Dienstleistung (Auto polieren) nicht erbracht - Welches Recht hat der Kunde nun?

7. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Thaluk96
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstleistung (Auto polieren) nicht erbracht - Welches Recht hat der Kunde nun?

Hallo,

ich bitte um Rückmeldung, welche/r § für die nachstehende Situation seitens des Kundens in Anspruch genommen werden könnte.

Person A (Kunde) vereinbart bei Person B (Dienstleister) eine Politur des gesamten Fahrzeugs für angenommen 200,00 €.

Person A bringt das Fahrzeug, wie über Facebook Messenger besprochen, zur Person B.
Eine Wegstrecke beträgt ca. 50,00 km, insgesamt also ca. 100,00 km Wegstrecke.

Person B teilt ca. nach 2,5 Stunden der Person A mit, dass das Fahrzeug abholbereit ist.

Das Fahrzeug, welches aus dem BJ. 2018 ist und somit sich in einem gepflegten allgemein Zustand vor der Politur befand, sieht dieses bei der Abholung durch Person augenscheinlich frisch poliert aus.

Infolgedessen erfolgte die Bezahlung durch die Person A an Person B im Bar.
Person A erwünscht eine Rechnung, welche Person B in den nächsten Tagen, vergeblich, zusenden wollte.

Person A fiel zu Hause bei der näheren Betrachtung der erbrachten Dienstleitung durch Person B auf, dass der Lack keine Politur erhielt, sondern lediglich eine Behandlung mit einem Produkt, dass den Lack temporär "glänzen" ließ.

Person A kontaktierte diesbezüglich Person B über den Facebook Messenger mit folgender Nachricht:

"Hallo,
bedauerlicherweise bin ich der Ansicht, dass der Lack keine Politur mit einer Maschine erhalten hat.

Der Lack weist teilweise kleine spürbare Pickel sowie Microkratzer von u. a. das Benutzen einer Waschanlage auf.

Des Weiteren sind auch kleine Verschmutzungen auf dem Lack vorhanden, welche nach einer Politur mittels Poliermaschine schlussfolgernd nicht vorhanden wären.

Aus meiner Hilflosigkeit heraus, fuhr ich bei meinem Onkel, welcher KFZ-Meister und als KFZ-Gutachter bei einer größeren Versicherungsgesellschaft tätig ist, vorbei und bat ihn um seine Meinung.

Seine und meine Meinung sind uns leider einig, dass das Auto keine Lackaufbereitung mit einer Poliermaschine erfahren hat.

Die erbrachte Leistung ist keine xxx,xx € Wert - Sorry!

Selbst xx,xx € ist schon für die gesamte Arbeit (Innenraum eingeschlossen) zu viel....

Ich erbitte eine Klärung bzw. Rückmeldung bezüglich des Sachverhalts.

Grüße
Person A"


Person B antwortet nach ca. 30 Minuten mit folgender Nachricht:

"Sorry für die nicht mit der Maschine polierten Lack. In der Halle könnte man es nicht wirklich erkennen. Ich werde deinen Lack so bald wie möglich nach nacharbeiten"

Person A würde nun gerne ohne Nachbesserung durch Person B vom Vertrag zurücktreten und ca. 75,00 % vom bezahlten Betrag zurückerhalten.

Ist diese Möglichkeit durch ein Gesetzt vorgegeben bzw. vorhanden?
Welche weiteren Schritte sollte/kann Person A einleiten?


Vielen Dank

Thaluk96


-- Editiert von Thaluk96 am 07.07.2021 18:33

-- Editiert von Thaluk96 am 07.07.2021 18:34

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120096 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von Thaluk96):
Ist diese Möglichkeit durch ein Gesetzt vorgegeben bzw. vorhanden?

Nein.



Zitat (von Thaluk96):
Seine und meine Meinung sind uns leider einig, dass das Auto keine Lackaufbereitung mit einer Poliermaschine erfahren hat.

Ja und?
Die war ja auch gar nicht vereinbart.



Zitat (von Thaluk96):
Ich werde deinen Lack so bald wie möglich nach nacharbeiten"

Das ist sehr großzügig.



Zitat (von Thaluk96):
Welche weiteren Schritte sollte/kann Person A einleiten?

Daraus lernen, dass man genau das vertraglich vereinbaren sollte, was man auch haben will.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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