Hallo zusammen,
ich habe einen Internet-Tarif mit 250 Mbit/s Geschwindigkeit und ziehe zum 01.03.2021 um.
An meiner neuen Adresse sind laut Webseite nur 100Mbit/s verfügbar.
Da mein neuer Tarif nicht im neuen Wohnort verfügbar ist, habe ich beim jetzigen Anbieter mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt.
Der Anbieter hat mir geantwortet, dass ein Umzug kein Kündigungsgrund ist, wenn der gebuchte Tarif nicht verfügbar ist.
Was stimmt denn nun ?
DSL-Anbieter kann Tarif nicht am neuen Wohnort bereitstellen
9. Februar 2021
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Frage vom 9. Februar 2021 | 12:26
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 0x hilfreich)
DSL-Anbieter kann Tarif nicht am neuen Wohnort bereitstellen
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#1
Antwort vom 9. Februar 2021 | 12:57
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 278x hilfreich)
Mit garantierten 250 MBit oder nur mit "bis zu 250 MBit"?Zitatich habe einen Internet-Tarif mit 250 Mbit/s Geschwindigkeit und ziehe zum 01.03.2021 um. :
An meiner neuen Adresse sind laut Webseite nur 100Mbit/s verfügbar.
Grundsätzlich:
Zitat:
Bei einem Umzug von Telekommunikationsdiensten haben Sie gegenüber Ihrem bisherigen Anbieter ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats, wenn Ihr bisheriger Anbieter die vereinbarten Leistungen nach Ihrem Umzug am neuen Wohnsitz nicht erbringen kann.
#2
Antwort vom 9. Februar 2021 | 23:59
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Produktionformationsblatt prüfen! Bei Werten außerhalb der Spanne hat man gute Aussichten die Nichterfüllung als Kündigungsgrund zu verwenden.
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#3
Antwort vom 10. Februar 2021 | 12:24
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 10x hilfreich)
Zitat:Der Anbieter hat mir geantwortet, dass ein Umzug kein Kündigungsgrund ist, wenn der gebuchte Tarif nicht verfügbar ist.
Damit kann der Kunde zumindest einmal den Zugang der Kündigung nachweisen.
Ich würde nunmehr einen Beleg über den Umzug (Kopie Meldebescheinigung) per Einwurfeinschreiben an den Anbieter senden.
Zitat:Der Anbieter hat mir geantwortet, dass ein Umzug kein Kündigungsgrund ist,
Das ist die private Meinung vom Anbieter. Das darf der Kunde der gerne ignorieren.
#4
Antwort vom 10. Februar 2021 | 13:08
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 278x hilfreich)
Und? Was hilft das? Der Anbieter kann doch am neuen Ort auch liefern ...ZitatIch würde nunmehr einen Beleg über den Umzug (Kopie Meldebescheinigung) per Einwurfeinschreiben an den Anbieter senden. :
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