Schönen guten Tag.
Ich habe ein Vodafone DSL Vertrag über ein "Onlinevermittler" bestellt. Dieser Vermittler vertreibt alle möglichen Handy und DSL Verträge. Bestellt wurde Anfang Juli und der Vertrag wurde fristgerecht am 1.8.19 geschalten. Als Cashback habe ich vom Vermittler 280€ bekommen.
Seit Tag 1 des Vertrages schafft es Vodafone nicht die vertraglich geregelte Downloadgeschwindigkeit bereitzustellen. Vodafone findet keinen Fehler, ich würde immer beim Speedtest das DSL-Kabel rausziehen (haben sie mir wirklich vorgeworfen) usw. Deswegen strebe ich ein fristlose Kündigung an.
Nun steht die Frage im Raum was bei erfolgreicher fristlosen Kündigung mit dem Cashback des Vermittlers passiert.
Laut seinen AGB des Vermittlers ist es so geregelt:
Zitat:Wie unter § 2 dargestellt, ist der Anbieter Vermittler. Unsere Angebote (Cashback, Gutscheine, Hardware) stehen unter dem Vorbehalt, dass aufgrund den Eingaben des Kunden im Bestellprozess ein Telekommunikationsvertrag mit dem Telekommunikationsanbieter wirksam zustande kommt. Da bei Änderungswünschen, z.B. ein abweichender Versandtermin, die der Kunde beim Telekommunikationsanbieter direkt beauftragt teilweise der Auftrag über uns storniert und ein neuer Auftrag generiert wird, haben solche Änderungen über uns zu erfolgen. Weiter stehen unsere Angebote unter dem Vorbehalt, dass der Vertrag nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist durch den Kunden widerrufen wird.
(2) Der Ablauf zur Auszahlung des Cashbacks, der Zusendung von Gutscheinen oder Hardware wird im jeweiligen Angebot beschrieben.
(3) Sollte der Telekommunikationsanbieter den Vertrag mit dem Kunden aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden (z.B. Nichtzahlung der geschuldeten Entgelte) in den ersten [6] Monaten der Vertragslaufzeit stornieren, sind auch wir zum Rücktritt berechtigt und können etwaig geleistete Zahlungen
(Cashback) zurückfordern oder vergünstigte Hardware mit dem marktüblichen Preis berechnen, dieser Preis wird bereits bei der Bestellung angegeben.
Jetzt zu meiner Frage.
Wäre eine fristlose Kündigung, durch nichteinhalten des Vertrages seitens VF, eine schuldhafte Pflichtverletzung meinerseits?
Wie würdet ihr diese Problematik sehen?
Danke