Guten Tag zusammen,
meine Bestellungen von Zalando wurden in zwei verschiedenen Paketen verschickt und sind leider nie bei mir angekommen. Auf eine Nachfrage bei DHL und Zalando wurde mir mitgeteilt, dass diese an einen Wunschablageort zugestellt wurden. Diesen habe ich jedoch niemals vereinbart und ich habe auch noch nie einen solchen Vertrag mit DHL besessen geschweige denn unterschrieben.
Nun behauptet DHL, dass ein einmaliger Ablageort auf der Webseite angegeben wurde. Dies kann man anscheinend angeben, wenn man lediglich die Sendungsverfolgungsnummer besitzt. DHL ist nun der Meinung, dass nur ich diese Angabe machen kann und niemand anders. Mein Problem ist jedoch, dass man sich in keinster Hinsicht bei diesem Verfahren autorisieren muss oder einen Account besitzen muss und die Änderung somit jeder machen kann.
Naja, mein Paket ist weg und ich muss dafür bezahlen, weil ich nicht beweisen kann, dass ich keine Angaben auf der Webseite getätigt habe. Wie soll ich verfahren? Laut DHL haben die auch keine Einsicht auf die IP-Adressen der Webseite und können somit nicht herausfinden wer diese Änderungen gemacht hat.
Hat DHL wirklich eine so große Sicherheitslücke ein seinem System, dass jeder deine Sendung an einen Nachbarn oder Wunschort weiterleiten kann?
Existiert die Möglichkeit, dass der Zusteller diese Angabe auf der Webseite gemacht hat um sich den Weg bis zur Haustüre zusparen?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung... Ich weiß echt nicht mehr weiter...
DHL legt Paket an angeblichen Wunschort ab
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?



Klar, wird aber eher als lebensfremd angenommen. Der Aufwand wäre nicht unerheblich, nur um einmal 30s Klingelzeit zu sparen.ZitatExistiert die Möglichkeit, dass der Zusteller diese Angabe auf der Webseite gemacht hat um sich den Weg bis zur Haustüre zusparen? :
Meiner Erfahrung nach: ja!ZitatHat DHL wirklich eine so große Sicherheitslücke ein seinem System, dass jeder deine Sendung an einen Nachbarn oder Wunschort weiterleiten kann? :
Habe selbst ein Kundenkonto dort. Habe es damals angelegt ohne jedwede Prüfung meiner Daten. War auch zumindest bis vor nicht all zu langer Zeit eine beliebte Masche von Kriminellen. Leerstehende Addresse gesucht, Fake-Daten angelegt und an das Haus senden lassen. Dann alle Pakete an die Fake-Daten-Packstation senden lassen.
Mittlerweile muss man sich jedoch weiter authentifizieren (zB Abholcode per SMS). Ob das bei Registrierung nötig ist, weiß ich spontan nicht.
Zalando zur Lieferung auffordern. Sie haben Sorge dafür zu tragen, dass die Pakete in den Verfügungsbereich des Kunden kommen. Zur Not klage erheben.ZitatVielen Dank im Voraus für die Unterstützung... Ich weiß echt nicht mehr weiter... :
Zalando müsste sich dann mit DHL herumschlagen. Ggü. Zalando erklären, dass man keinen Ablagevertrag mit der Post hat und entsprechende Gegenbeweise verlangen. Diese werden, entsprechend den Schilderungen nach, nicht existieren.
Aber das kann ja im Extremfall ewig dauern? Bis die dann tatsächlich die Beweise haben und sagen können hinter welcher IP-Adresse und welchem Gerät die Wunschort-Angaben stecken. Muss ich nun damit rechnen, dass ich einen Anwalt einschalten muss und die ganze Situation vor Gericht geht?
Vielen Dank für die Hilfe
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ZitatDHL ist nun der Meinung, dass nur ich diese Angabe machen kann und niemand anders. :
Damit würden sie spätestens vor Gericht ausgelacht...
Das übliche: Fristsetzung per Einschreiben/Rückschein, 14 Tage zum xx.yy.2019, nach Fristablauf ab zum Anwalt.
ZitatMuss ich nun damit rechnen, dass ich einen Anwalt einschalten muss und die ganze Situation vor Gericht geht? :
Das wird man in zwei Wochen plus Postlaufzeit erfahren, nachdem man Zalando dann nachweisbar unter Fristsetzung zur Neulieferung der geschuldeten Waren aufgefordert hat.
Man sollte aber hier zwei Baustellen klar trennen und sich die Probleme des anderen nicht sein eigen machen.
Baustelle 1: Zalando schuldet dir die Ware Problem zw. dir und Zalando
Baustelle 2: DHL schuldet Zalando die Erfüllung des Liefervertrages. Ist aber nicht dein Problem, so lange dir nicht nachgewiesen wird, das du die Ware (bei Zustimmung zum Ablagevertrag) erhalten hast
Um Problemen dieser Art zukünftig gleich zu vermeiden. DHL nachweisbar unter Fristsetzung etc. pp mitteilen, dass man nie die Einwilligung gegeben hat und dass alle derartig im System hinterlegten Informationen als nichtig zu betrachten sind.
-- Editiert von NaibaF123 am 06.09.2019 14:55
ZitatDamit würden sie spätestens vor Gericht ausgelacht. :
Warum?
Die Sendungsverfolgungsinformation geht doch an die hinterlegte Emailadr. - zumindest bei mir.
Ein unberechtigter Dritter hat darauf keinen Zugriff und kann somit nach meiner Kenntnis auch nicht den Wunschort eintragen.
Oder anders gefragt: wie soll ein unberechtigter Dritter an die Sendungsnummer kommen?
Berry
ZitatEin unberechtigter Dritter hat darauf keinen Zugriff :
Da die meisten E-Mail unverschlüsselt versendet werden, sind die so einfach wie eine Postkarte zu lesen ...
ZitatDa die meisten E-Mail unverschlüsselt versendet werden, sind die so einfach wie eine Postkarte zu lesen ... :
Meine Vorstellung / mein Wissen reicht gerade nicht aus um zu erkennen, wie Du das meinst. Die Email landet doch in meinem "Postkorb", auf den nach meinen Vorstellungen nur ich Zugriff habe. Wie soll ein unberechtigter Dritter da rankommen?
Berry
Zitat:ZitatDa die meisten E-Mail unverschlüsselt versendet werden, sind die so einfach wie eine Postkarte zu lesen ... :
Meine Vorstellung / mein Wissen reicht gerade nicht aus um zu erkennen, wie Du das meinst. Die Email landet doch in meinem "Postkorb", auf den nach meinen Vorstellungen nur ich Zugriff habe. Wie soll ein unberechtigter Dritter da rankommen?
Berry
Was denn für eine E-Mail?
Eine Sendungsnummer kann ich auf vielfältige Weise bekommen. Beispielsweise regelmäßig durch einen Anruf beim ursprünglichen Versender. Wenn ich von "organisierter Kriminalität" auf Seiten des Versanddienstleister ausgehe, kann ich mir einfach Bilder der Postlabels abfotografieren.
Inwieweit DHL bei der "Umleitung" eines Pakets dann die Datenkonsistenz checkt, weiß ich allerdings nicht. Das wäre aber mal ganz interessant, das werde ich bei meiner nächsten Bestellung einfach mal testen.
Für wesentlich wahrscheinlicher halte ich es jedoch nach wie vor, dass der Postbote es sich hier leicht gemacht hat. Bei uns wird bspw. regelmäßig die grüne Tonne beliefert. Einen generellen Ablagevertrag habe ich nie geschlossen. Das mache ich nur für einzelne Sendungen, wenn ich weiß, dass ich deren Verlust verschmerzen kann. Das wird seitens DHL so lange gut gehen, bis es einmal schief geht

