DSL, Vertrag künd- oder aufhebbar vor Leistung?

30. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)
DSL, Vertrag künd- oder aufhebbar vor Leistung?

Hallo,

ich habe vor gut 2 Monaten einen neuen DSL-Vertrag bei Provider A abgeschlossen (habe noch einen bereits gekündigten Vertrag mit Provider B).

Beginn soll sein am 02.10.2014, also am kommenden Donnerstag. Ich habe nie eine Bestätigung des Termins erhalten. Auf jede meiner Anfragen per Mail kam nur zurück: Noch keine Antwort des vorigen Providers.

Am letzten Freitag stellte sich dann telefonisch heraus das der neue Provider als Termin den 01.10.2014 hat und somit prinzipiell nun die ganze Anfragerei bei dem vorigen Provider wieder los geht.

Aktueller Stand: Ich habe bis jetzt, drei Tage vor dem Termin, weder eine Zusage zum 02.10.14, noch habe ich Login-Daten oder einen Router bekommen. Ab Donnerstag bin ich dann vermutlich Offline. Den Anschluß benötige ich auch beruflich, was ich dem neuen Provider bereits zig Mal schriftlich und telefonisch mitgeteilt habe.

Nun überlege ich "die Reißleine zu ziehen" und beim alten Provider meine Kündigung kurzfristig zu widerrufen, also den Altvertrag fortzusetzen. Ob das gelingt ist nicht sicher, aber es ist gut möglich.

Frage: Kann ich dem neuen Provider kündigen bzw. kann ich den Vertrag aufheben? Es ist noch keine Leistung im eigentlichen, vertraglichen Sinne erfolgt. Zudem besteht eine große Gefahr, daß die Leistung nicht fristgerecht erbracht werden kann und ich lange Zeit ohne Internet & Telefon da stehe. Die Widerrufsfrist ist natürlich bereits abgelaufen. Wie ist das rechtlich zu werten und wie kann eine solche Aufhebung aussehen? Kann der neue Provider Schadenersatz verlangen, sofern ich nun mit Wiederinkraftsetzung des alten Vetrags den Neuen faktisch verhindere?

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22 Antworten
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#1
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Den Anschluß benötige ich auch beruflich, was ich dem neuen Provider bereits zig Mal schriftlich und telefonisch mitgeteilt habe.


Solange du nur einen Privattarif gekauft hast, dürfte das Argument nicht ziehen, weil dann in der Regel die AGB sogar die berufliche Nutzung ausschließen (eben genau mit dem Sinn, daß der Anbieter nachher nicht bei einem Billigvertrag gesagt bekommt "weil ihr Sonntag eine Stunde offline wart, sind mir Bestellungen für 300.000 EUR entgangen", dann könnte der Anbieter sagen "Nutzung entgegen der AGB, kein Anspruch").

quote:
Die Widerrufsfrist ist natürlich bereits abgelaufen.


Wenn du noch keinen Router hast, nein. Es wäre dann eine verbundene Dienstleistung/Warenlieferung, für die Warenlieferung würde die Widerrufsfrist erst mit Lieferung zu laufen beginnen, und da die Geschäfte verbunden sind, vernichtet der Widerruf zu einem Teil auch das ganze Geschäft.

quote:
Kann der neue Provider Schadenersatz verlangen, sofern ich nun mit Wiederinkraftsetzung des alten Vetrags den Neuen faktisch verhindere?


Schadensersatz nicht, aber Erfüllung (d.h. Bezahlung) des neuen Vertrages.

Grundsätzlich könnte man bei begründeter Besorgnis, die Gegenseite würde ihren Vertrag nicht erfüllen, ggfs. auch wegen gestörtem Vertrauensverhältnis kündigen, aber da nach deiner Aussage der Starttermin gar nicht beweisbar vereinbart wurde, dürfte das Essig sein.

IMO geht der beste Weg über den o.a. Widerruf, der IMO (s.o.) nach wie vor möglich ist.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nun überlege ich "die Reißleine zu ziehen" und beim alten Provider meine Kündigung kurzfristig zu widerrufen, also den Altvertrag fortzusetzen. <hr size=1 noshade>

Wenn der alte Provider da mit spielt, dann ja. Ansonsten funktioniert das nicht.



quote:<hr size=1 noshade>Kann der neue Provider Schadenersatz verlangen, sofern ich nun mit Wiederinkraftsetzung des alten Vetrags den Neuen faktisch verhindere? <hr size=1 noshade>

Ja, das könnte er.



quote:<hr size=1 noshade>Frage: Kann ich dem neuen Provider kündigen bzw. kann ich den Vertrag aufheben? <hr size=1 noshade>

Zumn aufheben gehören immer 2, das bedeutet der "Neue" muss zustimmen.
Kündigen wäre eine Möglichkeit, wirksam würde sie dann aber vermutlich erst zum Ende der Mindestlaufzeit.



