Datenkuddelmuddel beim Handyanbieter

6. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.10.2020 12:46:15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenkuddelmuddel beim Handyanbieter

Guten Morgen!

Nachdem diese Frage von einer Hand voll Nichtjuristen gestern heiß diskutiert wurde, interessiert mich doch mal eine fachmännischere Einschätzung:

Herr K. schließt über ein Vergleichsportal einen Handyvertrag ab. Er erhält per Post die Simkarte und nutzt sie ab sofort. Eine Woche später erhält er vom Handyanbieter eine Mail, seine Kündigung sei eingegangen. Verwundert antwortet Herr K., er habe gar keine Kündigung geschrieben und bitte um Klärung des Falls. Und so beginnt ein viermonatiges Hickhack mit dem Kundensupport, der scheinbar nicht in der Lage ist, Herrn K.s Namen mit seinem Vertrag in Einklang zu bringen. Doch auf diesen Hinweis Herrn K.s geht dort keiner ein. Er schreibt ein Dutzend Anfragen, erhält jedoch keine Antwort. In der ganzen Zeit erhält er ebenfalls keine Rechnung. Irgendwann ist es ihm zu blöd, den Support anzubetteln, er möge doch bitte bezahlen dürfen, also entfernt er die Simkarte einfach wieder aus seinem Handy und sucht sich einen anderen Anbieter.
Ein halbes Jahr später hat Herr K. einen Brief des Handyanbieters im Briefkasten - Nachname und Adresse stimmen, doch der Vorname ist falsch.
(Kurze Zwischenfrage: Hat er diese Post überhaupt öffnen dürfen?)
Es ist eine zweite Mahnung des Handyanbieters, der nun gerne innerhalb von einer Woche den ausstehenden Betrag hätte. Wie gesagt, es gab weder eine Rechnung, geschweige denn eine erste Mahnung.

Herr K. hat den ausstehenden Betrag bezahlt, doch irgendwie kann ich einfach nicht glauben, dass er dazu verpflichtet gewesen wäre. Es kann doch nicht sein, dass der Handyanbieter hier im Recht ist - zumal Herrn K. durch das Verhalten ein Cash-Back des Vergleichsportals entgangen ist, das den ausstehenden Betrag beinahe gedeckt hätte.

Wie sieht die Rechtslage hierzu aus? Wie hätte er sich richtig verhalten (oder hat er sich gar richtig verhalten?)?

Liebe Grüße

Lisa

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Hier erreichst du in erster Linie auch nur Laien.

Fakt ist: Herr K ist ein Vertrag eingegangen. Fakt ist ferner (vermutlich), dass geliefert wurde, die Lieferung nicht angemahnt wurde, sondern lediglich die fehlende Rechnung moniert wurde. Insoweit ist Herr K. verpflichtet zu zahlen. Allerdings dürfte er sich bei dem Hickhack meiner Meinung nach nicht in Verzug befinden und Mahngebühren u. ä. sind nicht erstattungsfähig.

Da auch klar erkennbar ist, dass die Post eigentlich auf den Vertrag bezogen sein soll und damit trotz falschem Vornamen an ihn adressiert sei, hat er auch die Post öffnen dürfen. Ist ja auch sinnvoll. Dennoch sollte Herr K. sicherheitshalber die in der Rechnung angegebene Kundennummer prüfen. Nicht dass das Chaos nun perfekt ist und er einen völlig anderen Vertrag bezahlt.

Dass Herr K einfach sie SIM aus dem Handy entfernt ohne beispielsweise außerordentlich fristlos zu kündigen, und einen neuen Vertrag eingeht, ist sein persönliches Privatvergnügen. Somit hat Herr K nun zwei Verträge. Er hat gehofft, der alte Anbieter würde ihn vergessen. Die Hoffnung wurde nicht erfüllt... Dumm gelaufen... Es kommt hier wirklich auf die Feinheiten an. Einfach nicht mehr die SIM zu nutzen, befreit nicht von der Zahlungspflicht. Man hätte schon ausdrücklich kündigen müssen oder den Vertrag wegen absurdem Chaos widerrufen müssen oder ähnliches.

Hinsichtlich des Bonus des Portals: Wenn es wirklich so ist, dass der Anbieter Schuld ist, dann ist er ggf. auch zu Schadensersatz verpflichtet.

Man könnte nun pokern, man könnte behaupten, es sei nie wirksam ein vertrag zustande gekommen. Bei all dem Chaos dürfte es dem Anbieter schwer fallen, den wirksamen Vertragsschluss nachzuweisen. Aber: Man hat ja gebettelt, dass man endlich zahlen darf. Im Zweifel zaubert der Anbieter diese eMails hervor und dann kann sich Herr K auch nicht mehr hinstellen und sagen, er habe nie einen Vertrag abgeschlossen.


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 06.05.2014 08:02

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#2
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Stimme mespeisen grundsätzlich zu!

Nur hier scheitert es an der Durchsetzbarkeit,

quote:
Hinsichtlich des Bonus des Portals: Wenn es wirklich so ist, dass der Anbieter Schuld ist, dann ist er ggf. auch zu Schadensersatz verpflichtet.
denn cash-back ist nicht ein Vertragsbestandteil, der Anbieter weiss nichts davon und ob das ein direkter Schaden ist sei auch mal dahingestellt.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
der Anbieter weiss nichts davon

Da er Provisionen verteilt, weiß er (zumindest indirekt) durchaus davon. Er weiß ja, wem er hier zur Provision verpflichtet ist und welcher Vermittler Provision bekommen müsste.

Kann natürlich trotzdem sein, dass man hier den Schaden gegenüber dem Portal einfordern müsste und das dann seinerseits mit dem Anbieter um Schadensersatz verhandeln müsste. Insofern richtig, man würde wegen dem Cashback wohl zuerst auf das Portal zugehen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 06.05.2014 11:35

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#4
 Von 
guest-12301.10.2020 12:46:15
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten, nur eines interessiert mich noch:

Ein Einwand Herrn K.s war es, dass er nicht zahlen konnte, weil ihm die Zahlungsmodalitäten nie mitgeteilt wurden.

Angenommen ich kaufe etwas im Internet, der Händler schickt es mir, sagt mir aber nicht, wie ich an wen zahlen soll, sondern kommt nach einem halben Jahr mit der Forderung nach dem offenen Betrag auf mich zu. Bin ich dann verpflichtet, sofort zu bezahlen?

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#5
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Glaube ich dir so nicht! Man schliesst bei Mogelfunk einen Vertrag zu fixen Konditionen ab. Eigentlich auch immer mit Einzug. Also kann man zahlen bzw. hat seine Zustimmung frür Lastschrift erteilt.
Cash-Back sollte nach Zahlung auch möglich sein, klappt evtl. nur nicht wegen Fristen oder Bedingungen der Portale.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich habe es schon im Bekanntenkreis erlebt, dass bei solchen Datenweitergaben von irgendwelchen Vermittlern derart abenteuerliche Dinge passieren wie "Zwei Verträge wildfremder Personen sind plötzlich zusammengelegt, Person A kriegt die SIM ohne Rechnungen, Person B nur Rechnungen ohne SIM." Vielleicht nicht der Regelfall, aber wenn einmal Chaos herrscht und man dieser 0,1% Fall ist, würde ich so etwas (nie Rechnungen u.ä. erhalten) durchaus als möglich ansehen. Und wenn die Briefe wegen anfangs völlig falschem Namen nie zustellbar waren...
Frage: Kam die Sim vom Netzbetreiber oder vom Cashback-Portal?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 06.05.2014 18:31

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ein Einwand Herrn K.s war es, dass er nicht zahlen konnte, weil ihm die Zahlungsmodalitäten nie mitgeteilt wurden. <hr size=1 noshade>

Wenn die SIM vom Neztbetreiber kam, dann ist es nicht unüblich das dort nochmal die vertraglichen Vereinbarungen mitgeteilt wurden.

Deweiteren werden diese Modalitäten im Verlaufe des Bestellvorganges verkündet.

Bezüglich der nicht erhaltenen Rechnungen. Diese stehen oft nur in elektronischer Form zur Verfügung und werden nicht mehr per Post zugestellt.


Gilt allerdings nicht, wenn das gnaze über so einen ominösen Vermittler lief, da habe ich auch schon die tollsten Negativvarianten erlebt ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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