Darlehens Recht

2. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Xstream
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darlehens Recht

Hallo,
ich benötige Hilfe, zuvor ich zu einem Anwalt gehe

Zur Sache:

Ich habe mit meinem Freund 3 Darlehensverträge abgeschlossen, ich kenne Ihn seit 2010, ich wußte, das die finanziellen Verhältnisse beschränkt sind,
damals war er noch Schüler und jetzt studiert er, die Schulden sind hauptsächlich, für die Wohnungseinrichtung zustadegekommen.

Der Kreditnehmer (mein Freund) hatte bis 2013 noch anderweitig schulden, die er mit seinem Studienkredit abbezahlte, die letzte Rate wäre April 2013
gewesen, ab Mai wollte er mir dann mein Geld in Raten geben,
hatte bis jetzt nur Ausreden, wieso er nichts zurückzahlen kann.

Auf Anfragen, wie er mir das Geld zurückgeben will, kamen nur Antworten „sorry ich hab kein Geld"

Dann im Dezember 2014 sagte mir ein Bekannter, gib acht, ein Privatdarlehensvertrag verfällt nach 3 Jahren und da der erste Vertrag (500.-) aus dem Jahr 2011 war, würde Dieser ab 01.01.2015 in die Verjährungsfrist fallen, daraufhin hatte ich Ihm einen neuen Darlehnsvertrag, mit der bitte, das er mir den
Unterschrieben zurück sendet, das wollte er aber nicht tun.
Daraufhin hatte ich Ihm, einen Mahnbescheid über Mahnbescheid-online zuschicken lassen, auf den er keinen Widerspruch einlegte,
aber mich dann kontaktierte und mir zusicherte, das er in den Semesterferien arbeiten gehen würde.

Da er einen guten Freund als Anwalt hat und es immer Gesetzeslücken gibt, habe ich mich daher an euch gewannt,
was man in solch einen Fall am besten machen soll.

Lg
Xstream

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-- Editiert Xstream am 02.02.2015 18:32

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe mit meinem Freund 3 Darlehensverträge abgeschlossen, <hr size=1 noshade>

Hoffentlich schriftlich?



quote:<hr size=1 noshade>was man in solch einen Fall am besten machen soll. <hr size=1 noshade>

Den Vollstreckungsbescheid beantragen.

Mit etwas Glück geht es gut, mit etwas Pech wird das ganze "zerrieben".

Drei Möglichkeiten:
- Zustellung an die falsche Anschrift (Adresse vor Antrag verifiziert? Wie?)
- Schuldner war nicht in Verzug, da der Kreditvertrag nicht gekündigt wurde
- es gibt gar keinen beweisbaren Kreditvertrag





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Dann im Dezember 2014 sagte mir ein Bekannter, gib acht, ein Privatdarlehensvertrag verfällt nach 3 Jahren und da der erste Vertrag (500.-) aus dem Jahr 2011 war, würde Dieser ab 01.01.2015 in die Verjährungsfrist fallen


Das ist falsch, Verträge verjähren nicht. (Sonst würde auch ein Kaufvertrag über ein Auto nach 3 Jahren verjähren und man müßte es zurückgeben. ;) )

Der Verjährung unterliegen die Rückzahlungsansprüche (Raten), die beginnen aber erst mit Fälligkeit zu laufen. Sofern also weder der Vertrag eine Fälligkeit in 2011 bestimmt noch beweisbar die Rückzahlung in 2011 verlangt wurde, ist da auch noch nichts verjährt.


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