachweise (Pass, Visum, Impfbescheinigung gegen Gelbfieber, was auch immer) rechtzeitig beizubringen ist der Reisende verantwortlich.
Eine Frist, in der das Testergebnis übermittelt wird, hat das Testzentrum, der Arzt, das Labor mit Sicherheit nicht garantiert, das kann auch niemand.
Insofern: allgemeines Lebensrisiko, keine Ansprüche.
Nur am Rande, aber auch das ist ein entscheidender Punkt:
Der Reisende darf nicht deshalb nicht reisen, weil er nicht rechtzeitig sein Testergebnis bekommen hat.
Er darf nicht reisen, weil er kein negatives Testergebnis vorweisen konnte.
Hätte das Labor innerhalb von 48 Stunden das Testergebnis geliefert und wäre das positiv gewesen, hätte er auch nicht reisen können...
Das Labor kann aber wohl dennoch nicht für den verpassten Flug haftbar gemacht werden. Ich kennen keinen einzigen Anbieter der nicht einen Haftungsausschluß für Folgeschäden hat. Die Gebühr für den Test kann man evtl. erstattet bekommen, aber mehr auch nicht.ZitatDenke auch, dass es hier abhängig vom Vertrag mit dem Labor ist und man wenn dann dort Erfolg hätte. Bei der Airline definitiv nicht. :
Ein Jahr später und wir haben immer noch dieses Problem bei sehr vielen Laboren.
Ich verstehe nicht wieso es erlaubt sein könnte, einen Vertrag ohne verbindlichen Termin für die Bereitstellung/Lieferung des vereinbarten Produktes bzw. der Dienstleistung oder Haftung/Schadenersatz. Die Firmen benötigen so dann auch nie die Ergebnisse zu liefern, mit der Behauptung, dass das Ergebnis noch in der Zukunft geliefert wird. Ein PCR Test-Ergebnis kann dann auch nach 5 Jahren geliefert werden. Also sind diese AGB Klausen unten überhaupt erlaubt, bzw. rechtskräftig?
- "Die auf der Webseite und im Buchungsformular angegeben Ergebniszeiten der PCR-Tests - bei Einhaltung der spätesten Abstrichzeiten - sind nicht Gegenstand des Vertrages."
- "Das Testergebnis eines PCR-Test erhalten Sie in der Regel (in 98 % der Fällen) je Produkt."
Also, in der 2% der Fälle, wurde gar keine Zeit für das Ergebnis genannt, kann es dann in 10 Jahren erfolgen oder wann?
- "Ausgeschlossen ist nach Maßgabe vorstehender Absätze eine Haftung von CoviMedical für (Folge-) Schäden (etwa durch verpasste Flüge, Flugumbuchungen, entgangene Gewinne, o.ä.) wegen einer späteren und/oder fehlerhaften Befundübermittlung"
-- Editiert von Huwa am 06.02.2022 21:24
-- Editiert von Huwa am 06.02.2022 21:24
-- Editiert von Huwa am 06.02.2022 21:27
-- Editiert von Huwa am 06.02.2022 21:28
ZitatIch verstehe nicht wieso es erlaubt sein könnte, einen Vertrag ohne verbindlichen Termin für die Bereitstellung/Lieferung des vereinbarten Produktes bzw. der Dienstleistung oder Haftung/Schadenersatz. :
Das mag daran liegen, das der Gesetzgeber von den Unternehmen keinen hellseherischen Fähigkeiten verlangen darf.
ZitatAlso, in der 2% der Fälle, wurde gar keine Zeit für das Ergebnis genannt, kann es dann in 10 Jahren erfolgen oder wann? :
Da dürfte es dann darauf ankommen was die Ursache dieser Verzögerung wäre.
Tatsächlich kann dann Ergebnis dann auch im Extremfalle "nie" erfolgen.
ZitatDas mag daran liegen, das der Gesetzgeber von den Unternehmen keinen hellseherischen Fähigkeiten verlangen darf. :
Was hat hellseherischen Fähigkeiten mit der Haftung für Schäden zu tun?
Wenn die ihre Kapazität nicht einschätzen können und nach .... Tage oder bis .... Datum nicht liefern, dann können die für Schäden haften.
ZitatDa dürfte es dann darauf ankommen was die Ursache dieser Verzögerung wäre. :
Tatsächlich kann dann Ergebnis dann auch im Extremfalle "nie" erfolgen.
Wenn sie nie das Ergebnis liefern können, dann sollen die dies dem Auftraggeber auch bis zu einem bestimmten Datum mitteilen und haften. Oder nicht?
