Hallo,
ich arbeite in einem kleinen Dienstleistungsunternehmen, das vor ca. 1,5 Jahren übernommen wurde. Nun hat ein Auftraggeber (ein großer Einzelhandelskonzern) sämtliche Verträge ohne Angabe von Gründen kurzfristig gekündigt. Diese Verträge liegen hier nicht schriftlich vor, bestehen jedoch (wohl von damals mündlich) schon seit weit über 10 Jahren.
Frage: Dürfen - können die das so einfach ? Gibt es da keine Fristen, Kündigungsgründe usw. ?
Dieser Auftragsverlust macht ein großer Teil des Umsatzes aus und ich mache mir Gedanken um meinen Arbeitsplatz.
Dienstleistung - keine schriftl. Verträge
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Zunächst sind auch mündliche Verträge gültig.
D.h. die erste Frage wäre, welche Fristen wurden mündlich vereinbart und ist das beweisbar?
Ansonsten gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Die mündlichen Verträge hat wohl der Vorgänger ausgehandelt, nicht beweisbar.
Welches Gesetz kommt hier denn überhaupt zum Tragen ? Wie sind die Fristen ?
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Die hier relevanten Kündigungsfristen sind in § 621 BGB
geregelt.
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"fiat justitia et pereat mundus..."
Und neben 621 BGB ist auch die Art der Kündigung zu beachten. Schriftform ? Und ohne Begründung geht auch nicht. Die Kündigungen sind im Zweifel unwirksam ! Ich empfehle einen Anwalt aufzusuchen !
Gruß S
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"Man kann nicht immer gewinnen, aber man muss es immer versuchen !"
Hierbei kann ich meinem Namensvetter nur zustimmen.
-- Editiert von Philosoph75 am 17.05.2004 14:26:27
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