Guten Tag,
Ich habe im Internet ein kostenpflichtiges Probeabo abgeschlossen und bezahlt.
Nach 1 oder 2 Tagen habe ich es wieder schriftlich gekündigt,also in der Wiederrufsfrist.Ich habe auch eine Kündigungsbestätigung bekommen,soweit alles klar für mich.
Ich habe mich nur etwas gewundert, das das Ende meines Vertrages später war,als das Probeabo enden sollte,habe mir aber nichts dabei gedacht.
Trotzdem wurde mir nach kurzer Zeit ein Monatsbetrag abgebucht,welchen ich zurückgefordert habe.Da sich nach Fristsetzung nichts getan hat,habe ich die Lastschrift zurück gegeben.
Wie es mal so ist,vielleicht eigene Dummheit,habe ich das Kleingedruckte natürlich nicht aufmerksam studiert.
Nach circa 1 Monat bekam ich nun Post von einem Inkassounternehmen.
Ich habe mir daher die Seite nochmals etwas genauer angeschaut und gelesen,das auch wenn ich in der Probezeit kündige,1 Monatsbeitrag zu zahlen habe.
Nun meine Frage,ist das so Rechlich inordnung?
Der Sitz dieser Datingfirma liegt in Osteuropa
Kann mir da mal jemand einen Tip geben,ich Danke schon mal im voraus
-- Editiert von Dorfkind1511 am 28.07.2021 04:12
Datingabofalle
28.7.2021
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Frage vom 28.7.2021 | 04:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Datingabofalle
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#1
Antwort vom 28.7.2021 | 18:23
Von
Status: Unbeschreiblich (100176 Beiträge, 37039x hilfreich)
ZitatNun meine Frage,ist das so Rechlich inordnung? :
Grundsätzlich konnte so eine Regelung in Ordnung sein.
Ob sie es in dem Falle auch ist, müsste man dann mal prüfen.
#2
Antwort vom 30.7.2021 | 00:41
Von
Status: Master (4639 Beiträge, 1866x hilfreich)
Hast Du widerrufen oder gekündigt?
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#3
Antwort vom 30.7.2021 | 09:34
Von
Status: Lehrling (1713 Beiträge, 249x hilfreich)
ZitatIch habe im Internet ein kostenpflichtiges Probeabo abgeschlossen und bezahlt. :
Also gekündigt und nicht widerrufen. (Wobei der Widerruf auch ausgeschlossen sein könnte, gerade bei Datingportalen, bei denen die Leistung ja ab sofort abgerufen werden kann.)ZitatNach 1 oder 2 Tagen habe ich es wieder schriftlich gekündigt,also in der Wiederrufsfrist.Ich habe auch eine Kündigungsbestätigung bekommen,soweit alles klar für mich. :
=> Du hättest zahlen müssen.
#4
Antwort vom 30.7.2021 | 13:11
Von
Status: Master (4639 Beiträge, 1866x hilfreich)
i.d.R. werten aber Gerichte solche Kündigungserklärungen in den ersten 14 Tagen als Widerruf.
Zitat:(Wobei der Widerruf auch ausgeschlossen sein könnte, gerade bei Datingportalen, bei denen die Leistung ja ab sofort abgerufen werden kann.)
In den meisten Fällen ist so ein Ausschluss des Widerrufsrecht rechtlich nicht wirksam.
#5
Antwort vom 30.7.2021 | 17:14
Von
Status: Lehrling (1713 Beiträge, 249x hilfreich)
Das belege mal bitte. Weißt Du, wieviele Leute es gibt, die z.B. einen Mobilvertrag sofort kündigen, um nach der Vertragslaufzeit bessere Konditionen zu bekommen? Oder auch bei Sky sehr beliebt. Wenn die jeweiligen Anbieter in diesen Fällen eine eindeutige Kündigung als Widerruf werten würden, wäre vielleicht was los.Zitati.d.R. werten aber Gerichte solche Kündigungserklärungen in den ersten 14 Tagen als Widerruf. :
Man belese sich ...ZitatIn den meisten Fällen ist so ein Ausschluss des Widerrufsrecht rechtlich nicht wirksam. :
Zitat:
Verbrauchern steht beim Kauf im Internet ein Widerrufsrecht zu. In dieser Form zumindest dürfte das vom Gesetzgeber für Fernabsatzverträge in § 312g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) normierte Widerrufsrecht für Verbraucher beinahe jedem bekannt sein. Von den wesentlichen Ausnahmen, die das Gesetz in § 312g Abs. 2 BGB aufzählt, dürften die meisten Verbraucher wohl vor allem den Ausschluss bei auf Kundenwunsch individuell zugeschnittenen Waren und bei Hygieneartikeln kennen.
Folgt man der Auffassung des Landgerichts (LG) Berlin (Urt. v. 30.06.2016, Az. 52 O 340/15), haben Verbraucher sich nunmehr auf eine weitere, praktisch wichtige Ausnahme einzustellen: Die Mitgliedschaft bei Online-Flirt bzw. Online-Dating Portalen.
#6
Antwort vom 2.8.2021 | 13:08
Von
Status: Master (4196 Beiträge, 1057x hilfreich)
Zitat:Der Sitz dieser Datingfirma liegt in Osteuropa
Das bedeutet, dass die im Zweifelsfalle nicht ganz so klagefreudig sind
Das ist in diesem Falle sicherlich auch interessant:
https://www.klugo.de/blog/parship-widerruf
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