Darlehensvertrag zwischen Partnern in Lebensgemeinschaft inkl. Hauskauf

12. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
HDready
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Darlehensvertrag zwischen Partnern in Lebensgemeinschaft inkl. Hauskauf

Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin mit meinem Thread hier im richtigen Forum gelandet – ganz pauschal geht es erstmal um einige Fragen rund um einen Darlehensvertrag. Ich habe gerade ein Haus zusammen mit meiner Freundin gekauft. Da ich ein wenig Eigenkapital angespart habe und sie nicht, haben wir mein EK dafür verwendet, die Rechnungen der Kaufnebenkosten zu begleichen.

Abschnitt Auszahlung:
In den Vordrucken von Darlehensverträgen finde ich im Abschnitt „Auszahlung" jedoch lediglich „wird bar ausgezahlt" oder „wird auf folgendes Konto überwiesen". In unserem Fall ist es aber so, dass ich von meinem Konto quasi ihre Rechnungen beglichen habe. Gibt es hierfür eine rechtssichere Formulierung nach dem Motto: Die Auszahlung ist über den Ausgleich mehrerer Rechnungen erfolgt, siehe Rechnungen im Anhang samt Überweisungsbelege oder sowas? Ich frage mich, wie man bzw. ob man sowas rechtssicher formulieren kann.

Abschnitt Tilgung:
Hier wird es auch ein wenig tricky. Ich hatte mir vorgestellt, dass die Tilgung erst fällig wird, wenn wir uns trennen. Auf der anderen Seite will ich nicht, dass es irgendwie als Druckmittel rüberkommt, nach dem Motto, wenn du dich trennst, sind 20.000 EUR fällig. Man muss aber ja auch dazu sagen, dass – wenn wir uns trennen würden – sowieso einer von uns das andere Auszahlen müsste oder das Haus verkauft werden würde, sodass die 20.000 EUR ja dann auch wieder ganz easy verrechnet werden könnten oder sehe ich das falsch?

Hat hier vielleicht irgendwer Erfahrungswerte oder eine Empfehlung, wie man eine solche Situation gerecht vertraglich festhalten kann?

PS: Es geht mir hier nicht um die Abwicklung rund um die gemeinsame Immobilie, im Sinne von wer zahlt wen aus etc... sondern in erster Linie wirklich nur um den Darlehensvertrag rund um das Eigenkapital mit dem ich in Vorleistung gegangen bin.

Danke Euch!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von HDready):
ganz pauschal geht es erstmal um einige Fragen rund um einen Darlehensvertrag.

Wofür konkret soll der denn sein? Für die die Rechnungen der Kaufnebenkosten? Da gibt es ja schon einen Vertrag, da braucht es keinen neuen ...



Zitat (von HDready):
Ich hatte mir vorgestellt, dass die Tilgung erst fällig wird, wenn wir uns trennen. Auf der anderen Seite will ich nicht, dass es irgendwie als Druckmittel rüberkommt, nach dem Motto, wenn du dich trennst, sind 20.000 EUR fällig.

Hier wird man einen Tod sterben müssen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HDready
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wofür konkret soll der denn sein? Für die die Rechnungen der Kaufnebenkosten? Da gibt es ja schon einen Vertrag, da braucht es keinen neuen ...


Ich habe meiner Freundin quasi nicht das Geld überwiesen oder in bar gegeben, damit sie ihre Rechnungen zahlen kann, sondern ich habe die Rechnungen meiner Freundin selbst von meinem Konto beglichen. Somit habe ich es ihr quasi indirekt geliehen (auch wenn das juristisch wahrscheinlich falsch ist).

Zitat (von Harry van Sell):
Hier wird man einen Tod sterben müssen ...

Nur damit ich das richtig verstehe: Das heißt ein entsprechender Passus ist denkbar? Bzw. Sie sehen hier keine andere Alternative, richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von HDready):
sondern ich habe die Rechnungen meiner Freundin selbst von meinem Konto beglichen. Somit habe ich es ihr quasi indirekt geliehen

Nö, das war dann eine Schenkung.

Für eine Leihe hätte es zuvor mindestens vertraglicher Vereinbarungen bedurft, das es nur eine Leihe ist und man die Details der Rückzahlung später fixiert.



Zitat (von HDready):
Das heißt ein entsprechender Passus ist denkbar?

Ja.



Zitat (von HDready):
Bzw. Sie sehen hier keine andere Alternative, richtig?

Die Alternativen sind
A) Verzicht auf die Rückforderung
B) Vereinbarung der Bedingung der Rückforderung
C) Hoffnung das sie es freiwillig zahlt

Wenn A) und C) nicht in Frage kommen, wird es nur B) geben. Um den Druck wegen "wenn du dich trennst, sind 20.000 EUR fällig" herauszunehmen könnte man eine Verrechnungsklausel sowie eine Ratenzahlungsklausel aufnehmen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von HDready):
dass die Tilgung erst fällig wird, wenn wir uns trennen.


Das halte ich in der Form für sittenwidrig.
Auch wird im Ereignisfall die Frage des Verschuldens eine sehr spannende.

Ich würde, wenn man das schon will eher eine Bedingung wie den Veräußerungsfall bzw. Änderung der Eigentümer knüpfen.....
Und dann fairerweise wohl eher nur an den Fall, wenn nicht sie 100% erwerben....

Und zu:

Zitat (von HDready):
oder das Haus verkauft werden würde, sodass die 20.000 EUR ja dann auch wieder ganz easy verrechnet werden könnten oder sehe ich das falsch


Also wenn sie das Objekt zu 100 % finanziert haben, werden bei einem zeitnahen Verkauf eher Schulden als ein Guthaben übrig bleiben.

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