DSL Vertrag am Telefon

12. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Otti1978
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
DSL Vertrag am Telefon

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Abschluss eines DSL-Vertrags mit O2, welcher am Telefon abgeschlossen wurde.

Der Vertrag wurde im Juni 2010 telefonisch abgeschlossen bzw. besprochen. Damals war ich noch Kunde bei 1und1, O2 hatte die besseren Konditionen und wir wollten alles unter einem Dach haben.

O2 erklärte, sie würden für uns bei 1und1 kündigen. Der Wunschtermin für die Schaltung, war der 10.07.2010, doch aufgrund des bestehenden Vertrags bei 1und1, ist es O2 nicht möglich, die Leitung vor dem 06.01.2012 zu schalten. Gut dachten wir, warten wir solange ab...

...wir haben am 30.06.2010 von O2 den Vertrag schriftlich via Post bekommen. Auf einem Beizettel ist vermerkt, das der Vertrag unterschrieben an O2 zurück gesendet werden solle. Aufgrund der Tatsache, das O2 den Wunschtermin ja eh nicht einhalten konnte, habe ich den Vertrag vorerst nicht unterschrieben. Er liegt seit 2010 noch fein säuberlich verpackt hier im Schrank.

Inzwischen hat sich unsere familiäre Situation geändert und der Vertrag würde uns finanziell derzeit mehr schaden, als nutzen. Der Vertrag selbst ist in Ordnung, das Angebot ist auch top, meine Frage ist eine andere.

Muss ich den Vertrag nun noch unterschreiben? Bin ich dazu verpflichtet, lediglich aufgrund des Telefonats diesen DSL Vertrag abzuschließen? O2 hat sich nie gemeldet und nach den unterschriebenen Unterlagen verlangt, ist es dann dennoch zu einem Vertragsabschluss gekommen? Können Seitens O2 Ansprüche geltend gemacht werden?

Über eine Rückantwort würde ich mich sehr freuen.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Da noch keine Geräte ausgeliefert wurden und auch keine Leistungen empfangen wurden, dann kann man das Widerrufsrecht nutzen aus solchen Verträgen rauszukommen.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#2
 Von 
Otti1978
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist ja super, dann besteht ja quasi noch Hoffnung. Vielen Dank für die Antwort!

Rein aus Interesse. Wie würde das denn aussehen, wenn ich z.B. bereits ein Modem oder Router bekommen hätte? Gilt der Vertrag dann als abgeschlossen, auch wenn er nicht unterschrieben ist?

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#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Rein aus Interesse. Wie würde das denn aussehen, wenn ich z.B. bereits ein Modem oder Router bekommen hätte? Gilt der Vertrag dann als abgeschlossen, auch wenn er nicht unterschrieben ist?


Ich würde mir hier keine Gedanken machen, ob nun ein Vertrag geschlossen wurde oder nicht.
Selbst wenn ein Vertrag geschlossen wurde, kann noch widerrufen werden, denn Vertrag wurde noch nicht vollständig erfüllt (die Schaltung der DSL-Leitung) UND eine Widerrufsbelehrung ist bestimmt auch nicht eingetrudelt (oder?).
Ich würde per Einschreiben an O2 den Vertrag widerrufen. Ersatzweise würde ich noch schreiben, dass überhaupt kein Vertrag besteht.


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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41100x hilfreich)

quote:
Bin ich dazu verpflichtet, lediglich aufgrund des Telefonats diesen DSL Vertrag abzuschließen?

Rein juristisch hast du bereits am Telefon diesen Vertrag abgeschlossen.

Zum Glück gibt es jedoch das von den Vorpostern bereits erwähnte Widerrufsrecht.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
Otti1978
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Gilt das Widerrufsrecht denn auch jetzt noch, da das Telefonat ja 2010 gewesen ist?

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Ja, natürlich.
Les doch mal die Antworten. Ist ganz eindeutig. Egal ob 2005 oder 2010 oder 2011. Oder lese die Widerrufsbelehrung, wenn du es nicht glaubst.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#7
 Von 
Otti1978
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war keine Glaubensfrage. ;) Wollte mich nur vergewissern. Eine Widerrufsbelehrung habe ich übrigens nicht bekommen. Habe nochmal alles nachgeschaut.

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

quote:
Eine Widerrufsbelehrung habe ich übrigens nicht bekommen.

Eben - die kommt ja erst noch zum "richtigen" Vertragschluß und dann gelten die 14 Tage. ;)
Solange keine Widerrufsbelehrung vorliegt, kann man immer stornieren/widerrufen bei Ferngeschäften.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#9
 Von 
Otti1978
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, Danke... das sollte ich mir auch für die Zukunft merken, thx.

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#10
 Von 
Otti1978
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur zur Information... O2 hat alles anstandslos akzeptiert und mir sofort eine 'Kündigungsbestätigung' zukommen lassen. Das war weitaus unkomplizierter, als der stress, welchen ich zuvor mit 1und1 gehabt habe. ;) Vielen Dank für Eure Antworten und Hilfe.

-- Editiert Otti1978 am 16.09.2011 11:57

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