In meinem kürzlich abgeschlossenen Darlehensvertrag über 6000 € stand z. Z. der Unterzeichnung folgende Klausel:
"Sondertilgungen in Höhe von 10 % p.a. des Ursprungsdarlehens (=Euro 6000.--) sind während der Dauer der Zinsfestschreibung ohne Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigung möglich."
Die letzte 0 des Euro-Betrages war vom Sachbearbeiter schon vor Unterzeichnung handschriftlich nachgetragen worden. Die Bank ruft nun täglich bei mir an, diese 0 sei im Vertragsexemplar der Bank wieder gestrichen worden, da falsch. Ich solle mein Exemplar zwecks Änderung wieder vorbeibringen.
Die Formulierung ist zwar meiner Meinung nach eindeutig. Aber könnte es sein, das angesichts der Dringlichkeit, mit der mir die Bank ihr Anliegen vorträgt, laut dieser Formulierung ("=EURO 6000.--") das Darlehen auf einen Schlag getilgt werden kann?
Darlehensvertrag - zweideutige Formulierung Sondertilgung
5. Juni 2002
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Frage vom 5. Juni 2002 | 16:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Darlehensvertrag - zweideutige Formulierung Sondertilgung
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#1
Antwort vom 11. Juni 2002 | 10:54
Von
Status: Schüler (255 Beiträge, 43x hilfreich)
Die Zahl in der Klammer bezieht sich nicht eindeutig auf die 10%. Es kann auch der Darlehensbetrag gemeint sein. Es ist für dich weder von Vor- noch von Nachteil, das richtigstellen zu lassen. Der Passus "Sondertilgungen in Höhe von 10 % p.a. des Ursprungsdarlehens" ist so deutlich wie es nur geht und keiner Auslegung zugänglich.
Joh. 19, 22
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