DSL Desaster

27. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
TheWanderer
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
DSL Desaster

Hallo,
ich habe im September 2006 ein DSL-Pakt bei einer bekannten Firma bestellt. Bis zum 13.12.06 konnten mir trotz mehrerer Telefonate keine funktionierende Internetleitung zur Verfügung gestellt werden. Stattdessen wurde mir am 13.12. von einer Kundenberaterin mitgeteilt, dass aus technischen Gründen von der Firma kein Anschluss bereitgestellt werden kann. Ich könnte den Anschluss direkt bei der Telekom ordern und die Flatrate dann bei Ihnen. Daraufhin kündigte ich am 14.12. per Einschreiben mit Rückschein und Fax den Vertrag.
Ich bekam eine Kündigungsbetätigung von der Firma in der das Vertragsende allerdings auf 12.2008 festgelegt wurde. Ich kontaktierte daraufhin wieder die Hotline und erklärte nochmals den Sachverhalt. Ein Mitarbeiter bat mich die Kündigung nochmals per Fax mit einer Erklärung zu schicken. Ich kam dem Wunsch nach und wurde einige Tage später von einer Kundenbetreuerin angerufen, die sich nochmals nach dem Grund erkundigte. Auch Ihr erklärte ich nochmals den Sachverhalt. Sie stimmte mir daraufhin zu, dass eine Kündigung zu sofort in meinem Fall natürlich vollkommen rechtens sei. Ich dachte, dass die Sache nun geklärt wäre.
Nun bekam ich allerdings am letzten Wochenende erneut eine Rechnung von der Firma. Ich kontaktierte also wieder die Hotline und ein Mitarbeiter teilte mir mit, dass in meinen Daten tatsächlich vermerkt wäre, dass eine Kündigung zu sofort OK wäre. Das Vertragsende war allerdings noch immer auf den 12.2008 festgesetzt. Er sprach daraufhin mit seinem Vorgesetzten und teilte mir anschließend mit, dass die Leitung zur Verfügung stehen würde und aus diesem Grunde eine vorzeitige Kündigung nicht möglich sei.
Ich erklärte daraufhin, dass ich mittlerweile seit Weihnachten 2006 einen DSL-Anschluss bei der Telekom hätte und es mir egal sei, ob die Leitung jetzt zur Verfügung stehen würde. Er konnte mir allerdings nicht mehr weiterhelfen.
Meine Frage ist nun, wie ich in diesem Fall weiter vorgehen soll. Ich habe natürlich nie eine schriftliche Bestätigung von der Firma bekommen, dass eine Leitungsschaltung nicht möglich sei.
Allerdings möchte ich natürlich nicht 29,99 im Monat für eine Leistung zahlen, die ich nie in Anspruch nehmen konnte und jetzt nicht mehr in Anspruch nehmen will und kann.

Habe jetzt vor, den Rechnungsbetrag jeweils von meiner Bank zurückbuchen zu lassen, und Widerspruch gegen das Vertragsende einzulegen. Wie mach ich das am Besten? Beim ersten Widerspruch mit oder ohne Begründung?

Ist alles Neuland für mich und ich wäre für ein paar Tipps dankbar.

Gruß John

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Das Problem dürfte sein, ob aus Deiner Kündigungserklärung irgendwie ersichtlich wurde, dass dies keine ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist sondern eine außerordentliche fristlose Kündigung sein sollte. Kann man dies nicht erkennen, dann sehe ich bereits aus diesem Grund schlechte Karten.

Selbst wenn man die Kündigung als fristlose Kündigung erkennen konnte, stellt sich das Problem der Beweisbarkeit, dass tatsächlich ein wichtiger Grund, den man für eine fristlose Kündigung braucht, vorlag. Etwas Schriftliches hast Du ja nicht in der Hand.

Wenn Du trotz dieser Ungewissheiten, Dich noch gegen das Unternehmen wehren willst, dann würde ich als erstes die Einzugsermächtigung widerrufen, wenn sie eine haben. Dann den Lastschriften widersprechen (gegeüber der Bank) und das Geld zurück buchen lassen. Gleichzeitig dann dem Unternehmen begründet und schriftlich mitteilen, warum keine Zahlung erfolgt.

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#2
 Von 
TheWanderer
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die schnelle Antwort.
Also, ich habe die erste Kündigung im Dezember als Fristlose Künigung per Einschreiben und Fax geschickt. Habe darin auch erklärt, dass ich kündige, da mir die laut Vertrag versprochene Leistung nicht bereitgestellt werden konnte. Habe schon nachgelesen und glaube das bezeichnet man dann als "Ablehnung der Leistungserbringung".
Nun, habe das Geld nun von meiner Bank zurückbuchen lassen (wg. Widerspruch) und werde das jetzt auch noch einmal schriftlich der Firma gegenüber tun.