quote:<hr size=1 noshade>Beginn soll sein am 02.10.2014, also am kommenden Donnerstag. Ich habe nie eine Bestätigung des Termins erhalten. <hr size=1 noshade>

Wie kommt man dann auf den 02.10.2014? Wurde der jemals irgendwo von irgendwem genannt oder einfach nur "Prinzip Hoffnung"?



quote:<hr size=1 noshade>Den Anschluß benötige ich auch beruflich, <hr size=1 noshade>

Vermutlich aber dennoch keinen Geschäftskunden-Tarif abgeschlossen?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)

Den Termin 02.10.14 habe ich beim Auftrag als Termin vorgegeben. Beweisen läßt sich aber nichts, denn nirgendwo steht dieser Termin! Das ich beim Abschluß einen Screenshot machen muß, war mir nicht klar. Hatte doch gehofft man würde hier mit üblichem, erwartbarem Geschäftsgebaren agieren. Ein Trugschluß oder DAS ist üblich.
Einzig die Telefongespräche deuten auf den Termin, auch wenn dort der 01.10.14 genannt wird (Fehler des Providers). Davon habe ich aber natürlich keine Aufzeichnung und letztlich bringt das Alles nichts. Spätestens ab übermorgen werde ich ins digitale Mittelalter geschleudert. Zudem ist Telearbeit (berufliche Nutzung, keine geschäftliche) dann nicht mehr möglich, was bedeutet, daß ich ca. 350 km und 5 Stunden extra pro Woche für den Arbeitsweg einkalkulieren muß.

Bin nun ziemlich gereizt, denn der alte Provider lehnt Fortsetzung ab (zu spät). Jetzt bin ich ohnehin ausgeliefert, aber Danke an Euch Beide für die ausführlichen Antworten.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Beweisen läßt sich aber nichts, denn nirgendwo steht dieser Termin! <hr size=1 noshade>

Sch ... ade.

Dann wird es etwas komplizierter und langwiriger.

Am dem 02.10.2014 würde ich Einschreiben senden, in dem ich die Erfüllung des Vertrages bis zum ???? fordere (4 Wochen nach Datum).
Nach fruchtlosem Ablauf würde ich dann fristlos wegen Nichterfüllung kündigen.

Sollten sie einen Termin nennen, müsste man neu entscheiden wie man weiter vorgeht



quote:<hr size=1 noshade>Hatte doch gehofft man würde hier mit üblichem, erwartbarem Geschäftsgebaren agieren. <hr size=1 noshade>

Die rangieren irgendwo bei Gebrauchtwagenhändlern. Und zwar bei denen die man aus den üblichen unangenehmen Klischees kennt.



quote:<hr size=1 noshade>Zudem ist Telearbeit (berufliche Nutzung, keine geschäftliche) dann nicht mehr möglich, was bedeutet, daß ich ca. 350 km und 5 Stunden extra pro Woche für den Arbeitsweg einkalkulieren muß. <hr size=1 noshade>

Wie ist die Mobilfunkabdeckung bei Dir?
UMTS/LTE Flat, 7500 MB Highspeedvolumen (dann wird gebremst), monatlich kündbar, 25 EUR
passender Router (nicht providergebunden): 80 EUR

Eventuell billiger als 350 km Fahrt ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Eigenkündigung des alten DSL-Vertrages ohne Hinweis auf Portierung und Übernahme? Das ist schlecht und alle weiteren Folgen Eigenverschulden!
Die Provider müssen sich bei geordneten Portierungen abstimmen, was eher zu einer Verlängerung beim alten Provider führt. Die Unterbrechungszeit ist dann aber max. 1 Tag.
Bei Eigenverschulden dann auch keinerlei Ansprüche gegen irgendeinen anderen Vertragspartner.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bei Eigenverschulden dann auch keinerlei Ansprüche gegen irgendeinen anderen Vertragspartner. <hr size=1 noshade>

Bezüglich Schadenersatz stimme ich Dir zu.

Aber die Erfüllung des Vertrages von Seiten des "Neuen" innerhalb angemessener Frist dürft schon durchsetzbar sein?
Falls denn eine freie Leitung zur Verfügung steht ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Richtig! Da die Anschlußübernahme von Seiten O2 bei 1&1 noch gar nicht ausgehandelt ist, die O2-Box fehlt (Widerrufsrecht) und O2 ein heilloses Chaos in dem Bereich hat, wird der TE sich hier noch rauswinden können. Pikanterweise hat er wohl eine Telefonica-Leitung, die wohl nicht einfach übernommen wird , sondern von o2 auf eine Telekom-Leitung gelegt werden sollte. Damit kommt die nächste chaotische Variable ins Spiel und das kann nicht gutgehen. Bis 2015 hat sich der Fall hoffentlich erledigt.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)

Inwiefern soll das "Eigenverschulden" sein!?