Zitat:Naja, mein Paket ist weg und ich muss dafür bezahlen, weil ich nicht beweisen kann, dass ich keine Angaben auf der Webseite getätigt habe.
Quatsch!
Nicht Sie, sondern Zalando muss sich mit DHL herumschlagen.
Das Risiko des Untergangs der Ware auf dem Versandweg trägt der Verkäufer (Zalando).
Haben Sie die Ware schon bezahlt?
Falls ja ->
Sie sollten Zalando nachweislich hinweisen, dass die Ware nicht angekommen ist und Zalando soll das Geld erstatten oder die Ware erneut versenden.
ZitatOder anders gefragt: wie soll ein unberechtigter Dritter an die Sendungsnummer kommen? :
Sendungsnummern sind ja nun nicht gerade schwer zu erraten.
Zitat:Sie sollten Zalando nachweislich hinweisen, dass die Ware nicht angekommen ist und Zalando soll das Geld erstatten oder die Ware erneut versenden.
Zalando wird aber antworten, dass die Ware angekommen ist, und als Beweis die Bestätigung von DHL über die erfolgte Auslieferung an den Wunschort anbieten.
Das ist prozessual keine gute Konstellation für den Kunden. Der Gegner (Zalando) hat einen Beweis (die Bestätigung von DHL) - und der Kunde hat nichts, sondern muss erstmal das Beweismittel des Gegeners erschüttern.
Hallo,
Ich hab' vor ein paar Minuten etwas bestellt (wirklich), also: Rate doch mal.Zitat:Sendungsnummern sind ja nun nicht gerade schwer zu erraten.

Ich könnte dir sogar Name und Adresse nennen, und wette trotzdem dagegen das du die Sendungsnummer herausbekommst.
Stefan
-- Editiert von reckoner am 10.09.2019 14:36
Also ich bin bei gedanklich beim Vorgehen eher bei der Theorie des genervten Postboten. Eine weiter Möglichkeit wäre, dass eine Sendung-Mitteilung (kleiner gelber Zettel) entweder aus dem Briefkasten geklaut wurde oder einfach nur an die Haustüre geklebt wurde. Das Paket wurde ja schon einmal versucht zuzustellen.
Aber da sind meiner Meinung die Möglichkeiten ja groß an die Sendungs-Nummer zukommen, oder?
Ich finde zumindest, dass diese Sicherheitslücke verschwinden sollte, wozu gibt es denn die separaten Ablageverträge mit Unterschrift?
ZitatDie Email landet doch in meinem "Postkorb", auf den nach meinen Vorstellungen nur ich Zugriff habe. Wie soll ein unberechtigter Dritter da rankommen? :
Ersetze E-Mail mit Postkarte.
Die Postkarte kann jeder lesen bis sie im Briefkasten ist. Zusteller, Verteiler, Sammler, ...
So geht auch die E-Mail über verschiedene Punkte ("Relay-Server") von einem Postfach zu anderen. Dort können die dann gelesen werden.
ZitatDas ist prozessual keine gute Konstellation für den Kunden. :
Da bin ich anderer Meinung. Wenn der Verkäufer als Beweis einzig die Bestätigung von DHL über die erfolgte Auslieferung an den Wunschort anbieten kann, wird das nicht reichen. Er wird auch den Ablagevertrag nachweisen müssen.
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