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#3
 Von 
Sparafucile
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 16x hilfreich)

Wenn die Firma zufällig mit A anfängt, würde ich raten die nächste Verbraucherzentrale aufzusuchen.
Mir ist bekannt, dass in NRW gerade in Bezug auf solche Fälle sehr gezielt geholfen wird.
Gruß
Sparafucile

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" "

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#4
 Von 
TheWanderer
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ne, die fängt mit ner Zahl an...
Aber hab mir auch schon telefonisch Rat bei der VBZ NRW geholt. Die haben mir auch geraten Widerspruch einzulegen und die Lastschrift zurückzuholen.
Mittlerweile finde ich es echt erschreckend, was sich manche Firmen hier zu Lande erlauben können. Lese regelmäßig ct und habe bisher noch keine Probleme gehabt. Aber jetzt kann ich die ganzen Geschichten, die man so zu lesen bekommt echt verstehen...

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#5
 Von 
guest123-841
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 49x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

1-1 und Freenet sind bekannt dafür stur nach Schema F zu verfahren. Wenn Kündigung, dann Vorgehen immer nach Mindestvertragslaufzeit und ohne Hirn einzuschalten.

Hätte Stornierung oder Widerruf über dem Schreiben gestanden, dann wäre es evtl. besser ausgegangen.

-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

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#7
 Von 
OGC5484
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 7x hilfreich)

Du hast ja eine Bestätigung darüber das die Ltg. nicht geschalten werden kann - und damit ist der Vertrag hinfällig.
Keine Leistung - Kein Geld.
So ist es auf jeden Fall bei T-Com.
Wenn bei uns(t-com) kein DSL bereitgestellt werden kann oder z.B nach einem Umzug nur noch geringfügig verfügbar ist ist eine Stornierung des Vetrags möglich. :pc:

-----------------
"Ich bin keine Signatur - ich putze hier nur ;-)
"

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#8
 Von 
Wicky79
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 43x hilfreich)

Hi,

hier liegt doch eindeutig ein Vertragsmangel vor. Der Provider kann die ausgehandelten Konditionen nicht einhalten. Also ist das Vertragsverhältnis gestört. Wenn keine Nachbesserung erfolgt (DER Reseller könnte durchaus DSL-Ports der T-Com mieten, lohnt sich aber vielleicht nicht in deiner Gegend) ist der Vertrag durchaus kündbar. Ein solches Verhalten ist aber leider sehr häufig. Viele Anbieter haben zuviel in den Vertrieb gesetzt und viel zu wenig in die Technik.

Wünsche viel Glück
Daniel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Lisa73
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

habe ähnliches mit 1und1 erlebt.

Bin im Dez. 06 umgezogen. Habe das 1&1 Anfang Nov. mitgeteilt. Im Dez. habe ich dann nachgefragt, wie das mit meinem Anschluß aussieht. Da wurde mir dann Ende Dez. mitgeteilt, dass man mir die Leistung an meinem neuen Wohnort nicht angeboten werden kann.
Daraufhin habe ich einen Neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen und bei 1&1 mit sofortiger Wirkung gekündigt, da sie mir ja keine Leistung erbringen können.
In der Zwischenzeit habe ich aber munter weiter bezahlen müssen.

Die Kündigung wurde akzeptiert, aber erst zum Ende des regulären Vertrags. Also März 2008.
Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass der Vertrag weiter besteht, auch wenn keine Leistung erbracht wird. Ständ in den AGB so. Habe nachgeschaut, aber weder zu Sonderkündigungsrecht oder ähnlichem was gefunden.

Dann habe ich 1&1 die Einzugsermächtigung entzogen. Das wurde bestätigt, mir wurde aber mitgeteilt, dass ich trotzdem weiterhin verpflichtet bin zu zahlen. Zwei Wochen später wurde von 1&1 aber wieder eine Rechnung von meinem Konto abgebucht.

Tausend nervige, unergibige Telefonate auf die teuren Servicenummern von 1&1. Kein befriedigendes Ergebnis für mich.

Kann doch nicht sein, dass ich an 1&1 noch ein Jahr lang bezahlen muß, obwohl die mir keinerlei Leistung erbringen.
:bang:

Gibt es da keine Möglichkeit für mich?

Weiß da jemand bescheid und kann mir helfen?

Liebe Grüße!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Wicky79
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo Lisa,

in deinem Fall liegt das Problem darin, daß du umgezogen bist und daher die Nichterfüllung zu verantworten hast. Zu Vertragsbeginn habt ihr euch ja auf eine Versorgung geeinigt, die 1&1 an diesem Wohnort durchführen konnte. Dies ist nun nicht mehr der Fall. In diesem Fall kannst du nur auf Kulanz hoffen :kotz: . Im Fall von " The Wanderer" wurde der Vertrag von 1+? nicht erfüllt, er hat daher deutlich bessere Karten.

Gruß Daniel

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Daniel hat Recht!

@Lisa73: welche Verträge hattest Du denn mit 1/1? Wenn du mutig bist, dann kannst du zumindest die Vorleistungsersparnis (TCOM-Kosten, ca. 15€) abziehen. Sonst stecken die Abzocker den Betrag tatsächlich als Reingewinn in die Tasche und dieses Vorgehen ist fragwürdig.

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"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"

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