Ich bin mir keiner Schuld bewußt (was nicht bedeutet ich hätte keinen Schuld) und wüßte gerne was hier gemeint ist.
Ich habe einen Altvertrag selbst gekündigt. Das ist korrekt. Dann habe ich mit einem Vorlauf von gut 2 Monaten einen neuen Vertrag geschlossen. Der Antrag wurde angenommen. Der neue Provider ist zur Leistung verpflichtet. Wie kann hier Eigenverschulden vorliegen? Ist eine eigene Kündigung verboten? Das habe ich schon immer so gemacht. Zudem gibt es Fristen einzuhalten (bei Kündigung, aber auch bei Neuabschluss), die sich nicht so gut vertragen. Ich hätte dann ggf. nur ein schmales Zeitfenster, in dem ich beide Fristen (bei dem Einen darf es nicht zu spät sein, bei dem anderen nicht zu früh!) abdecke. Zudem verringert sich dann auch die verfügbare Zeit für die Einrichtung.

Was sich der Markt hier in Sachen Internet erlaubt ist ein jahrelanges Ärgernis.

Ich versuche jetzt als Not-/Übergangslösung einen Surfstick. Hab' mich mit dem Thema aber noch nie auseinander gesetzt und ob der bspw. an meinem geschützten Firmen-Notebook überhaupt läuft, steht in den Sternen.

Dem Hinweis mit dem Mobilfunk werde ich auch nachgehen. Danke. Die Kosten dafür wird mir natürlich Niemand zahlen, aber versuchen werde ich es.

@Mr. Cool, wie kommen Sie / kommst Du auf O2 und 1&1 ?

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die regulierte Verfahrensweise ist ein lückenloser Übergang von enem Provider zum nächsten. Dieses Standardverfahren hast Du ausgehebelt. Darauf war "Eigenverschulden" bezogen.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, das es einen verbindlichen Anschlußtermin vom neuen Provider gibt. Die beteiligten Provider habe ich aus dem Kaffeesatz ;)
Oder habe ich mich verlesen?

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#10
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)

Von einer "regulierten Verfahrensweise" war mir bis dto. nichts bekannt, aber zukünftig werde ich mich danach richten.

Wor gibts den Kaffeesatz? Die Provider habe ich hier nirgendwo erwähnt, aber es stimmt 100%ig. Beide erwähnst Du erstmalig ;)

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Eingangs habe ich noch schreiben wollen, dass du ein Problem hast wegen fehlender Bestätigung. Bis zu diesem Satz:

quote:
Der Antrag wurde angenommen

Und da steht nichts, ab wann?

quote:
Ist eine eigene Kündigung verboten?

Das nicht, aber wie Mr.Cool schon sagt. Die gesetzliche Garantie auf maximal 1 Tag Unterbrechung hast du nur, wenn du wirklich von einem auf den anderen Anbieter portieren lässt. Wenn du also den neuen Anbieter darauf hinweist: "Da ist noch ein Altanschluss und kündige du mir den bitte, ich bevollmächtige dich dazu."

quote:
Die Kosten dafür wird mir natürlich Niemand zahlen, aber versuchen werde ich es.

Das kommt drauf an, was dir (ggf. unterschwellig) versprochen wurde in der Annahme des Auftrags.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wor gibts den Kaffeesatz? Die Provider habe ich hier nirgendwo erwähnt, aber es stimmt 100%ig. <hr size=1 noshade>

Ich würde Mr.Cool als profunden Kenner der Szene bezeichnen wollen ...
:)





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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)

Uff, die Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist völlig an mir vorbei gegangen! Ich wußte davon nichts bis gerade eben.

Im §46 TKG steht (...)"Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze müssen bei einem Anbieterwechsel sicherstellen, dass die Leistung des abgebenden Unternehmens gegenüber dem Teilnehmer nicht unterbrochen wird, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Teilnehmer verlangt dieses."(...)

Gehe ich recht in der Annahme, daß "der Teilnehmer verlangt dieses" eine Kündigung ggü. dem Provider bedeutet?? Das wäre ja übel.
Die Bundesnetzagentur weist zwar darauf in, daß es "in der Praxis üblich sei" (...) "Ihren zukünftigen Anbieter mit der Kündigung des bisherigen Vertrages (zu) beauftragen.", daß bei Eigenkündigung aber alle Kundenrechte "flöten gehen" steht dort nicht.
Ich habe mir schon mal das Beschwerdeblatt herunter geladen.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gehe ich recht in der Annahme, daß "der Teilnehmer verlangt dieses" eine Kündigung ggü. dem Provider bedeutet?? Das wäre ja übel. <hr size=1 noshade>

Ja, das siehts Du richtig.



quote:<hr size=1 noshade>daß bei Eigenkündigung aber alle Kundenrechte "flöten gehen" steht dort nicht. <hr size=1 noshade>

Naja, es gehen ja auch nicht alle Kundenrechte "flöten", sondern "nur" das Recht auf einen nahtlosen Übergang und Schadenersatz bei Mißerfolg desselben. Was in vielen Fällen das wichtigste Recht ist ...





