DSL - Vertrag vorzeitig kündigen.

21. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Larozin
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)
DSL - Vertrag vorzeitig kündigen.

Die Firma 2+2 hat einen DSL - Vertrag der bis Juli 2019 läuft, sprich nicht mehr rechtzeitig gekündigt werden kann (verlängerung von einem Jahr.
Dummerweise stellt jetzt die Telekom die Leitungen von analog auf Digital um und kündigt die Leitung.
Jetzt steht unser 2+2 Kunde mit einem DSL-Vertrag von 2+2 da und die analogeDSLLeitung der Post wird abgeschaltet.
Endweder er schließt wieder einen Vertrag mit der Telekom (das will er nicht - weil teurer) ODER er muss jetzt 1 Jahr an die Fa 2+2 bezahlen - obwohl er die Leistung von 2+2 nicht mehr empfangen kann - es sei denn er schließt mit 2+2 einen neuen Vertrag (dass will unser Kunde auch nicht.
Was tun - kann er die Zahlung an Fa 2+2 einstellen, weil die Ihre Leistung (DSL) ohne analoge Postleistung nicht mehr erfüllen kann.
Hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht wegen z.b. Unmöglichkeit der Leistung die die Telekom verursacht hat- oder muss der Kunde fast 1 Jahr für Nix zahlen.


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7 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wieder eine dieser unglückseligen Dreiecksgeschichten ...
Sehe ich es richtig, dass es ein Analoganschluß mit über 2+2 zusätzlich aufgeschaltetem DSL ist?
Klar - ein neuer Telekom-Anschluß nützt hier nicht und würde die 2+2-Leistung unmöglich machen.
Der 2+2-Vertrag läuft noch ein Jahr und für diesen Zeitraum wird man eine kostenneutrale Umstellung dulden müssen? Dafür fallen die Telekom-Kosten weg. Eine Verlängerung wird kaum zu erzwingen sein, bzw. würde sich evtl. kostengünstig auswirken. Da 2+2 Verträge ohne Laufzeit anbietet, verstehe ich eigentlich nicht wo es klemmt.

-- Editiert von Mr.Cool am 21.07.2018 20:53

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#2
 Von 
Larozin
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

Erst mal Dank für das Interesse;
Ja es ein Analoganschluß mit der Telekom und einen DSL Träger mit aufgeschaltetem DSL von 2+2 ist.
Klar -
Genau so ist es - Dumm ist, die Telekom will einen neuen Vertrag - teurer als der Alte - der Kunde will nicht.

Der 2+2-Vertrag kann nicht gekündigt werden, weil er 3Monate vor Vertrags-Jahresfrist hätte gekündigt werden müssen, aber da ahnte der dumme Kunde noch nichts von der Kündigung seiner Postleitung. Jetzt läuft der 2+2 Vertrag noch fast ein Jahr - die Kündigungsfrist für den 2+2Vertrag ist verstrichen - und für diesen Zeitraum hat man keine Leitung, denn die Post stellt den Dienst einfach ein mit einer Frist von 3 Monaten - zu spät um auch 2+2 zu kündigen..
Eine kostenneutrale Umstellung gibt es nicht - es kostet jetzt doppelt soviel? 2+2 besteht auf den Altvertrag den 2+2 mangels Leitung nicht erfüllen wird - weil es nicht geht.
Die Post hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und die Fa 2+2 eine Kündigungsfrist von 1Jahr +3monate - der Kunde hätte zu einer Zeit kündigen müssen, als er noch nichts von der Kündigung des Telekomvertrages wusste - Jetzt hat er einen 2+2-DSL Vertrag, der noch 11Monate läuft - ohne dass 2u2 irgendeine Leistung erbringen kann - es sei denn, der kunde schließt mit 2u2 einen neuen Vertrag ab - der - wer hätte es geahnt - teurer ist. Der Kunde würde zu einem neuen Vertrag gezwungen ODER müsste 11Monate für Lau zahlen.
Das kann doch vor Gericht nicht haltbar sein - oder - 2+2 ist dafür bekannt - Verträge bis zum letzten durchzufechten. Da sollte man gewarnt sein.

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Das erklärt immer noch kein rechtliches Problem. Probieren wir es mal andersrum über die Geldschiene.

Nehmen wir an:
Telekom-Vertrag 20€/Monat (nur Telefon by call, ohne Flat)
2+2-Vertrag 15€/Monat (Nur Internet)
Summe 35€/Monat

Wenn aus techn. Gründen eine Umstellung auf einen anderen 2+2-Vertrag erfolgen muss, dann sind bis 35€ ohne Telefonflat gerechtfertigt. Dafür bekommt man bei dem Anbieter bequem einen DSL-Vertrag. Streitpunkt kann allenfalls die Laufzeit sein. Einen 24-Monatsvertrag braucht man sich nicht aufzwingen lassen. Dann wird man bei 30€/Monat bei einem Monatsvertrag liegen oder 20€/Monat bei einem 24-M.-Vertrag.

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#4
 Von 
Larozin
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

Diese Geld-Frage stellt sich nicht, rein rechtlich steht die Frage da,
muss man eine Leistung bezahlen, die hier 2und2 erbringen muss/müsste aber durch die Schuld eines Dritten
hier die Telekom - nicht mehr erbracht wird/werden kann.
Sprich es gibt den Liefervertrag "Internet" aber der Kabeleigentümer (Telekom) knipst die Leitung einfach ab.

Das ist die Frage: Schuldet die Telekom 2und2 Schadenerstatz weil der Kunde nicht mehr erreichbar ist.

Muss der Kunde ca 190€ für Lau bezahlen für eine Leistung die er nicht mehr empfangen kann.

Oder kann der Kunde außerordentlich kündigen.


Das ist die Frage .....

Btw: es gibt hier bald einen WLANACCESSPOINT der dann nichts kostet.

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Das Lesen Deiner Verträge beantwortet Deine Frage! :augenroll:

Du bist lt. Vertrag mit 2+2 verpflichtet einen entsprechenden Vorleistungsvertrag mit der Telekom sicherzustellen.
Du bist an den Vertrag mit 2+2 gebunden.

Jetzt bietet aus techn. und vertraglichen Gründen der Provider 2+2 an die Leitung der Telekom zu mieten und Dir die Leistung(Vertrag) aus einer Hand zu liefern. Das wird bei Alice und 2+2 schon seit Jahren so umgestellt und ich kenne keinen Vorgang, in dem das rechtlich auszuhebeln war, u.a. da der Kunde meist einen Vorteil hatte.

Du kannst gerne versuchen Lücken im Vertragstext zu finden. Ich persönlich sehe zu 80% keine Chance sich aus einem bestehenden Vertrag rauszumogeln, wenn man eine günstigere und meist bessere Ersatzlösung verweigert.

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#6
 Von 
Larozin
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 9x hilfreich)

in der Tat, genauso entwickelt sich das, auch wenn es ungerecht erscheint.

-- Editiert von Larozin am 27.07.2018 16:05

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Verträge sind nun mal einzuhalten. Was ist daran ungerecht?
Wenn das

Zitat:
Diese Geld-Frage stellt sich nicht
auch kein Thema ist, wie soll man da rechtlich ansetzen? Ohne greifbare Vertragsverletzung keine Chance. Wird eine passende Ersatzlösung angeboten (Komplettvertrag), dann erfüllt die Gegenseite nur die eigene, vertragliche Verpflichtung.

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