DSL Cachback bei fristloser Kündigung

22. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
cooler181
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
DSL Cachback bei fristloser Kündigung

Schönen guten Tag.

Ich habe ein Vodafone DSL Vertrag über ein "Onlinevermittler" bestellt. Dieser Vermittler vertreibt alle möglichen Handy und DSL Verträge. Bestellt wurde Anfang Juli und der Vertrag wurde fristgerecht am 1.8.19 geschalten. Als Cashback habe ich vom Vermittler 280€ bekommen.
Seit Tag 1 des Vertrages schafft es Vodafone nicht die vertraglich geregelte Downloadgeschwindigkeit bereitzustellen. Vodafone findet keinen Fehler, ich würde immer beim Speedtest das DSL-Kabel rausziehen (haben sie mir wirklich vorgeworfen) usw. Deswegen strebe ich ein fristlose Kündigung an.
Nun steht die Frage im Raum was bei erfolgreicher fristlosen Kündigung mit dem Cashback des Vermittlers passiert.

Laut seinen AGB des Vermittlers ist es so geregelt:

Zitat:
Wie unter § 2 dargestellt, ist der Anbieter Vermittler. Unsere Angebote (Cashback, Gutscheine, Hardware) stehen unter dem Vorbehalt, dass aufgrund den Eingaben des Kunden im Bestellprozess ein Telekommunikationsvertrag mit dem Telekommunikationsanbieter wirksam zustande kommt. Da bei Änderungswünschen, z.B. ein abweichender Versandtermin, die der Kunde beim Telekommunikationsanbieter direkt beauftragt teilweise der Auftrag über uns storniert und ein neuer Auftrag generiert wird, haben solche Änderungen über uns zu erfolgen. Weiter stehen unsere Angebote unter dem Vorbehalt, dass der Vertrag nicht innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist durch den Kunden widerrufen wird.
(2) Der Ablauf zur Auszahlung des Cashbacks, der Zusendung von Gutscheinen oder Hardware wird im jeweiligen Angebot beschrieben.
(3) Sollte der Telekommunikationsanbieter den Vertrag mit dem Kunden aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden (z.B. Nichtzahlung der geschuldeten Entgelte) in den ersten [6] Monaten der Vertragslaufzeit stornieren, sind auch wir zum Rücktritt berechtigt und können etwaig geleistete Zahlungen
(Cashback) zurückfordern oder vergünstigte Hardware mit dem marktüblichen Preis berechnen, dieser Preis wird bereits bei der Bestellung angegeben.


Jetzt zu meiner Frage.
Wäre eine fristlose Kündigung, durch nichteinhalten des Vertrages seitens VF, eine schuldhafte Pflichtverletzung meinerseits?

Wie würdet ihr diese Problematik sehen?
Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von cooler181):
Wäre eine fristlose Kündigung, durch nichteinhalten des Vertrages seitens VF, eine schuldhafte Pflichtverletzung meinerseits?

Nein, aber mache Vermittler sind da sehr "kreativ" was das angeht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Sehe ich genauso. Selbst eine berechtigte Zurückbehaltung der Monatskosten wäre keine Pflichtverletzung.
Besser wäre es bis Januar rauszuzögern. :grins:
Dabei ist noch ungeklärt wie weit der Anschluß hinter den Produktinformationen von VF bleibt!?
Manche fristlose Kündigung ist doch nicht durchsetzbar.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cooler181
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.

Zitat (von Mr.Cool):
Besser wäre es bis Januar rauszuzögern.

Wenn die Leitung nur halbwegs in Ordnung wäre, würde ich auch einfach gerne den 24Monats Vertrags durchziehen.

Zitat (von Mr.Cool):
Dabei ist noch ungeklärt wie weit der Anschluß hinter den Produktinformationen von VF bleibt!?
Manche fristlose Kündigung ist doch nicht durchsetzbar.

Aktuell befinde ich mich noch in der Phase, dass VF-Störtickets geöffnet, geschlossen und wieder geöffnet werden. Und dies seit knapp 1.5Monaten.
Hierzu sammel ich bereits sog. "Mess-Protokolle" der Desktop App der Bundesnetzagentur. (https://breitbandmessung.de/desktop-app). Hierbei müssen über zwei Tage mehrere Messung gemacht werden und die App wertet diese Daten dann in Form eines Protokolls aus.
Von diesen Protokollen habe ich bereits 10 Stück. (10 mal 2 Messtage pro Protokoll). Hierbei sagt jedes Protokoll aus das meine Leitung nicht dem Vertrag entspricht.
Besonders am Nachmittag und Abend geht meine Leitung auf >2mbit runter (gebucht sind 50mbit) und dies ausnahmslos jeden Abend.

Frage wäre natürlich was nun der richtige Ablauf wäre.
Grundsätzlich halte ich mich einfach daran, was die Verbraucherzentrale empfiehlt:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/internetanschluss-zu-langsam-was-betroffene-tun-koennen-12763
Also wäre jetzt der nächste Schritt VF schrifftlich aufzufordern die Leistung bereitzustellen.

Das ich selbst leider nicht am längeren Hebel sitze, ist mir leider bewusst...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Solche abendlichen Überlastungseffekte hört man fast nur bei VF. :augenroll:
Das Vorgehen ist so perfekt. Vielleicht noch einen Zeugen für den Test hinzuziehen. Oder anderen Router ausprobieren. Dann kann VF dem nichts mehr entgegenhalten. Wenn es keine Ankündigungen gibt wann eine Erweiterung der Kapazitäten erfolgt, dann würde ich nicht zu lange mit einer finalen Klärung warten. Es wird dann eher schlimmer. Außerdem wird die rechtl. Position schlechter. Zumindest würde ich es bereits mit Minderung des Monatspreises versuchen, denn HD-TV oder Streaming läuft bei den Einbrüchen nicht mehr sauber.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

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