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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)

Ich habe genau das jetzt mal bei der Bundesnetzagentur nachgefragt. Ist aber ganz offensichtlich so. Ein Fallstrick, über den wohl nicht Wenige stolpern, wenn man den Horrorberichten Glauben schenkt, wo von monatelangen Ausfällen die Rede ist.

Anzumerken wäre jedoch auch noch, daß ich mit 1&1 nach meiner Kündigung verhandelt habe. Ich habe wegen einer Fortsetzung zu veränderten Konditionen angefragt. Dann erfolgte ein angepasster Gegenvorschlag, den ich gestern schriftlich (Online) angenommen habe. In dem Vorschlag wurde keine Annahmefrist genannt. Ob das ggf. meine Kündigung "heilt"?

-- Editiert Caligula am 01.10.2014 09:46

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ob das ggf. meine Kündigung "heilt"?


In der Theorie ja. Klassisches Vertragsrecht:
1. Es gibt ein Angebot von dir, das wurde abgelehnt. Fertig. Ausm Sinn.
2. Es gibt ein Gegenangebot zur Vertragsweiterführung, das hast du angenommen. Übereinstimmende Willenserklärung, Vertrag ist gültig.

Allerdings: In der Praxis könnte es sehr knapp sein. Ob die 24h vorher dein Leistungsstopp noch aufhalten können, da hilft nur Daumen drücken. Meistens klappt das.

Denk dran: Ohne Widerruf (oder fristlose Kündigung) sitzt du aktuell dann auf zwei Verträgen.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ob die Abschaltung und Neuschaltung zu verhindern ist, würde ich noch bezweifeln, da der Ab-Schaltauftrag schon seit 5 Tagen bei der Telekom ist und die meist solche Dinge nicht mehr stoppen können. Hängt von einigen Faktoren ab. Im besten Fall hat der Technker zur Abschaltung keine Lust und lässt die Leitung noch stehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)

So, ich kann jetzt etwas konkreter werden, denn ich war die letzten Tage nicht daheim und hatte nicht den Zugriff auf meine Unterlagen.

Unten in Auszügen das Angebot der 8x4, welches ich gestern angenommen habe. Beweisen kann ich das auch, denn meine Antragsannahme wurde heute schriftlich abgelehnt.

Dort ist aber keine Annahmefrist definiert. Ich habe das Angebot angenommen. Somit ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Ob der so kurzfristig umsetzbar ist, wage ich zu bezweifeln. In jedem Fall setze ich hier aber den Hebel an und poche auf Einhaltung des Vertrages.

Ferner habe ich nochmals alle Unterlagen des neuen Providers gesichtet, der über ein Vergleichsportal zustande kam. Weder vom Provider noch vom Portal habe ich eine ordentliche Auftragsbestätigung erhalten, aus der konkret hervor geht, was ich bestellt habe und zu welchem Termin. In einer Email wird lediglich der Tarif erwähnt.

---

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-- Editiert Caligula am 01.10.2014 19:06

-- Editiert Caligula am 01.10.2014 19:15

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Auch keine Widerrufsbelehrung? O2 hat momentan ein Riesen-Chaos und "vergisst" immer die Widerrufsbelehung und damit hat man aktuell 1 Jahr Zeit für den Widerruf, wenn der sein muß.
Trotzdem würde ich den Vertrag formal und nachweisbar widerrufen, damit es keinen Ärger geben kann.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)

Doch, die AGB und die Widerrufsbelehrung habe ich. Da aber noch keine Box etc. da ist, hätte ich ja ohnehin noch etwas zeitlichen Spielraum. Mal schauen, wie 8x4 jetzt reagiert.

---

"Widerrufsbelehrung für Warenlieferungen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen
haben bzw. hat."

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Da diese der gesetzlichen Vorgabe nicht entspricht, wird sie als nicht existent gewertet.

Wobei es mich denn doch wundert, das denen so ein Fehler unterläuft ...





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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)

So, Zeit für ein Update (geschrieben über den laufenden O2-Anschluss).

Der verschobene Termin wurde eingehalten. Nur 2 Wochen Verzug... da habe ich wohl Glück gehabt. Andere sind schlechter dran. Leistung ist außerordentlich gut. DL/UL deutlich über dem bestellten Tarif und deutlich über der Leistung des vorhergehenden Providers. Leider muß ich noch ein analoges Telefon besorgen, denn der Standardrouter ist arg dürftig ausgestattet. ISDN-Telefone? No way.

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