Hallo liebe Gemeinde!
Angenommen Person A leiht sich von Bank B Geld für eine Anschlussfinanzierung (Immobilie). Dieses wird in Form eines Forward-Darlehens gewährt.
Jetzt sucht A im Darlehensvertrag vergeblich nach der Pflichtangabe "5. das einzuhaltende Verfahren bei der Kündigung des Vertrages" (nach §6 in https://dejure.org/gesetze/EGBGB/247.html). Ein Verweis auf ein anderes Schriftstück ist ebenfalls nicht gegeben. Es gibt lediglich den Unterpunkt "Außerordentliches Kündigungsrecht der Bank", darin fehlen jedoch die Angaben, unter welchen Person A den Vertrag kündigen kann. Es steht dort auch nicht, dass eine Kündigung von Person A ausgeschlossen ist.
Ergibt sich aus der fehlenden Pflichtangabe, dass die Frist zum Widerruf noch nicht begonnen hat?
Beste Grüße,
PeterPan
-- Editier von Peterpan99 am 03.05.2017 13:55
Darlehensvertrag ohne Angabe zur möglichen Kündigung
3. Mai 2017
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Frage vom 3. Mai 2017 | 13:34
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 13x hilfreich)
Darlehensvertrag ohne Angabe zur möglichen Kündigung
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#1
Antwort vom 4. Mai 2017 | 09:00
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Dieselbe Bank wie bisher?
http://www.bankundkapitalmarkt.de/unternehmen/2785-forwarddarlehen-keine-widerrufsbelehrung-bei-prolongation-notwendig.html
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