DSL Vertrag WG nach Wohnungsauflösung

1. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
sarah123123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
DSL Vertrag WG nach Wohnungsauflösung

Liebes Forum,

in meiner sich zum 1.5 auflösenden WG besteht auf den Namen meiner Mitbewohnerin ein DSL Vertrag. Sie schloss diesen schon lange vor meinem Einzug ab.
Ich organisierte jedoch im Frühjar 2014 das Aufrüsten von 16.000 auf 50.000, was jedoch mit keinerlei monatlichen Mehrkosten verbunden war.
Nun löst sich die WG auf und meine Mitbewohnerin verlangt, dass wir (noch eine andere Mitbewohnerin) ihr bis zur beendeten Laufzeit (April 2017) jeweils 10 euro im Monat noch dazu zahlen, damit sie sich in ihrer neuen Einzimmerwohnung einen "billigeren" Tarif besorgen könnte.

Ich bin der Meinung, dass ich dazu nicht verpflichtet bin, der Vertrag läuft auf ihren Namen und ihre Überlegungen auf einen billigeren Umzusteigen (letztes Jahr) war nicht mehr als ein Kommentar ohne konkrete Vorschläge.

Als ich ihr das heute mitteilte, knallten die Türen und sie drohte mit einem Anwalt.

Hat das Hand und Fuß? Bin ich zur Weiterzahlung verpflichtet? Ich habe keinen Mietvertrag mit ihr. Wir sind alle Hauptmieter gewesen.

Liebe Grüße und danke!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Gibt es vertragliche Vereinbarungen hinsichtlich DSL im Innenverhältnis?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sarah123123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Neine keine. Sie hat nie gesagt, dass wir bei einem Auszug bedenken sollten, den DSL Vertrag noch weiter zu bezahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Ohne Anspruchsgrundlage keine Zahlungspflicht!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Sehe ich ähnlich, wobei bereits unklar ist was hiermit

Zitat:
damit sie sich in ihrer neuen Einzimmerwohnung einen "billigeren" Tarif besorgen könnte.
gemeint ist. Bei Umzug läuft der Vertrag weiter wie bisher, sofern überhaupt am neuen Wohnort dort lieferbar. Die Folgen für eine ungünstige Vertragsverwaltung liegen beim Vertragsinhaber.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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