-- Editiert von Huwa am 06.02.2022 21:44
ZitatWas hat hellseherischen Fähigkeiten mit der Haftung für Schäden zu tun? :
Ziemlich viel, denn wenn sich kein Termin bestimmen lässt und das dem Vertragspartner zuvor mitgeteilt wurde oder es offensichtlich war, haftet man nicht wenn es keinen Termin gibt.
ZitatOder nicht? :
Genau das.
Die Mitteilung sollte dann erfolgen, wenn das Problem bekannt und verifiziert ist.
Haften müssten sie nur, wenn sie für das Problem verantwortlich / wenn sie schuld wären.
Zitatwenn sich kein Termin bestimmen lässt und das dem Vertragspartner zuvor mitgeteilt wurde oder es offensichtlich war, haftet man nicht wenn es keinen Termin gibt. :
Termin kann immer festgelegt werden, unabhängig davon, ob das Unternehmen die Bestimmung der benötigten Zeit richtig einschätzt oder nicht. Und wenn nicht, dann ist das ein Managementproblem des Unternehmens, nicht des Kunden.
Zitat:Die Mitteilung sollte dann erfolgen, wenn das Problem bekannt und verifiziert ist.
Die Verifizierung sind Folgen der Arbeit der Firma bzw. des Labors. Ohne verbindlichen Termin, ist das Labor nie verpflichtet, auch nach 5 Jahren das Problem zu verifizieren.
Zitat:Haften müssten sie nur, wenn sie für das Problem verantwortlich / wenn sie schuld wären.
Für das Problem verantwortlich / schuld sein ist das Labor nie ohne festgelegten Termin. Sie brauchen dann auch niemanden eine Mitteilung über das Testergebnis, auch nicht in 10 Jahren, zu geben.
-- Editiert von Huwa am 06.02.2022 22:41
ZitatTermin kann immer festgelegt werden, :
Klar.
Ist aber nicht relevant.
Natürlich kann das Labor einen festen Termin mitteilen und dann dafür haften.
Aber das Labor will keinen festen Termin mitteilen, weil es dafür nicht haften will.
Suchen Sie einfach ein anderes Labor - vielleicht finden Sie eines, das einen festen Termin mitteilt und dafür haftet.
Ich fürchte aber, dass Sie kein Labor finden, das dieses Angebot macht - und wenn doch, dann wird es wahrscheinlich ziemlich teuer sein.
ZitatNatürlich kann das Labor einen festen Termin mitteilen und dann dafür haften. :
Aber das Labor will keinen festen Termin mitteilen, weil es dafür nicht haften will.
Die Fragen sind wieso ist ein Vertrag ohne verbindlichen Termin erlaubt, und was passiert wenn der das Labor gar nicht liefert oder zurückmeldet außer das das Ergebnis geliefert wird.
Z.B. bei Neubestellung eines Autos kann 6 Wochen nach dem unverbindlichen Termin die Lieferung innerhalb einer Nachfrist verlangt werden. Danach kann man stornieren und Folge Schaden verlangen.
Zitat:Die Fragen sind wieso ist ein Vertrag ohne verbindlichen Termin erlaubt
Weil wir in einer freien Marktwirtschaft leben.
Man kann einen Anbieter nicht dazu zwingen, ein Angebot zu machen, dass er nicht machen will.
Wenn das Labor einen verbindlichen Termin angeben müsste (und dafür haften müsste), würden viele Labore gar keine PCR-Tests anbieten oder nur zu deutlich höheren Preisen.
Umgekehrt: Wenn es viele Kunden gibt, die sich einen verbindlichen Termin wünschen (und auch bereit sind dafür mehr zu zahlen), dann werden sich auch Labore finden, die das anbieten.
Aber derzeit gibt es offenbar nicht genug Kunden, die sich einen verbindlichen Termin wünschen oder die Kunden sind nicht bereit, dafür mehr zu bezahlen - also gibt es auch keine Angebot.
Zitat:und was passiert wenn der das Labor gar nicht liefert
Dann muss man den Test natürlich nicht bezahlen.
Zitat:Z.B. bei Neubestellung eines Autos kann 6 Wochen nach dem unverbindlichen Termin die Lieferung innerhalb einer Nachfrist verlangt werden. Danach kann man stornieren und Folge Schaden verlangen.
Kann man bei einem PCR-Test auch. Wenn der nicht geliefert wird, kann man stornieren und Schadensersatz verlangen. Der Schadensersatz besteht aber nur aus den Mehrkosten einen neuen PCR-Tests. Da aber bundesweit der Preis für PCR-Tests etwa gleich ist, bleiben keine Mehrkosten übrig, nachdem man das Geld aus der Stornierung zurück bekommen hat.
