DSL Anbieter verschickt keine Kündigungsbestätigung

20. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
alouette75
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 210x hilfreich)
DSL Anbieter verschickt keine Kündigungsbestätigung

Angenommen... Jemand hat durch Umzug ein wenig Durcheinander in seinen Unterlagen und weiß den genauen Kündigungstermin für seinen DSL-Anschluss nicht mehr; er weiß nur noch "es muss so Anfang April" gewesen sein. Daher schickt er auf jeden Fall rechtzeitig ein Kündigungsschreiben los und bittet um Bestätigung und Mitteilung des Endes der vertraglichen Bindung. Es kommt aber nix. Bei telefonischer Nachfrage teilt der gekündigte Anbieter mit, eine derartige Bestätigung würde von ihm grundsätzlich nicht verschickt.

Der Kunde benötigt aber die Bestätigung, weil er diese bei seinem neuen Anbieter vorlegen soll/muss, damit ein reibungsloser Übergang erfolgen kann bzw. man den genauen Termin des Beginns des neuen Vertrages hat.

Was könnte man in einem derartigen Fall tun?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Nichts. Einen Rechtsanspruch auf eine Kündigungsbestätigung gibt es nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alouette75
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 210x hilfreich)

Tja... Aber ohne Bestätigung bzw. Mitteilung über das Vertragsende weiß man dann aber auch nicht, ab wann man einen neuen Vertrag abschließen kann.

Konkret hat der Anbieter mit Brad Pitt in der Werbung keine Lust dem kündigenden Kunden mitzuteilen, wann das Vertragsverhältnis nun endet und der neue Anbieter mit den fünf magentaroten Punkten will das halt für die Schaltung wissen.

Übrigens hat der kündigende Kunde mittlerweile seine Unterlagen in den unendlichen Weiten seines Renovierungs- und Umzugschaos gefunden. Darin enthalten ist lediglich eine Mitteilung von A.., dass "voraussichtlich zum ... die Schaltung erfolgen wird". Wann sie nun tatsächlich damals erfolgt ist, weiß der Kunde aber nicht; irgendwann war halt geschaltet und die zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit endet in den ersten Märztagen. Die Kündigung ist schon im letzten Herbst erfolgt und auf jeden Fall form- und fristgerecht erfolgt.

Vielleicht sollte der kündigende Kunde mal ganz doll "bitte-bitte" am Telefon machen...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.701 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen