Datenübermittlung an Energieversorger

27. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
raymund_99
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 20x hilfreich)
Datenübermittlung an Energieversorger

Moin @all,

ich hätte da gern einmal eine Grundsatzfrage geklärt. 

Fallbeispiel:
Energieversorger/Netzbetreiber verlangen eine Ablesung der Zählerdaten und BITTEN um Übersendung eben dieser. Hintergrund: Kosteneinsparungen wegen Wegfall der Ablesung durch die o.g. Firmen.

§ 11 Gas-/Strom-GVV kann hier im Originaltext leider nicht dargestellt werden, da ich nur pdf.-Dokumente dazu gefunden habe. sry.

Die Netzbestreiber verlangen über die Rechnungsstellung an die Energielieferanten immer auch Kosten für Ablesung ff. (achtet mal auf die entsprechenden Kostenaufstellungen bei den Schlußrechnunen). Mithin also eine kalkulierte und kostenbehaftete Position. Dafür wird aber keine Leistung erbracht! Diese soll durch den Endverbraucher erbracht werden. 

Lt. GVV ist die Ablesung (!) durch den Endverbraucher zu erbringen. Von einer kostenfreien Datenübermittlung an die Betreiber/Lieferanten steht jedoch kein Sterbenswörtchen.

Somit sollte doch ein jeder Endkunde ein Recht haben, für die Tätigkeit, die lt. Vorrechnungen auch aufgeführt sind, Aufwandsersatz für die Übermittlung und Dokumentation zu verlangen, vorausgesetzt, sie/er hat rechtzeitig einer Schätzung schriftlich widersprochen.
Oder etwa doch nicht?

Leider habe ich noch keine rechtssicheren Entscheidungen zu dieser Frage im Inet gefunden.

Auf das Für- und Wider bin ich mal gespannt. 

VG
Raymund_99


-- Editiert raymund_99 am 27.01.2015 10:12

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ablesung habe ich noch nie auf einer Abrechnung gesehen. Vielleicht Teldafax-Abrechnung?

Es gibt aber in der Tat 2 Ablesevorgänge:
1. vom Netzbetreiber (der kommt wirklich)
2. vom Vertragspartner und da ist eine Eigenablesung im Eigeninteresse

Die Idee mit der Honorarnote ist doch wohl eher karnevalistischer Natur, denn die Kosten zahlt dann doch der Endkunde per Umlage. Ist auch eine Frage der Bequemlichkeit. Wer will denn die Herrscharen der Ableser für Wasser, Gas, Strom, Heizung, etc. ??? Wenn diese "Dienstleistung" Bestandteil des Vertrages ist, stellt sich die Frage sowieso nicht. Einfach mal Vertrag lesen.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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