ZitatDie Fragen sind wieso ist ein Vertrag ohne verbindlichen Termin erlaubt, :
Das wurde ja bereits beantwortet, der Gesetzgeber hat es nicht verboten.
Zitatund wenn doch, dann wird es wahrscheinlich ziemlich teuer sein. :
Vor kurzem las ich ein Angebot das mit einem garantierten Ergebnis innerhalb 24h warb - 399 EUR.
Ob das derzeit noch ein Labor anbietet weis ich allerdings nicht.
Zitatund was passiert wenn der das Labor gar nicht liefert oder zurückmeldet außer das das Ergebnis geliefert wird. :
Dann kommt es immer noch auf den Einzelfall an.
Es kann haften oder auch nicht, je nach dem was die Ursache der Verhinderung ist. Wenn sie für das Problem nicht verantwortlich / nicht schuld wären, entfällt auch die Haftung.
Sorry, Käse.ZitatWenn sie nie das Ergebnis liefern können, dann sollen die dies dem Auftraggeber auch bis zu einem bestimmten Datum mitteilen und haften. Oder nicht? :
Selbst wenn vereinbart worden wäre, dass bis zu einem Zeitpunkt X geliefert werden würde, dann würde man immer noch nicht erfolgreich Folgeschäden einklagen können, denn jedes Labor würde vertraglich die Haftung für Folgeschäden ausschliessen. Zu solch einer Haftung wird sich kein Labor verpflichten. Maximal würde man dann evtl. eine Erstattung des Betrages für die Prüfung selbst durchsetzen können........... wenn überhaupt.
ZitatWeil wir in einer freien Marktwirtschaft leben. :
Man kann einen Anbieter nicht dazu zwingen, ein Angebot zu machen, dass er nicht machen will.
Das ist so nicht ganz richtig im Bereich der Labordiagnostik. Grundsätzlich gilt bei labormedzinischen Untersuchungen nämlich der Kontrahierungszwang und die Abrechnung erfolgt ausserdem nach fixen Regelwerken.
Deswegen wird kein Labor sich bei irgendwelchen Tests auf eine exakte Terminaussage festlegen - niemand weiss morgens um 8 Uhr ob nicht um 12 Uhr zufällig das nächste Gesundheitsamt mit 500 oder 1000 Extraproben vor der Tür steht.
ZitatSelbst wenn vereinbart worden wäre, dass bis zu einem Zeitpunkt X geliefert werden würde, dann würde man immer noch nicht erfolgreich Folgeschäden einklagen können :
Amtsgericht München sah das anders. Schadensersatz folge aus §§ 286, 280 BGB, inkl. Anspruch auf Ersatz der unstreitigen Flugmehrkosten.
https://www.anwaltonline.com/reiserecht/urteile/29453/schadensersatz-wenn-pcr-test-verspaetet-vorliegt
-- Editiert von Huwa am 07.02.2022 17:52
-- Editiert von Huwa am 07.02.2022 17:53
ZitatAmtsgericht München sah das anders. :
Nö, überhaupt nicht, denn da lag ein anderer Sachverhalt vor:
"In ihrem Internetauftritt warb die Beklagte mit dem Vorliegen eines Testergebnisses nach 3 bis 5 Stunden bei einem vor 19.00 Uhr durchgeführten Test."
Soweit die Beklagte behauptet, in diesem Internetauftritt sei bereits zum Zeitpunkt des hier gegenständlichen Vertragsschlusses insoweit eine Einschränkung enthalten gewesen, hat sie diese Behauptung nicht unter Beweis gestellt.
ZitatEin Jahr später und wir haben immer noch dieses Problem bei sehr vielen Laboren. :
Nein dieses Problem haben wir nicht mehr.
ZitatIch fürchte aber, dass Sie kein Labor finden, das dieses Angebot macht - und wenn doch, dann wird es wahrscheinlich ziemlich teuer sein. :
Doch die gibt es und ja, sie sind dann ziemlich teuer.
ZitatDeswegen wird kein Labor sich bei irgendwelchen Tests auf eine exakte Terminaussage festlegen - :
Doch auch die gibt es, mit garantiertem Ergebnis nach max. 30 Minuten bis 24 Stunden, je nach gebuchter Variante.
Dafür liegen die Preise dann z.B. bei erster Variante im Schnitt bei rund ~ 250€.
Wo findet man die?
In fast JEDEM größeren deutschen Flughafen.
-- Editiert von spatenklopper am 08.02.2022 10:51
Nur der Ordnung wegen:
Wie veranlasst man hier eigentlich eine Verschiebung?
Und jetzt?
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