Die wahrscheinlich 1000te Frage zum Thema Corona und Fitness Studio

4. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Its-me
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 8x hilfreich)
Die wahrscheinlich 1000te Frage zum Thema Corona und Fitness Studio

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage.

Ich habe meinen Fitness-Studio Vertrag fristgerecht gekündigt zum 31.03.2021 (Bestätigung vom Studio liegt vor) Jetzt hat das Studio im November 2020 keinen Beitrag abgebucht, aber dafür danach wie folgt:

29.12.2020 69,80€ für Dezember und Januar
01.02.2021 34,90€ für Februar
01.03.2021 34,90€ für März

Mein Studio hat beim ersten Lockdown bereits zwei Möglichkeiten angeboten, die Beiträge zu verrechnen.
1. Gutschein auf Freunde/ Familie übertragen, 2. Urlaubsgutscheine. Sprich wenn ich auf 4 Wochen Urlaub komme (muss nicht zusammenhängend sein), erlassen sie einen Monatsbeitrag.

Soweit alles ganz nett, aber, Variante 1 kommt nicht in Frage. Da ist niemand der einen solchen Gutschein haben möchte. Da ich gekündigt habe, kommt ja Variante 2 auch gar nicht in Frage.
Ich habe dem Studiobetreiber am Telefon zugesagt, dass ich bereit bin, mir eine sogenannte 30er Karte ausstellen zu lassen. Diese kostet 100€ und man kann dann 30x hingehen ohne Vertragsbindung.

Diese 30er Karte wäre aber mit den Beiträgen für Dezember, Januar und Februar bezahlt gewesen.

Die letzte Abbuchung für März möchte ich im Grunde genommen nicht akzeptieren.
Kann ich auf der Rückzahlung bestehen? Das Studio ist zum bis Ende des Monats geschlossen, es kann also keine Leistung erbracht werden.

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ja!
Dein Vertrag endet am 31.03.2021.

Das Studio muss Dir die Beiträge für Schließzeiten zurückzahlen.
Am Besten Du tätigst Rücklastschriften.

Falle bitte nicht auf irgendwelche Romane des Fitnessstudios mit irgendwelchen Gerichtsurteilen herein!
Die dort zitierten Gerichtsurteile passen nicht zu Deinem Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Its-me
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Falle bitte nicht auf irgendwelche Romane des Fitnessstudios mit irgendwelchen Gerichtsurteilen herein!
Die dort zitierten Gerichtsurteile passen nicht zu Deinem Fall.


Ist schon etwas her, aber ich muss noch Mal auf das Thema zurückkommen.

Mein Mann und ich haben und nach längerem Hin- und her doch gegen diese 30er Karten entschieden und haben vor 4 Wochen schriftlich um Rückzahlung aller Beiträge gebeten. Sprich 69,80€ für Dezember und Januar und 34,90€ für Februar, 34,90€ für März und das dann eben alles 2x.

Bis heute haben die auf meine E-Mails nicht geantwortet. Inzwischen habe ich 4x geschrieben. Sie haben einmal morgens versucht mich zu erreichen, ging aber nicht, war arbeiten. Daraufhin habe ich abends zurückgeschrieben und um schriftliche Mitteilung gebeten, wann ich mit der Rückzahlung rechnen darf. Keine Antwort.
Jetzt hab ich keine Geduld mehr und würde gerne wissen, was passiert, wenn ich mir einen Anwalt nehme. Ist zwar bisschen drüber, aber ich mich regt es so auf, dass die nicht mal meine E-Mails beantworten, dass ich keine Lust mehr habe. Wenn ich jetzt aber zusätzlich noch die Kosten für einen Anwalt tragen muss, lohnt sich das ja kaum. Wie komme ich am besten an unser Geld?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Am Besten Du tätigst Rücklastschriften.


Du hättest Dir das Geld per Rücklastschriften zurückholen können. Jetzt ist es zu spät.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Its-me):
Bis heute haben die auf meine E-Mails nicht geantwortet.

Wie soll man auf was antworten, das nie angekommen ist?



Zitat (von Its-me):
Jetzt hab ich keine Geduld mehr und würde gerne wissen, was passiert, wenn ich mir einen Anwalt nehme.

Der kostet dann wohl einen 3stelligen Betrag.

Ich würde jetzt erst mal gerichtsfest Verzug herbeiführen, also detaillierte Forderung mit Frist nach Datum und möglichst gerichtsfest Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.236 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen