DHL Paket Zustellung beim Nachbarn möchte ich nicht, was tun ?

16. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)
DHL Paket Zustellung beim Nachbarn möchte ich nicht, was tun ?

Guten Tag

Wenn ich ein Paket bekomme und nicht Zuhause bin, wird es beim Nachbarn abgegeben. Wie gestern auch. Heute habe ich den Zusteller drauf angesprochen: Ich sagte Ihm er solle es im 200 m entfernten Backshop mit DHL abgeben. Er sagte mir das er das beim Nachbarn abgeben müsste, aber 100% wüsste er es aber auch nicht. Naja, darum frage ich Euch jetzt hier. Es muss doch ein Regelung geben !

Vielen Dank.

Lg Mel

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Natürlich kannst du der DHL das auch einfach verbieten. Ich habe das auch mal probiert, wo mir dann gesagt wurde, das ginge nicht. Man könne angeblich nur einen Wunschnachbarn hinterlegen. Ich habe dann gesagt, sie sollen es an den Nachbarn "NIEMAND" übergeben. Das klappt leider auch nicht.

Also praktisch gesehen macht DHL da einfach, was es will. Als Kunde hast du das Problem nur bedingt, denn für Paketverluste haftet ohnehin DHL bzw. der Händler, wenn du es DHL nachweisbar verboten hast und sie das Verbot ignorieren.

Spannend wäre, wenn man solch ein Verbot ggf. vor Gericht durchsetzen will.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Grundsätzlich müssten Pakete mit Zusatzaufschriften wie "Persönlich" oder "keine Nachbarabgabe" versehen werden. Bei manchen Sendungsarten gibt es dafür sogar Zusatzoptionen. Ob das per Zusatzvermerk in der Adresse rechtsverbindlich ist, sollten die AGB beantworten.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Wenn man sich bei DHL registriert, kann man einen "Wunschzustellungsort" festlegen, wenn mich nicht alles täuscht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Ob das per Zusatzvermerk in der Adresse rechtsverbindlich ist, sollten die AGB beantworten.

Das nennt sich "Vorausverfügung" und ist von den Zustellern bei DHL durchaus zu beachten.



Zitat (von fb367463-2):
Wenn man sich bei DHL registriert, kann man einen "Wunschzustellungsort" festlegen, wenn mich nicht alles täuscht.

Korrekt.



Zitat (von Melanie287):
Er sagte mir das er das beim Nachbarn abgeben müsste, aber 100% wüsste er es aber auch nicht.

Nein, muss er nicht.
Normalerweise ist das eine "Kann-Regel".
Oder er nimmt es wieder mit und man kann es am nächsten Tag in der nächsten Postfiliale abholen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)

Hallo

Hier zur Info was DHL geschrieben hat:

"Nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen - diese finden Sie unter dhl.de - dürfen Sendungen im Rahmen der Ersatzzustellung auch in der Nachbarschaft des Empfängers abgegeben werden. Da Sie diese Form der Ersatzzustellung ausschließen möchten, haben wir die Kollegen vor Ort bereits über Ihren Wunsch informiert. Sie werden dafür sorgen, dass so etwas möglichst nicht mehr passiert."


Lg Mel

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Dann berichte mal ob das klappt. Nach meiner Erfahrung werden solche Wünsche ebenso wie Vorausverfügungen ignoriert. Hängt auch am ständig wechselnden Personal. Beispielsweise werden hier Apothekensendungen trotz auffällig roter Verfügung "keine Nachbarschaftsabgabe" einfach irgendwo abgegeben. :augenroll:

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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