Dienstleistung - keine schriftl. Verträge

10. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
charly58
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)
Dienstleistung - keine schriftl. Verträge

Hallo,

ich arbeite in einem kleinen Dienstleistungsunternehmen, das vor ca. 1,5 Jahren übernommen wurde. Nun hat ein Auftraggeber (ein großer Einzelhandelskonzern) sämtliche Verträge ohne Angabe von Gründen kurzfristig gekündigt. Diese Verträge liegen hier nicht schriftlich vor, bestehen jedoch (wohl von damals mündlich) schon seit weit über 10 Jahren.

Frage: Dürfen - können die das so einfach ? Gibt es da keine Fristen, Kündigungsgründe usw. ?

Dieser Auftragsverlust macht ein großer Teil des Umsatzes aus und ich mache mir Gedanken um meinen Arbeitsplatz.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Zunächst sind auch mündliche Verträge gültig.
D.h. die erste Frage wäre, welche Fristen wurden mündlich vereinbart und ist das beweisbar?

Ansonsten gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

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#2
 Von 
charly58
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 8x hilfreich)

Die mündlichen Verträge hat wohl der Vorgänger ausgehandelt, nicht beweisbar.

Welches Gesetz kommt hier denn überhaupt zum Tragen ? Wie sind die Fristen ?

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#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Die hier relevanten Kündigungsfristen sind in § 621 BGB geregelt.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#4
 Von 
DerKölner
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)

Und neben 621 BGB ist auch die Art der Kündigung zu beachten. Schriftform ? Und ohne Begründung geht auch nicht. Die Kündigungen sind im Zweifel unwirksam ! Ich empfehle einen Anwalt aufzusuchen !

Gruß S

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"Man kann nicht immer gewinnen, aber man muss es immer versuchen !"

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#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

@ derKölner: Wo nehmen Sie denn das Schriftformerfordernis her? § 623 BGB gilt nur für Arbeitsverträge. Und eine Begründung verlangt § 621 BGB mE auch nicht!

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

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#6
 Von 
Philosoph75
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 14x hilfreich)

Hierbei kann ich meinem Namensvetter nur zustimmen.

-- Editiert von Philosoph75 am 17.05.2004 14:26:27

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